Gefährliche Spielregeln: Warum aktive Lyconet-Marketer jetzt besonders wachsam sein sollten!!!
Warum aktive Lyconet-Marketer jetzt besonders wachsam sein sollten
Für Geschädigte, die bereits eine Forderung eingereicht haben und ohnehin nicht mehr aktiv waren, ändert sich nichts, zumal der OGH die vorangegangenen AGB bereits als intransparent und nichtig erklärt hat. Insbesondere die Unternehmer-Fiktion für Marketer wurde von Gericht klar verneint, worauf nun neue AGB hermussten, um Marketer noch mehr in die Verantwortung zu nehmen und zukünftige Geschädigte rechtlich nicht als Verbraucher behandeln zu müssen.
Wie sieht es für aktive und unentschlossene Marketer aus – diejenigen, die unschlüssig sind, weiter als Marketer weitere zahlende Mitglieder dem Lyconet-System zuzuführen. Für sie ist besondere Wachsamkeit geboten. Wichtig ist, sich über die Risiken und Konsequenzen der neuen Vertragsbedingungen im Klaren zu sein. Entscheiden müssen Sie selbst.
Den Unentschlossenen empfehlen wir ihre Forderung jetzt einzuklagen und den Änderungen nicht zuzustimmen.
Die neuen Vertragsbedingungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeit und die rechtliche Stellung der Marketer.
Besonders hervorzuheben sind folgende Punkte:
Identifikation als „unabhängiger Lyconet-Marketer“
Jeder Marketer ist verpflichtet, sich auf allen Plattformen, egal ob Website, Social Media oder andere Marketingkanäle, stets als „unabhängiger Lyconet-Marketer“ zu kennzeichnen. Dies dient dazu, Lyconet von jeglicher rechtlichen Verantwortung abzuschirmen.
Verjährung von Ansprüchen nach 12 Monaten
Ein weiterer kritischer Punkt ist die verkürzte Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Lyconet. Bereits nach 12 Monaten verfallen sämtliche Ansprüche, was es für Marketer erschwert, langfristig gegen Vertragsverletzungen vorzugehen.
Erhöhte Risikolast für Marketer
Mit den neuen Vertragsbedingungen wird die Risikolast stark auf die Marketer übertragen. Es gibt strikte Regeln und hohe Anforderungen, die bei Nichtbefolgung schwerwiegende Konsequenzen wie das Einfrieren von Auszahlungen oder die Sperrung des Backoffice nach sich ziehen können.
Genehmigungspflicht für Auftritte und Inhalte
Jeder Webauftritt, jede Social-Media-Nutzung oder Werbemaßnahme muss von Lyconet schriftlich genehmigt werden. Ohne diese Genehmigung ist es Marketer nicht erlaubt, eigene Inhalte zu erstellen oder zu verbreiten. Dies bedeutet eine ständige Überwachung und Regulierung der Aktivitäten.
Überwachung und ständige Kontrolle
Lyconet führt eine strikte Überwachung der Aktivitäten durch. Alle von Marketern erstellten Inhalte werden kontrolliert und müssen vorher genehmigt werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen können schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich Vertragsstrafen oder dem Ausschluss aus dem System.
Geheimhaltungspflicht – auch nach Vertragsende
Marketer sind verpflichtet, sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Lyconet vertraulich zu behandeln – sogar nach Vertragsende. Diese Regelung schränkt die Freiheit der Marketer erheblich ein und zeigt, wie weitreichend die Kontrolle von Lyconet ist.
Es ist entscheidend, dass Marketer ihre Situation sorgfältig prüfen und eine fundierte Entscheidung treffen. Sollten Sie noch unsicher sein, stehen wir Ihnen jederzeit unter [email protected] zur Seite, um gemeinsam den besten Weg zu finden!
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