VKI-Sammelaktion in Österreich gescheitert?

Es erreichen uns immer mehr Beschwerden von Teilnehmern an der VKI-Sammelaktion (Verein für Konsumenteninformationen) in Wien. Vor Wochen eingereichte Formulare würden zwar maschinell bestätigt, auf Anrufe und Nachfragen aber werde nicht reagiert.

Einziger Hinweis:

 „Danke für Ihre Anmeldung, wir haben Ihre Daten erhalten. Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Falles Zeit in Anspruch nehmen wird. Über den Fortschritt der Aktion werden Sie selbstverständlich in regelmäßigen Abständen unaufgefordert per E-Mail informiert. Falls Sie die erforderlichen Unterlagen noch nicht hochgeladen haben, bitten wir Sie diese vollständig an unsere Aktions-Mailadresse zu schicken.“

Stillstand oder nur minimalistische Bewegungen in der Causa Lyoness seitens des VKI, decken sich mit Vorkommnissen seit dem OGH-Urteilsspruch. Noch im Juni 2016 fand zu dem AGB-Verfahren ein Meeting in den VKI-Geschäftsräumen Wien statt. Fr. Mag. Wolf betonte hier mehrfach, auf ein OGH-Urteil förmlich hinzufiebern, um Lyoness endlich in die Pflicht nehmen zu können. Sie rechnete im Dez. 2016 oder spätestens im Jan./Feb. 2017 mit einer Entscheidung.

Wie bekannt ist, erging am 18.Mai 2017 dieses angeblich „herbeigesehnte“ OGH-Urteil zu den Lyoness-AGB. UND WAS MACHT DER VKI? NICHTS!

Erst knapp zwei Monate nach ergangenen Urteilsspruch stolperte eher zufällig RA Dr. Fromhold über das Urteil. Auf sofortige Nachfrage beim VKI am 13.07.2017 reagierte man dort innerhalb von 29 Minuten, mit einer längst vorbereiteten Presseaussendung und Veröffentlichung auf der eigenen Website. Die Kanzlei Reif hat mutmaßlich nach der Erkenntnis, dass die Entscheidung beim OGH zu Lasten von Lyoness ergehen wird, auch beim VKI erfolgreich interveniert.

Bei einem persönlichen Gespräch hierzu mit Fr. Mag. Wolf am 27. Juli 2017, räumte sie ein „stillschweigendes Übereinkommen“ mit Lyoness ein. Man wolle so angeblich eine Sammelaktion unterstützen. UNSINN! Man verschafft so Lyoness nur dass, was Lyoness immer braucht, nämlich Zeit. Man will es kaum glauben, aber der VKI Wien sammelt offensichtlich Geschädigte ein, verwaltet und beschäftigt diese für Lyoness.

Denn, eine Veröffentlichung des OGH-Urteils in der auflagenstärksten Tageszeitung (wie im Urteil festgelegt) erfolgte bis dato nicht! Die zugesicherte Überprüfung der AGB 2014 seitens des VKI erfolgte ebenfalls nicht. Die Leiterin beim VKI (Bereich-Recht, Fr. Mag. Wolf) beantwortet auch keine Anfragen zum Sachstand Lyoness.

Es erinnert stark an die „schlampigen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft“, die 2016 öffentlich bekannt wurden.

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