„…temporärer Totalausfall der österreichischen Justiz“?
Selbst bei kampferprobten Juristen in Österreich ist jetzt fremdschämen angesagt. Ein bisheriges verständnisloses Kopfschütteln ist einer betroffenen Anteilnahme am Verfall des Justizsystem gewichen.
Vorab eine Klarstellung! Auf die zivilrechtliche Situation und Ansprüche der Lyoness-Geschädigten hat eine strafrechtliche Entscheidung keinen Einfluss. Es gibt diesbezüglich derart viele Urteile gegen Lyoness, dass selbst eine Wiener Staatsanwaltschaft dem Herrn Freidl nicht mehr helfen kann. Dieser Zynismus sei mir verziehen.
Am 21.04.2016 wurde von uns bei der leitenden Oberstaatsanwältin Frau Mag. Marek als vorgesetzte Dienststelle, eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach § 37 gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft / Beschluss 22 Bs 5/16w v. 12.04.2016 in Strafsachen Lyoness: Az. 14 St 25/15t vormals 14 St 17/12m eingereicht.
Mit dem Beschluss 22 Bs 5/16w des OLG Wien vom 12.04.2016 hat die österreichische Justiz ein Stück Justizgeschichte geschrieben. Denn diese Entscheidung (wenn sie in der Form aufrecht erhalten bleiben sollte) würde bedeuten, dass von nun an jedes Pyramidenspiel straffrei in Österreich wirken kann. Es müssen lediglich ausreichend Rücklagen gebildet werden, um das System noch eine Weile am Leben zu halten.
Die Begründungen zur Dienstaufsichtsbeschwerde sind derart umfangreich, dass wir diese in den nächsten Tagen nachreichen werden.
Bleiben Sie dran… es ist spannend!
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