Friss oder stirb: Lyconet/myworld – Marketertätigkeit wird massiv erschwert mit Akzeptanz der neuen Vertragsbedingungen.
Aktuell werden Lyconet-Marketer mit folgender Mitteilung konfrontiert, die sie überraschend und ohne Vorwarnung vor vollendete Tatsachen stellt. Die Änderungen haben es nämlich in sich, und dagegen nicht zu verstoßen, erscheint schwer. Was Sie jetzt als Marketer zu tun, zu beachten oder zu lassen haben, erfahren Sie hier.
Eine echte Wahlmöglichkeit bleibt dabei kaum, es sei denn, man ist bereit, sich zu schützen und seine Tätigkeit als Lyconet-Marketer aufzugeben. Wer die neuen Vertragsbedingungen nicht von selbst akzeptiert, sieht sich nach einer Frist von 30 Tagen automatisch mit deren Inkrafttreten konfrontiert – es sei denn, man legt Widerspruch ein. Widerspruch mag zunächst vielversprechend klingen und Hoffnung wecken, doch führt er unweigerlich zur Auflösung des Vertrags. Das Prinzip ist klar: Entweder ihr akzeptiert unsere Vorgaben oder ihr hört eben auf. Dabei sei angemerkt, dass solche Vertragsänderungen keineswegs selten sind und die Marketer gezwungen werden, sich kontinuierlich an neue Bedingungen anzupassen.
Verschärfung des Lyconet Karriere-Vertrags
Mit den neuen Vertragsbedingungen, insbesondere dem eingeführten Lyconet-Karriere-Vertrag (Lyconet Career Contract), wird die Tätigkeit für Marketer deutlich erschwert. Dieser Zusatzvertrag enthält eine Vielzahl strenger Auflagen, die den Handlungsspielraum erheblich einschränken. Das eigentliche Ziel der Marketer, durch die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen eine ausreichend große Provision zu verdienen, wird durch die neuen Bestimmungen zu einem Risikospiel. Die verschärften Auflagen machen es den Marketern nicht nur schwer, kreativ und flexibel zu agieren, sondern erhöhen auch das Risiko, versehentlich gegen die Vertragsbedingungen zu verstoßen – was wiederum zur Sperrung des Backoffice-Zugangs und dem Einfrieren von Auszahlungen führen kann – eine Maßnahme, die direkt die Existenzgrundlage der Marketer gefährdet. Auch eine Aufhebung des Vertrags sowie rechtliche Konsequenzen können nicht ausgeschlossen werden.
Marketer dürfen keine eigenen Webseiten, Social-Media-Kanäle oder Marketingmaterialien ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Lyconet nutzen oder erstellen. Selbst die Verwendung von Lyconet-Marken, Logos oder anderen geschützten Inhalten ist streng reguliert und bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis. Anonyme oder pseudonyme Postings sind strikt verboten, was den Marketer einer ständigen Überwachung und Regulierung seiner Aktivitäten aussetzt.
Änderungen sind den aktuellen Urteilen geschuldet:
Lyconet versucht sich hier weitestgehend von jeglicher Verantwortung zu distanzieren und die Schuld systematisch den Marketern zuzuweisen. Diese Strategie zeigt sich nicht nur in zahlreichen Gerichtsverfahren, sondern auch deutlich in den Formulierungen der Verträge. Ein klares Beispiel für die Abgrenzung der Marketer von der Firma ist die strikte Verpflichtung, sich immer als „unabhängiger Lyconet Marketer“ zu identifizieren. Dies gilt auf allen Kommunikationskanälen, von Websites bis hin zu Visitenkarten. Die Nutzung von Lyconet-Marken oder Logos ist nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt. So distanziert sich das Unternehmen, um rechtliche und finanzielle Verantwortung abzuwälzen. Auch die Haftungsregeln spiegeln diese Tendenz wider: Lyconet schließt die Haftung für die häufigsten Situationen aus.
Zudem verjähren Ansprüche gegen Lyconet bereits nach 12 Monaten, was für Marketer ein erhebliches Hindernis darstellen kann. Lyconet zielt primär darauf ab, jegliche Haftung zu minimieren und Risiken auf die Marketer zu übertragen.
Man legt großen Wert darauf, dass keine internen Informationen nach außen dringen. Marketer sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren – selbst nach Vertragsende. Diese strikte Geheimhaltungspolitik wirft die Frage auf, ob das Unternehmen möglicherweise etwas zu verbergen hat.
Tatsächlich verschärfen die neuen Vertragsbedingungen die Situation für die Marketer erheblich, indem die Risikolast still und leise zu ihren Lasten verschoben wird. Der Großteil des erwirtschafteten Kapitals fließt an MyWorld und Hubert Freidl, während die Marketer das volle Risiko tragen und dafür nur einen vergleichsweise geringen Bonus erhalten. Diese Verschärfung der Haftung und die Erhöhung des persönlichen Risikos für die Marketer sind besonders alarmierend.
Vertragsbedingungen wurden zu einem früheren Zeitpunkt bereits gerichtlich als intransparent und nichtig erklärt.
Wer für Lyconet tätig bleibt, setzt sich ab dem 30. Oktober 2024 einem noch größeren Haftungsrisiko aus, da die neuen Bedingungen den Schutz der Marketer weiter abbauen. Kunden, die bereits bei uns registriert sind, befinden sich weitgehend in einer sicheren Position. Besonders betroffen sind aktuelle Marketer, die nun auf sich allein gestellt sind und die volle Verantwortung für ihre Tätigkeit übernehmen müssen. Umso bedenklicher ist es, dass Vertragsbedingungen zu einem früheren Zeitpunkt bereits gerichtlich als intransparent und nichtig erklärt wurden. Hier wird ein weiterer Schritt unternommen, um die Mitglieder systematisch zu benachteiligen.
Den Marketern, die bereits rechtliche Ansprüche gegen Lyconet erhoben haben oder dies in Zukunft beabsichtigen und mit uns zusammenarbeiten, empfehlen wir, die neuen Vertragsbedingungen zu akzeptieren oder die Frist einfach verstreichen zu lassen.
Aus gegebenem Anlass empfehlen wir allen Marketern dringend, ihre Verträge sorgfältig zu prüfen und sich die Vertragsbedingungen im Detail anzusehen. Nur so können Sie vollständig verstehen, welchen Risiken Sie ausgesetzt sind und welche Konsequenzen die neuen Bestimmungen für Ihre Tätigkeit haben könnten.
Derzeit prüfen wir alle Verträge, Vereinbarungen, Zusatzverträge sowie Änderungen der letzten 10 Jahre und werden zeitnah eine umfassende rechtliche Einschätzung für unsere bestehenden und zukünftigen Kunden veröffentlichen.
Sollten Sie unsicher sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und sich individuell beraten zu lassen.
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