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Auch in Norwegen hagelt es Klagen gegenüber Lyoness

24. August 2017

Die norwegische Zeitung Bergensavisen berichtete am 03. Juli 2017  über die umstrittene internationale Einkaufsgemeinschaft Lyoness, auf die sich viele Bergener in der Hoffnung auf das große Geld eingelassen haben.

Mehr als 50 Norweger haben bezüglich Lyoness im Laufe des vergangenen Jahres Meldung an die norwegische Glückspielaufsicht erstattet. Gegen Bezahlung eines bestimmten Betrages wurde ihnen die Möglichkeit eröffnet, mittels Anwerbens weiterer Mitglieder Einnahmen zu erzielen. Diese Methode sei als ungesetzliches Pyramidenspiel anzusehen. Die Glückspielaufsicht wurde darüber informiert, dass Personen ab 18 Jahren ihre Ersparnisse in dieses System einzahlen, in der Erwartung, nach wenigen Jahren ein Mehrfaches ihres Investments zurückzuerhalten.

Ein Geschädigter hat 800.000 NOK erhalten

Lyoness erklärte auf der eigenen Internetseite, dass die Klagen auf Missverständnissen beruhten. Während die norwegische Glückspielaufsicht Maßnahmen dagegen erwägt, haben sehr viele ehemalige Lyoness-Mitglieder in Europa beträchtliche Rückzahlungen erhalten, indem sie gerichtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind. Rechtsanwalt Josef Fromhold aus Wien berichtet der BA, dass er 170 von gut 300 Verfahren durchgeführt hat, die er Lyoness angekündigt hatte. „Ich habe alle Prozesse erfolgreich abschließen können. In einigen Fällen endete das Verfahren mit einem Vergleich. Der größte bislang refundierte Geldbetrag war EUR 84.000 (über 800,000 NOK).   Es ist uns auch gelungen, auf außergerichtlichem Wege Rückzahlungen an Mitglieder zu erwirken“, fügt Fromhold hinzu. Insgesamt haben etwa 1000 Lyoness-Mitglieder den österreichischen Anwalt mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche auf Rückzahlung beauftragt.

Auch ein anderer österreichischer Rechtsanwalt, Wolfgang Schöberl, verzeichnet eine steigende Anzahl von Klienten, die ein Verfahren gegen Lyoness anstrengen wollen. „Zurzeit haben wir 15 Verfahren mit Bezug zu Lyoness anhängig. Einige haben wir bereits gewonnen, beim Rest steht die gerichtliche Entscheidung noch aus“, sagt Schöberl.

„Jeder muss für sich selbst kämpfen, weil der Gesetzgeber für diese Materie noch keine Sammelverfahren zulässt“, berichtet Fromhold. Eine seiner Klientinnen ist Norwegerin. Sie ließ durch ihren Rechtsanwalt mitteilen, dass sie der BA kein Interview geben wolle. Fromhold weiß auch von Zivilverfahren, die in Schweden, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Litauen, Indien und Australien angestrengt wurden.

Von Bekannten überredet

Eine Reihe von Gerichten in der Schweiz und in Österreich haben festgestellt, dass Lyoness gegen eine EU-Richtlinie verstoßen habe, die Verbraucher vor aggressivem Marketing schützen soll. Der BA liegt eine Auswahl von Urteilen vor, nach denen Lyoness zur Rückzahlung von Beträgen zwischen 10.000 und 280.000 NOK einschließlich Zinsen verpflichtet wurde.

