Flucht aus der Schweiz mit doppelzüngiger und zynischer Begründung!

Lyoness hat die Schweizer International AG nach Österreich geholt. Das bestätigen auch die Zeilen im kürzlich erschienen Presseartikel von Lyoness. Der Schritt der Firmenverlegung von Lyoness nach Österreich zeigt das Ausmaß der Probleme.Eigentümer Hubert Freidl gibt sich zwar gönnerhaft mit der Aussage „einen wichtigen Schritt, um die wirtschaftliche Wertschöpfung in Österreich weiter zu steigern“, aber die Definition der Wertschöpfung dürfte jedoch bei Lyoness etwas zynischer interpretiert werden.

Die Überlegung sich aus der Schweiz zurückzuziehen, gab es bei Lyoness bereits vor Jahren, da das schweizerische SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) damals Lyoness als sogenanntes „geduldetes Schneeballsystem bis zu anderslautenden Ergebnissen“ bewertet hat und unter eine Art Bewährung stellte. Inzwischen ist Lyoness neben Österreich auch in der Schweiz als Schneeballsystem verurteilt. Nähere Infos zur rechtlichen Bewertung eines Schneeballsystems in der Schweiz finden Sie hier.

Daher liegt es nahe, dass die Firmenverlegung vielmehr darin begründet ist, dass Lyoness in der Schweiz vermehrt unter Druck geraten ist. Es ist für Lyoness wie die Wahl „zwischen Pest und Cholera“. Bleibt Lyoness in der Schweiz, droht ein strafbares Verbotsverfahren. Aber auch in Österreich sind mehrere Verfahren anhängig.

In der Schweiz ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Bern, für die Einhaltung des UWG zuständig und es hat auch ein Klagerecht. Verstösse gegen das UWG können dem SECO gemeldet werden. Wir informieren das SECO seit vielen Jahren über die Vorgänge bei Lyoness, doch wollte das SECO nicht aktiv werden mit folgender Begründung: „Es finde bereits ein Verfahren in Österreich statt,  die Verantwortlichen seien Österreicher und ein Doppelverfahren mache keinen Sinn“. Als wir dem SECO das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug zustellten, erhielten wir von Dr. Guido Sutter, Leiter Ressort Recht des SECO am 10.3.2017 folgende Antwort: «Besten Dank für die Zustellung des Urteils des Obergerichts in rubrizierter Sache. Wir haben das interessante Urteil eingehend studiert. Wir prüfen zurzeit, welche Massnahmen unsererseits angezeigt sind».

Unserer Meinung nach, wurde Lyoness in der Schweiz in die Enge getrieben und daher blieb als Ausweg nur die Flucht nach Österreich. Auch wenn sich hier die Lage für Lyoness auch immer mehr zuspitzt.

 

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert