Lyoness versucht sich in Schadensbegrenzung, aber auf Kosten der Mitglieder?
Derzeit unterbreitet myWorld/Lyoness bei den durch uns bei der Staatsanwaltschaft Köln hinterlegten Geschädigten u. a. Angebote über 50% Rückzahlung der Forderungssumme in Verbindung mit einer Vereinbarung, die in seiner Formulierung an Sittenwidrigkeit grenzen dürfte. „Niemand klaren Verstandes, sollte eine solche Vereinbarung unterzeichnen“, darüber sind sich die Juristen einig.
Einige deutsche Anwälte glauben, ihren Mandanten zu helfen, indem sie „Deals“ mit Lyoness eingehen, eine 50%ige Auszahlung der Forderungssumme akzeptieren, davon noch Mandantenhonorare in Abzug bringen und erwarten dafür auch noch ein Dankeschön.
Es ist einzig unseren Bemühungen zu verdanken, dass es in Deutschland überhaupt zu einer Reaktion seitens des rechtskräftig verurteilten Schneeballsystem Lyoness gekommen ist. Ohne unsere Aktivitäten wären sämtliche deutsche Geschädigte in der straf- und zivilrechtlichen „Gesetzesblase“ gefangen und auch keine „Vergleichszahlungen“ möglich.
Lyoness versucht hier vermutlich hinsichtlich des laufenden Strafermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln (Az. 115 Js 424/19), im Rahmen einer Schadensbegrenzung geschädigte Mitglieder mit möglichst geringen eigenen Kosten abzufertigen.
Die Geschädigten laufen hier Gefahr, sich einer Schadensersatzklage in Höhe von mind. 20.000 € von myWorld/Lyoness ausgesetzt zu sehen.
Darin ist u. a. zu lesen:
„Der Übergeber verpflichtet sich den Inhalt dieser Vereinbarung geheim zu halten, wobei diese Verschwiegenheitspflicht zeitlich unbegrenzt ist. Der Übergeber verpflichtet sich darüber hinaus im Falle der Verletzung dieser vertraglichen Bestimmung zur Schadensersatzleistungen. Die Höhe des Schadensersatzes wird – ohne Rücksicht auf den tatsächlich eingetretenen Schaden – durch Vereinbarung einer Konventionalstrafe im Ausmaß von EUR 20.000,– (in Worten: Euro zwanzigtausend) pauschaliert, wobei es sich der Übernehmer ausdrücklich vorbehält, einen allenfalls über diesen Betrag hinausgehenden Schaden zusätzlich geltend zu machen. Der Übergeber anerkennt ausdrücklich die Angemessenheit dieser Konventionalstrafe.“
Und wo geht das jetzt auf Kosten der Mitglieder??
Es ist eine Vereinbarung mit Konventionalstrafe!
Bei Bruch der Vereinbarung, ist sowas nicht unüblich….!
Es gibt immer wieder Menschen die sich für dieses Schneeballsystem ins Zeug legen. Was an den 50 % haben Sie eigentlich nicht verstanden? Sind es etwa keine 50 % Schaden auf die das Mitglied bei dem Deal verzichten muss. Eine Konventionalstrafe ist bei Verträgen zwar durchaus üblich, diese hier ist allerdings unangemessen in der Höhe in Verbindung mit einem Schadensersatz.
Den Leuten wurde das ganze System mit falschen Tatsache versprochen- das ist leider manchmal der Fall.
Selber schuld sind die Leute die tausende € in dieses System zahlen und nicht wissen was sie tun, nur weil ihnen jemand das große Geld verspricht!!