Lyoness Deutschland GmbH / Konspiratives Treffen mit Geschädigten in Leipzig

Auf Nachfrage bei Lyoness-GF Herr Guido von Rüth hatte dieser noch am 04.12.2017 schriftlich mitgeteilt, dass es keine Lyoness-Geschädigten gäbe und somit auch kein „Treffen von Lyoness-Geschädigten“ in Leipzig anberaumt sei. Er hat gelogen.

Tatsächlich hatte die Lyoness Deutschland GmbH am 07.12.2017 (11 Uhr) im Hotel Steigenberger/Leipzig, auserwählte Geschädigte zu einem konspirativen Treffen geladen (Teilnehmerliste und Audioaufnahme liegen vor). Organisiert wurde dies von Herr Detlev Leineweber, welcher aktuell für Lyoness als „verlängerter Arm“ agiert.
Wer von den anwesenden Geschädigten allerdings die Hoffnung hatte, Herr van Rüth wäre vorweihnachtlich beseelt als Weihnachtsmann mit Geldgeschenken erschienen, wurde schnell eines Besseren belehrt und mit Ernüchterung abgestraft.

Im üblichen Lyoness-Wording wurden die geladenen Geschädigten aufgefordert, ihre Kündigungen der Lyoness-ID zu widerrufen. Im Gegenzug würde selbiges wieder freigeschalten werden. Erst danach könne man evtl. über eine Rückerstattung von Anzahlungen etc. sprechen. Wie gesagt, lediglich darüber sprechen. Eine schriftliche Bestätigung über eine Rückerstattung der einbezahlten Gelder, im Falle einer Kündigungsrücknahme, wurde kategorisch abgelehnt. Ein Narr wer darauf eingeht

Diese vagen Eventualitäten stellten keineswegs eine befriedigende Lösungen für die geladenen Geschädigten dar, worauf man kleinlaut die Abhängigkeit von der Muttergesellschaft in Österreich beklagte und mehrfach betonte, der Lyoness Deutschland GmbH seien dadurch „die Hände gebunden!

BEDENKLICH: Die Vertreter der Lyoness Deutschland GmbH und Herr Detlev Leineweber haben u. a. persönlich und in Telefonaten versucht, auf die im anhängigen Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln (Az.115 Js 915/16) benannten Zeugen und Geschädigten, unerlaubten Einfluss zu nehmen. Zudem wurden verleumderische und wahrheitswidrige Behauptungen, sowie beleidigende Aussagen über Lyoness-Kritiker geäußert und in Umlauf gebracht. Entsprechende rechtliche Schritte erfolgen umgehend. Es obliegt der zuständigen Staatsanwaltschaft darüber zu befinden.

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