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Zeitungsartikel in der Schweiz mit interessanter und fundierter Begründung zu einem erneuten Lyoness-Urteil!

5. Oktober 2019

Nicht das Urteil selbst steht hier im Mittelpunkt, sondern die Erkenntnisse und all die abgeschlossenen Verfahren gegen Lyoness sowie deren Nachfolgefirmen, die sich zunehmend in den internationalen Medien wiederfinden.

Lyoness hat sich seit jeher immer wieder selbst neu erfunden, sei es mit Abänderungen der Firmennamen oder unzähligen Firmenfusionierungen. Im Weiteren hat es Lyoness in der Umbenennung seiner Finanzprodukte nicht an Kreativität fehlen lassen.

Zwar wird nach wie vor das Schneeballsystem Lyoness vermeintlich verständlich und plausibel durch Lyconet-Marketer dem arglosen Interessenten verkauft, sobald dieser jedoch in die Materie investiert, sei es als „Sponsor“ oder unter anders wohlklingendem Namen, gibt es nur noch einen Gewinner . Lyoness!

Die treffendste Aussage zum Schneeballsystem Lyoness stellt das Urteil vom 4. Juni 2019 fest: „Der wirtschaftliche Endeffekt ist stets so, dass der Löwenanteil der einbezahlten Gelder bei Lyoness verbleibt und als Ertrag verbucht werden kann.“

Es ist nicht überraschend, dass Lyoness auch in diesem Fall in die dritte Instanz geht, gewonnen hat Lyoness noch keinen. Man spielt nur auf Zeit, denn spätestens, wenn Lyoness/Lyconet aufgefordert wird, doch zu beweisen, kein Schneeballsystem zu sein, muss das Lyoness-Krisenmanagement passen. Es ist ein Schneeballsystem und bereits vielfach rechtskräftig als solches verurteilt.

Nachstehend der Schweizer Zeitungsartikel: https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/werdenberg/lyoness-geld-zuruckzahlen-ld.1157494

Lyoness mit Sitz in Buchs muss 13 200 Franken zurückzahlen.

Der Schriftzug verweist auf den Holdingsitz im ersten Stock der Bahnhofstrasse 22 in Buchs. (Bild: Hanspeter Thurnherr)

Die beiden Holding-Firmen Lyoness Europe AG und Lyoness International AG mit Sitz an der Bahnhofstrasse 22 in Buchs sind seit Jahren in den internationalen Schlagzeilen. Sie sind die Holdinggesellschaften für zahlreiche Ländergesellschaften der Lyoness-Gruppe – nach eigenen Aussagen die grösste Einkaufsgemeinschaft der Welt und in 47 Ländern tätig.

Jagd nach Rabatten für Einkäufe bei Partnerfirmen

Erstmals hat das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland eine Klage gegen ihre Tochterfirma Lyoness Suisse GmbH, ebenfalls mit Sitz in Buchs, gutgeheissen. Gemäss Entscheid des Gerichts muss diese dem Inhaber eines Solartechnikunternehmens die einst verkauften «Gutscheine für künftige Einkäufe» für 13200 Franken zurückzahlen. Denn wie am 28. Februar 2017 das Kantonsgericht Zug, kam auch das Kreisgericht zum Schluss, dass Lyoness ein illegales Schneeballsystem betreibt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, denn wie Kreisrichter Hans Willi dem W&O sagte, zieht Lyoness den Fall ans Kantonsgericht weiter.

Zum Verständnis: Lyoness-Kunden erhalten bei Einkäufen bei Partnerfirmen mit der Lyonesskarte Rabatte gutgeschrieben – ähnlich wie etwa bei der Coop- oder Cumuluskarte. Wer aber zusätzlich neue Kunden anwirbt, erhält auch von deren Einkäufen und von jenen weiterer angeworbener Kunden usw. Rabatte gutgeschrieben. 

System ist nicht durchschaubar

Doch viel lässt sich so trotzdem nicht verdienen, denn es fehlt vor allem an grossen Partnerfirmen, welche diese Rabattkarte akzeptieren. Da ist es verlockend, dass man sich «Partnerschaften» oder «Pakete» kaufen kann und sich so in eine höhere Stufe der Vergütungspyramide hieven kann. Der Minimaleinsatz liegt dabei bei rund 3000 Franken und ist nach oben offen. Das Vergütungssystem ist allerdings selbst für Mathematikexperten nicht durchschaubar und die versprochenen horrenden Verdienste nicht realisierbar. Deshalb war und ist dieses Geschäftsmodell Gegenstand vieler Gerichtsverfahren in mehreren Ländern, wie der W&O bereits mehrfach berichtete.