Aus den Urteilen geht übereinstimmend hervor, dass die Kläger von Bekannten überredet wurden, von Leuten, auf die sie sich mehr verlassen als auf eine beliebige Verkaufsperson. Alle Kläger wurden veranlasst, einen Einmalbetrag zu leisten, um Eingang ins System zu erhalten. Und die einzige Möglichkeit, Geld zu verdienen bietet die Anwerbung weiterer Mitglieder. Das System ist darauf aufgebaut, dass immer mehr Mitglieder angeworben werden, die dann Kapital zuschießen müssen, weil das System sonst zusammenbräche. Die Kläger haben Lyoness nach und nach immer mehr Geld für verschiedene Waren und Dienstleistungen in dem Glauben bezahlt, damit ihre Verdienstchancen erhöhen zu können. Stattdessen haben sie fast alles Geld verloren. Ein paar Cent haben sie zwar zurückbekommen, diese Beträge sind jedoch vom Gericht von den im Urteil zugestandenen Rückzahlungen in Abzug gebracht worden.

Systematischer Missbrauch

Der deutsche Rechtsprofessor S0ren Koch von der Universität Bergen hat die Urteile gelesen. „Hier muss man von systematischem Missbrauch von Verträgen sprechen, deren Inhalt für den Verbraucher in hohem Grade irreführend ist. Die uns nunmehr vorliegenden Urteile sind nur die Spitze des Eisberges. Wir müssen uns darauf einstellen, dass es zu mehreren solcher Verfahren kommt, auch in Norwegen. Da zeigt es sich auch, wie wichtig unsere gemeinsame europäische Gesetzgebung für den Verbraucherschutz in allen europäischen Ländern ist. Das sollte EU-Skeptikern etwas zu denken geben“, meint Koch.

Werden aufräumen

Die österreichische Führung von Lyoness erklärt gegenüber der BA, dass Lyoness versucht, mit dem was früher passiert ist, aufzuräumen. „Mit   dieser Aufgabe werden wir uns in Zukunft befassen. Die nunmehr geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nirgendwo Gegenstand von Zivilverfahren. Sie gelten, und zwar ohne Einschränkungen“, schreiben der Marketingleiter von Lyoness, Mario Kapun und sein Team in einer E-Mail an die BA. Deshalb wird die derzeitige Praxis bei Lyoness beibehalten. „Wir sehen keine Veranlassung die derzeitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Lyoness zu ändern, da die anhängigen Streitsachen die Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffen, die seit 2014 nicht mehr angewendet wurden.“

Die BA fragte bei Lyoness nach, warum Lyoness in Europa in so viele Rechtssachen verwickelt ist?

„In Norwegen wurde Lyoness nicht geklagt. Die meisten Zivilverfahren in anderen Ländern betreffen Vertragsbedingungen, die seit 2014 nicht mehr angewendet wurden. Lyoness versucht, möglichst alle Ansprüche von Mitgliedern aus den Jahren vor 2014 zu regulieren. In den letzten Monaten konnte bereits ein großer Teil dieser Ansprüche gelöst werden. Unsere dahingehenden Bemühungen werden wir selbstverständlich fortsetzen. Die nunmehr geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien in keiner Weise kritisiert worden“, teilt Kapun mit. Es wird hervorgehoben, dass Lyoness im Jahre 2014 die Maßnahmen zu einer internen Veränderung durchführte, deren Ziel die Aufteilung der unternehmerischen Aktivitäten von Lyoness auf drei Markenbereiche war: die Einkaufsgemeinschaft, das Loyalty-Programm und die Lyconet-Vertriebsmitarbeiter, die als selbständig Erwerbstätige agieren, erfährt die BA von Kapun. „Unserer Auffassung nach haben unsere Einkaufsgemeinschaft und unser Distributionssystem ein gesetzeskonformes Geschäftsmodell zur Grundlage. Über 75.000 Unternehmen weltweit setzen auf die Zusammenarbeit mit Lyoness. Und über sieben Millionen Mitglieder profitieren von den Vorteilen unseres Systems. Der Oberste Gerichtshof in Wien hat in seinem Urteil vom 12. April 2016 rechtskräftig festgestellt, dass Lyoness kein Pyramidenspiel betreibt. Das bedeute, dass in Österreich und in anderen Ländern alle Untersuchungen einzustellen seien“, schreibt die Führung von Lyoness an die BA.

 

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