Lyoness-System zur Geldwäsche benutzt? Steuerfahndung in Deutschland ermittelt!
Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung in Köln ermittelt nun auch in der Causa Lyoness. Die mögliche Geldwäsche bzw. Steuerhinterziehung durch das Lyoness Gutscheinsystem steht im Mittelpunkt der Überprüfung.
Zum „unkomplizierten“ internationalen Geldtransfer verwendet Lyoness ein System mit Geschenk-Gutscheinen (Gift Vouchers). Ein Lyoness-Mitglied kann online über die Lyoness-Website sog. Geschenk-Gutscheine ordern. Es kann dabei ein frei wählbarer Geldbetrag für den Gutschein angegeben werden. Die Gutscheine werden entweder aus dem Guthaben am Mitgliedskonto bezahlt oder man tätigt vorher eine entsprechende Einlage auf dem Mitgliedskonto. Die bestellten Gutscheine sind dann downloadbar oder werden per E-Mail zugestellt. Die Gutscheine lauten auf einen Geldbetrag, sind aber ansonsten anonym. Auf diesem Blanco-Gutschein ist ein Geschenkcode angeführt.
Diesen Geschenkcode kann man nun jeder beliebigen Person, die auch ein Konto bei Lyoness hat bekanntgeben und die Person kann diesen Code eingeben und bekommt innerhalb kürzester Zeit den Geldbetrag des Gutscheins auf ihrem Konto gutgebucht. Man kann natürlich auch selbst diesen Code auf einem anderen eigenen Konto eingeben und erhält den Gutscheinbetrag dann gutgebucht. Hat also ein Mitglied ein Konto in Deutschland und eines in den möglichen 47 Länder bei Lyoness, dann kann das Mitglied so Geld vom Mitgliedskonto in Deutschland auf das Mitgliedskonto in dem jeweiligen anderen Land transferieren, ohne eine Banküberweisung durchführen zu müssen. Mit dem gutgeschriebenen Betrag kann man dann reale Gutscheine kaufen oder Einzahlungen bei Lyoness tätigen, es also wie Bargeld verwenden.
Laut den Nutzungsbedingungen kann man die Geschenk-Gutscheine selbst nicht für Einkäufe verwenden. Es liegt also auf der Hand, dass diese Geschenk-Gutscheine zu keinen anderen Zweck, als für den unbeschränkten Geldtransfer dienen. Die Nutzungsbedingungen besagen weiter, dass Geschenk-Gutscheine nur bis maximal € 1.000 erworben werden, jedoch können pro Bestellvorgang bis zu 100 Gutscheine bestellt werden. Es ist also möglich, auf einmal einen Betrag von € 100.000 von einem Konto auf ein anderes Konto zu transferieren.
Dieses System wird insbesondere von der Führungsriege von Lyoness genutzt, um Gelder zwischen ihren verschiedenen Mitgliedskonten steuerfrei und ohne devisenrechtliche oder banktechnische Beschränkungen verschieben zu können und auch so oft, dass die Mittelherkunft nicht mehr nachvollziehbar ist.
Wir sind gespannt, welche Ergebnisse die Ermittlungen der Steuerfahndung in Köln bringen werden.
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