Einbezahlte Gelder behält die Firma

Der Entscheid des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland ist eines von zahlreichen Urteilen, das in den letzten Jahren gegen die beiden in Buchs ansässigen Holdinggesellschaften Lyoness Europa AG und Lyoness International AG gesprochen wurde. Denn inzwischen ist dieses Geschäftsmodell in Österreich, Italien, Norwegen und der Schweiz rechtskräftig als illegales Schneeballsystem verurteilt worden. In Italien wurde Lyoness dieses Jahr desswegen mit einer Busse von 3,2 Millionen Euro belegt. Diese Entscheide ermöglichen es nun vielen Geschädigten, ihre Anzahlungen zurückzufordern. Lyoness wurde inzwischen in zahlreichen Fällen in Österreich und in der Schweiz verurteilt, diese Einkaufssummen, Anzahlungen oder «Gutscheine für künftige Einkäufe» (im Erfinden neuer Begriffe für das immer selbe Produkt ist Lyoness bekannt) zurückzuzahlen. Und weitere Klagen laufen. Da nützt es dem «Rabatthändler» nicht viel, dass er die Namen seiner Rabattkarte zuerst auf Cashback Lyconet und dann auf Cashback MyWorld geändert hat.

Erhellend sind einzelne Begründungen des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland. So hält es im Entscheid vom 4. Juni 2019 fest: «Der wirtschaftliche Endeffekt ist stets so, dass der Löwenanteil der einbezahlten Gelder bei Lyoness verbleibt und als Ertrag verbucht werden kann.» Typisch für diese Finanzprodukte sei es, dass sie «weder vollständig noch teilweise bar zurückbezahlt werden.» Die mVoucher, so der heutige Name der «Gutscheine für künftige Einkäufe» dürfen nämlich nicht verkauft, sondern nur verschenkt werden und selbst dies nur an die Kunden eines Lyconet-Marketers.

Dazu kommt, dass mVoucher im Falle einer Beendigung der Teilnahme am «Cashback World Programm» (dies ein weiterer neuer Begriff für das Rabattkarten-System) entschädigungslos verfallen, wie der Wiener Ben Ecker festhält. Der Journalist hat sich auf undurchsichtige Geschäftsmodelle spezialisiert. Er verfolgt unter anderem die Machenschaften im Lyoness-Imperium seit Jahren kritisch und verbreitet seine Erkenntnisse im Internet. Inzwischen habe Lyoness/MyWorld ihre Anwerbe-Tätigkeit vermehrt in die sozialen Medien wie etwa Instagram verlegt. Dabei fokussiere man auf junge Erwachsene, die sich teilweise heillos verschulden, um sich «hinaufkaufen» zu können, schreibt Ben Ecker auf seiner Internetseite www.benecker.com.

Plätze tauschen an der Spitze

Zum Geschäftsmodell von Lyoness gehört auch, dass die Personen an der Spitze der verschiedenen Gesellschaften der Holding von Zeit zu Zeit ihre Plätze tauschen. Neuerdings ist gemäss Schweizerischem Handelsamtsblatt der Brite Christopher Thomas neuer Verwaltungsratspräsident der Lyoness Europe AG und ihrer Schwesterfirma Lyoness International AG. Dieses Jahr hat Lyoness zudem die beiden gemeinnützigen Gesellschaften Lyoness Child and Family Found und Lyoness Greenfinity Stiftung, beide bisher mit Sitz in Buchs, nach Graz verschoben, wo Lyoness seit der Gründung im Jahre 2003 seinen operativen Sitz hat. Kritiker sehen in diesen Stiftungen, deren Geldflüsse unklar seien, ein fragwürdiges Image-Instrument.

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/wp-content/uploads/2015/11/logo-konfliktmanagement.jpg 0 0 Dolphin Media Production /wp-content/uploads/2015/11/logo-konfliktmanagement.jpg Dolphin Media Production2019-10-05 11:41:522019-10-05 11:41:54Zeitungsartikel in der Schweiz mit interessanter und fundierter Begründung zu einem erneuten Lyoness-Urteil!
3 Kommentare
  1. Hari
    Hari sagte:
    5. Oktober 2019 um 17:21

    Schwachsinnigerer Artikel von Leuten die Äpfel und Birnen vertauschen ….. kann man deutlich herauslesen

    Es ist nur eine weitere Schutzkübel-Kampagne!

    Antworten
    • Roland Heim
      Roland Heim sagte:
      5. Oktober 2019 um 18:38

      Scheisse bleibt Scheisse, ganz einfach!!

      Antworten
      • Daniel
        Daniel sagte:
        18. Oktober 2019 um 0:34

        Besser kann man es nicht sagen 🙂 Top

        Antworten

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