Traumfabrik Lyoness/Lyconet! „Passives Einkommen“ wurde angeblich nie so angeboten?!

Mit einem „Passiven Einkommen“ und dem „sichersten Geschäft der Welt“ warb Lyconet, aber Freidl behauptet und führt an, in den Unterlagen sei dies auch nicht kommuniziert oder angeboten worden.

Auszüge aus der Stellungnahme von Hubert Freidl am Ende des Artikels!

Der Köder „passives Einkommen“ wirkte und ist ein gängiges Tool der Lyconet-Unternehmen, um neue Mitglieder zu ködern. Der Hauptgrund, warum Personen Geld in diese Firmen investieren, ist die Aussicht auf ein passives Einkommen. Freidl’s Anwaltskanzlei Brandl Talos streitet dies vehement ab und relativiert entsprechende Aussagen der Lyconet-Topmarketer und Freidl selbst.

Unsere Recherche und unser Kontakt zu Geschädigten haben uns abermals bestätigt, dass genau das immer wieder suggeriert wird, sei es mittels Präsentationen bei Online-Sensation oder Telefonaten. Wiederholt wird einem verkauft, es sei das sicherste Geschäft der Welt und wer kein Netzwerk aufbauen kann, könne durch eine monatliche Zahlung (z. B. Easy-Shop) ausgeglichen werden, das passive Einkommen bleibe unberührt.

Es wird einem vorgegaukelt es sei leicht, mit nicht viel Mühe verbunden und das Geld fliege einem quasi nur so in die Hände. Leider zu schön, um wahr zu sein, aber dann ist es meistens schon zu spät und der Traum wird zum Alptraum.

All das steht im kompletten Widerspruch zu dem, was Freidl in seiner Stellungnahme behauptet. Laut Freidl sei eigentlich bereits nach einem ernsthaften Blick in den Compensation-Plan klar, dass weder ein passives Einkommen generiert werden konnte, noch mit nennenswerten Vergütungen ohne den Aufbau eines Netzwerks von neuen zahlenden Mitgliedern in das System, zu rechnen sei. Widersprüchlicher geht es kaum. Nur mit entsprechendem Engagement und Fleiß sei es möglich erfolgreich zu sein, was generell kein Geheimnis sei und im Vertrieb allgemeine Gültigkeit habe. So die Einschätzung von Freidl zu der vermittelten passiven Einkommensmöglichkeit.

Weiters behauptet Freidl, dass im Compensation-Plan nie die Rede von der Generierung eines passiven Einkommens sei. Genau das wird aber teilweise sogar wortwörtlich in diversen Präsentation zur Anwerbung neuer Marketer vermittelt. Selbst wenn der genaue Wortlaut „passives Einkommen“ nicht innerhalb einer Veranstaltung oder Präsentation erwähnt wird, sind Manipulationstechniken an der Tagesordnung, um den Interessenten genau das zu vermitteln und einen Anreiz zu verschaffen. Es entsteht der Eindruck, man könne mit regelmäßigen zusätzlichen Einnahmen mit zum Teil horrenden Summen rechnen. Diese Darstellung ist nicht nur idealisiert, sondern höchst unseriös und aus der Luft gegriffen. Das Vertrauen der Menschen wird auf böswillige Art und Weise missbraucht.

Nachstehend Auszüge aus der Stellungnahme von Hubert Freidl:

Für einen Marketer, der sich ernsthaft mit dem Compensation-Plan auseinandergesetzt hat und überlegt, hier selbständig tätig zu werden, ist daher leicht erkennbar (und sogar im Vertrag festgehalten), dass finanziell interessante Vergütungen rea-listischerweise nicht allein, sondern nur durch den Aufbau eines umsatzstarken Netzwerks an zugerechneten Shoppern erreicht werden können. Auch das ist bei vertriebsorientierten Netzwerken aber durchaus üblich. Seite 16 (i)

Um hier keine Missverständnisse entstehen zu lassen, wurde der Compensation Plan in weiterer Folge auch angepasst und darin explizit festgehalten, dass ein Marketer einmalig zumindest fünf aktive Kunden angeworben haben muss, um eine Vergütung zu erhalten. Diese müssen zumindest einen geringfügigen Shopping-Umsatz getätigt haben. In der offiziellen Kommunikation wird somit versucht, mit allen Mitteln gegen das Missverständnis vorzugehen, dass Discount Voucher als „Anlagemöglichkeit“ verwendet werden können, mit der ohne aktive Marketing-Tätigkeit ein „passives Einkommen“ generiert werden kann. Seite 20 (j)

Den Erwerbern wurde somit nie ein risikoloses Investment versprochen und die LEDV waren diesen E-Mails zufolge auch nicht als Kapitalanlage ausgelegt. Seite 23 (f)

Das zumindest im Kern richtige Verständnis eines Klägers hat das Landesgericht Korneuburg in seinem Urteil vom 2.1.2023 zu 6 Cg 68/22p dahingehend festgehalten, dass der Kläger mit der CashBack-Karte bei Einkäufen Geld sparen, Mitglieder für die Einkaufsgemeinschaft werben und aus ihren Einkäufen prozentuell profitieren wollte. Lediglich zusätzlich habe er auch Discount Voucher erworben, die ihm ohne das Anwerben von Mitgliedern zu einem möglichst hohen „passiven Einkommen“ verhelfen sollten.

a)     Die WKStA hat mich außerdem aufgefordert, zu den Feststellungen zahlreicher Gerichte Stellung zu nehmen, wonach die „Investition in eine Cloud“ derart dargestellt worden sei, dass die Marketer „das eingesetzte Kapital“ nach einer gewissen Zeit zurück erhalten und zusätzlich monatliche Auszahlungen erhalten würden. Aufgrund der Anzahl der verschiedenen Urteile ist es aus meiner Sicht nicht zielführend, auf jedes davon im Einzelnen detailliert einzugehen. Seite 43 (k, 3a)

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