Trotz BaFin-Alarm – MYS vermarktet offenbar dasselbe VOW-System
Eine journalistische Analyse zur Vermarktung von VOW/TLN-Inhalten über das Label „Master Your Success“
Schulung, Coaching – oder doch ein Vertriebsevent?
Das Coaching-Projekt „MYS – master your success“ bewirbt aktuell ein sogenanntes Cashflow-Webinar, das Teilnehmenden vermitteln soll, wie sie über das VOW-Ökosystem „finanzielle Freiheit“ und laufende Erträge erzielen können.
Moderiert wird die Veranstaltung von Stefan Baumüller und Jochen Holzwarth, die nach öffentlich einsehbaren Social-Media-Inhalten seit Monaten als aktive Unterstützer oder Promoter des VOW-Tokens auftreten.
Nach Bewertung der Redaktion und anhand aller offen zugänglichen Inhalte handelt es sich bei dem im Webinar behandelten „VOW“ mit hoher Wahrscheinlichkeit um dasselbe System, zu dem:
- die BaFin am 7. März 2024 wegen Verdachts unerlaubter Finanzdienstleistungen eine offizielle Verbraucherwarnung veröffentlichte,
- ein Smart-Contract-Exploit mit Schäden von rund 1,2 Mio. USD dokumentiert wurde (CertiK, 13.08.2024),
- und mehrere Personen im deutschsprachigen Raum öffentlich als „VOW-Unterstützer“ auftreten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das Webinar tatsächlich neutrale Wissensvermittlung oder vielmehr ein Vertriebskanal für ein hochriskantes Token- und Rabattökosystem ist.
Die Webinar-Versprechen: „Cashflow“, „finanzielle Freiheit“ und ein „Projekt für die Ewigkeit“
Die Ankündigungen des MYS-Formats nutzen auffällig stark dieselben Marketingnarrative, die im Umfeld von TLN („The Last Network“) und dem VOW-Token seit Jahren verbreitet werden:
- „Ein Projekt für die Ewigkeit – VOW“
- „Maximiere deine Einkünfte“
- „Werde Teil des spannendsten Ökosystems der Welt“
- „Cashflow durch VOW“
Aus journalistischer Sicht fällt auf:
Die Bewerbung enthält keinerlei Risikohinweise, keinen regulatorischen Kontext und keine Bezugnahme auf behördliche Warnungen. Der Begriff „Cashflow“ wird ausschließlich positiv dargestellt – ohne Hinweis auf Volatilität, Verlustgefahren oder das Fehlen eines genehmigten Finanzdienstleistungsmodells.
Die Hosts und ihr Umfeld: Baumüller, Holzwarth und das bekannte VOW-Netzwerk
Nach Auswertung öffentlich zugänglicher Social-Media-Beiträge treten die beiden Moderatoren, Stefan Baumüller und Jochen Holzwarth, seit längerem als Befürworter des VOW-Ökosystems auf.
Weitere Personen im erweiterten Umfeld – etwa Emma Mendel-Retallick oder Roland von Ledebur – nutzen in ihren eigenen Inhalten ähnliche Hashtags, Argumentationsmuster oder VOW-Bezüge.
Diese offenen Quellen legen nahe, dass sich das MYS-Webinar inhaltlich eng an das bestehende VOW-Marketing anschließt.
Bestätigung der Identität: Warum es sich um genau dieses VOW handelt
Nach derzeitiger Recherche existiert kein zweites Token- oder Cashback-System, das dieselbe Kombination verwendet aus:
- Begriffen wie „VOW Currency“, „VOW Token“ oder „The Last Network“,
- identischen Marketing-Botschaften,
- denselben Promoter-Kreisen,
- derselben App-Bezeichnung („Vow App“)
- sowie Mechaniken der Liquidity-Provision auf der BNB-Chain.
Daher spricht nach umfassender Sichtung aller öffentlich zugänglichen Hinweise vieles dafür, dass MYS exakt das System bewirbt, zu dem die BaFin im März 2024 eine Verbraucherwarnung ausgesprochen hat.
