Eine weitere Verhandlung gegen KR Andreas Werner vor dem BG Wien
Über mangelnde Aufmerksamkeit bei Gerichten können sich die verehrten Lyoness-Anwälte nicht beklagen, zumal es zwischenzeitlich Verurteilungen für Lyoness ja nur so hagelt. Am 14.03.2017 fand eine weitere Verhandlung (Az.: 4 C 238/16b – 2) gegen Lyoness vor dem Bezirksgericht Wien statt. Gegenstand sollte u. a. die „wundersame Geldvermehrung“ des ehemaligen Vorsitzenden des Lyoness Aufsichtsrates Komm. Andreas Werner (wir berichteten am 30.11.2016) sein. Auch bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ist gegen Herrn Werner unter Az. 14 St 7/16x eine Anzeige wegen schweren Betruges anhängig.
Im Verfahren hat sich nun gezeigt, dass Herr Komm. Werner seine ehemaligen Lebensgefährtin mutmaßlich dahingehend getäuscht hat, indem er im Rahmen der damaligen Trennung ihr zugestanden hatte, Positionen aus ihrer Lyoness-ID zu übernehmen. Er hat dies gegenüber Lyoness aber nicht bekannt gegeben, wohl auch in der Gewissheit, dass dies laut den AGBs überhaupt nicht möglich ist.
Weiter gab er an, ca. 20.000 € selbst auf die ID der damaligen Lebensgefährtin einbezahlt zu haben, vergaß aber zu erwähnen, dass er so von ihr zuvor geborgtes Geld lediglich retournierte und erstaunlich hohe Gewinne lukrierte, die er sich dann sogleich hat auszahlen lassen.
Lyoness-Anwalt Mag. Asseg legte der Richterin noch ein Vernehmungsprotokoll der Geschädigten im Strafverfahren gegen Komm. Werner als Beweis vor und behauptete, dies sei aus dem Akt einer Anzeige gegen Lyoness. Eine glatte Lüge, wie uns die zuständige Landespolizeidirektion St. Pölten bestätigte.
Zum nächsten anberaumten Verhandlungstermin wird nun endlich Herr Komm. Werner selbst einvernommen werden können und das Medieninteresse wird entsprechend groß sein. Wir haben hierzu verschiedenste Medien eingeladen, um zu erfahren, wie es der Vorsitzende des Lyonessaufsichtsrates geschafft hat, auf das System bei Lyoness Einfluss zu nehmen.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!