„Samtpfoten-AG“: TV-Format „Bürgeranwalt“ und der VKI täuscht österreichische Lyoness-Geschädigte!
Der ausgestrahlte „zahnlose Beitrag“ über Lyoness am 09.12.2017 im TV-Format „Bürgeranwalt“ wirft einige Fragen auf. Der ORF und VKI sollte aus Respekt vor den Geschädigten, den Beitrag in wesentlichen Teilen ergänzen und richtigstellen. Österreichs Lyoness/Lyconet-Geschädigte sind nämlich zurecht durch diesen lückenhaften TV-Beitrag verunsichert. Unverantwortlich wurden Informationen lückenhaft und irreführend dargestellt, sowie grundlegende gerichtliche Entscheidungen den Zuschauern vorenthalten.
Jedem mit der Causa Lyoness vertrauten und in Kenntnis der unzähligen Gerichtsurteile hierzu, kommt nicht ohnehin, dem ORF und VKI eine „Samtpfoten-Aktionsgemeinschaft“ in Sachen Lyoness zu unterstellen. Da war sprichwörtlich „Luft nach oben.“
Ein massives Versäumnis im TV-Beitrag war u. a. den Zuschauern vorzuenthalten, dass Lyoness inzwischen mehrfach rechtskräftig in Österreich und der Schweiz als „Schneeballsystem“ verurteilt ist. Diese Urteile nicht zu erwähnen ist wohl dem „stillschweigenden Übereinkommen“ – ich berichtete am 13.10.2017 „VKI-Sammelaktion und ein schmutziges Agreement“ – geschuldet.
Das der Verein für Konsumenteninformation entsprechend Akquise für seine ins Stocken geratene Sammelaktion betreibt sei unbenommen, aber dies auf Kosten der österreichischen Geschädigten und mit einer halbherzigen Berichterstattung dem Unternehmen Lyoness geschuldet durchzuführen, ist skandalös. Zumal sich der VKI völlig ohne Recht und Absprache mit „fremden Federn schmückt“
Es ist dokumentiert, dass die Urteile zu erwähnter Rechtswidrigkeit der „zwangsweisen Umstellung“ bei Lyoness auf die AGB 2014, durch den Wiener RA DR. Fromhold, u.a. mit den Urteilen BGHS vom 16.08.2017 (5 C 587 16h) und BGHS vom 07.09.2017 (5 C 253 16s), durchprozessiert wurden.
Aus der Website des VKI ist dies zudem ersichtlich, zu allem Unglück ist der damit in Zusammenhang stehende Sachverhalt im Beitrag auch noch intransparent und irreführend wiedergegeben, als ob die rechtswidrigen Lyoness-AGB selbst hierfür Pate gestanden hätten.
Mag. Hirmke (VKI) führt im Beitrag fehlerhaft aus, dass das OGH-Urteil die getätigten Investitionen bis 2012 österreichischer Mitglieder beträfe. Dabei betrifft es ebenso die AGB 2012, die vielfach bis jetzt noch gelten, da sehr viele nicht umgestellt haben. Wer also bis November 2014 investiert hat, fällt noch unter die AGB 2012. Österreichische Geschädigte laufen nun Gefahr fehlerhaft informiert zu sein, da diejenigen die ab 2012 investiert haben aufgrund dieser Berichterstattung nun davon ausgehen müssen, dass das OGH-Urteil nicht deren Verträge betreffe. Dabei können die Geschädigten, die bereits auf die AGB 2014 umgestellt haben, aufgrund der jüngst ergangenen Urteile (u. a. BG Feldkirch, 8 C 631/16m – 16) ebenso ihr Geld zurückfordern. In letzteren Urteil wird die Umstellung als „arglistige Irreführung“ abgeurteilt.
Die wiederkehrenden Einlassungen von Lyoness, es handle sich um nicht mehr gültige AGB, dass Unternehmen befände sich seit 2014 in einem „Changing-Process“ und es bedurfte keiner Gerichte, Anwälte etc., um eine Rückerstattung der Investitionen zu erhalten, verdient mittlerweile den Vergleich mit einer „Höhlenmalerei“ und verhöhnt zudem weltweit alle Lyoness-Geschädigten.
Wenn dem tatsächlich so wäre, gäbe es überhaupt keine „Causa Lyoness“, keine negative Presse, keine TV-Sender die sich in sporadischen Abständen damit beschäftigen, keine darauf spezialisierten Anwälte wie Dr. Fromhold, keine VKI-Sammelaktion und vor allem keine Geschädigten.
Der TV-Sender ORF muss sich den Vorwurf einer mangelhaften Recherche unterstellen lassen. Der Sender wäre gut beraten gewesen Geschädigte zu befragen, die diesem „gönnerhaften Aufruf von Lyoness“ bereits vor langer Zeit gefolgt sind, sich an die angebotene „Bearbeitungsstelle“ aber erfolgs-, reaktions- und ergebnislos gewandt haben.
Rechtsanwalt Dr. Fromhold aus Wien führt seit Jahren, Namens und im Auftrag österreichischer Geschädigter und mit einer beachtlichen Erfolgsquote, erfolgreich Prozesse gegen Lyoness. Eine realistische Offenlegung der Urteile und deren Bedeutung/Auswirkung, waren in diesem ORF-Beitrag weder vorhanden noch erwünscht.
Dieser TV-Beitrag vom 09.12.2017 bleibt leider auch nur reine „Augenwischerei“.
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