Fehlende Risikohinweise: Kein Wort zu Regulierung, Warnungen oder Sicherheitsvorfällen
In den derzeit einsehbaren MYS-Ankündigungen fehlen:
- Hinweise auf die BaFin-Warnung vom 07.03.2024,
- der Hinweis, dass VOW in der EU über keine Finanzdienstleistungslizenz verfügt,
- der dokumentierte Smart-Contract-Exploit (CertiK),
- Risikobetrachtungen zu tokenbasierten Cashback-Modellen,
- Hinweise auf mögliche Wertverluste des VOW-Tokens.
Stattdessen vermitteln die Texte ein ausschließlich positives Bild, wie es aus früheren Blockchain-MLM-Narrativen bekannt ist.
„Cashflow“ durch Liquiditätsbereitstellung – technisch möglich, wirtschaftlich riskant
Das Webinar bewirbt unter anderem Einnahmemöglichkeiten durch Bereitstellung von Liquidität („Liquidity Provision“).
Dies ist ein üblicher DeFi-Mechanismus – jedoch mit erheblichen Risiken:
- LP-Modelle gelten als Hochrisiko,
- Verluste durch „Impermanent Loss“ sind möglich,
- Token-Wertverluste können Kapital vollständig zerstören,
- VOW bietet keine garantierten Erträge; „Cashflow“ entsteht – wenn überhaupt – aus Pools mit stark schwankender Liquidität.
Ob diese Risiken im Webinar angesprochen werden, ist anhand der aktuell öffentlich zugänglichen Inhalte unklar.
Einordnung: Coaching-Label als Marketingkanal?
Die Nutzung eines Coaching-Brands wie „MYS – master your success“ ermöglicht eine besonders emotionale Ansprache:
- „Freiheit“
- „Cashflow“
- „1-%-Mindset“
- „Passives Einkommen“
Aus journalistischer Sicht ist zu beobachten, dass Coaching-Labels häufig genutzt werden, um Investitionsbezüge sprachlich zu vermeiden und ein niederschwelliges Rekrutierungsumfeld zu schaffen.
Fazit der Redaktion:
Nach derzeitigem Kenntnisstand ergibt sich folgendes Bild:
- Das MYS-Webinar ist kein neutrales Bildungsformat,
- sondern reiht sich erkennbar in bestehende VOW-Vermarktungsstrukturen ein,
- verwendet identische Narrative, identische Mechaniken und identische Personenkreise,
- und bewirbt ein System, zu dem eine behördliche Warnung der BaFin sowie technisch dokumentierte Sicherheitsprobleme existieren.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Einsatz der Begriffe „Cashflow“, „Ewigkeitsprojekt“ oder „finanzielle Freiheit“ medienethisch und regulatorisch hoch problematisch, insbesondere ohne Risikohinweise.
Hinweis:
Dieser Beitrag stellt eine journalistische Analyse dar.
Er trennt Tatsachenbehauptungen von Einschätzungen und Meinungen.
Alle Informationen basieren auf:
- öffentlich zugänglichen Social-Media-Inhalten,
- Ankündigungen des MYS-Webinars,
- der BaFin-Verbraucherwarnung vom 07.03.2024,
- der CertiK-Analyse zum Smart-Contract-Exploit vom 13.08.2024.
Der Beitrag fällt unter die Pressefreiheit gemäß Art. 5 GG und Art. 10 EMRK.
Er stellt keine Anlageberatung dar.
Quellen (Auswahl)
BaFin – Verbraucherwarnung vom 07.03.2024 („Vow App / Vow Limited“)
CertiK, „Vow Incident Analysis“, 13.08.2024
BaFin – Grundlagenseite „Kryptotoken – Aufsichtsrechtliche Einordnung“
Trustpilot – Nutzerberichte zu vowcurrency.com
Öffentliche Telegram-Inhalte („VOW & TLN Infos“)
Social-Media-Beiträge der genannten Coaches/Hosts (Analysezeitraum: laufend)










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