Lyoness Konkurs – Was steckt dahinter (Teil 2)
Der tatsächliche Unterschied zwischen Cloud- und Aktieninhaber, mit dem Konkurs und Börsengang: Konsolidierung auf Kosten der Mitglieder dürfte hier das Zauberwort sein! Oder, wie macht man aus kurzfristige schnellstmöglich langfristige Verbindlichkeiten.
Es wird in der Presseaussendung von Lyoness betont, dass es lediglich die Lyoness Europe AG und die Lyoness International AG betrifft und es keine Auswirkungen auf die anderen aktiven Unternehmen hätte. Auf die Firmen vielleicht nicht, aber auf die Mitglieder, je nachdem sie stehen.
Was aber bedeutet dies für die Marketer, die den mSP-Umstieg akzeptiert haben und diejenigen die weiter an ihrer Cloud festhalten. Steht eine Spaltung der Marketer bevor und wie ist die angedachte Linie von Freidl.
Die Cloud-Besitzer, die auf das sogenannte „passive Einkommen“ hoffen und an einem Börsengang kein Interesse haben, werden fortwährend gedrängt einer Umstellung auf mSP zuzustimmen. Dabei ist es das gute Recht der Cloudinhaber auf Erfüllung des Vereinbarten zu bestehen, auch wenn die Auszahlungstermine immer verschoben und ständig finanzielle Aufschläge eingefordert wurden. Verfolgt man die verschiedenen Chatgruppen, wie dort mit Anfragen von Cloudinhabern umgegangen wird, die es wagen nach einer Vergütung/Auszahlung zu fragen, dann kann man von einer Zweiklassenmitgliedschaft sprechen. Gerade Top-Leader Markus Käfer zeichnet sich dadurch aus, dass er auf die Fragen von Cloudinhaber nicht eingeht, sondern deren „Umgangston“ verurteilt und mit Rauswurf aus der Gruppe droht.
Aber steht der mSP-Inhaber (intern Aktionär genannt) besser als der Cloudinhaber da? Eigentlich nicht! Der Eine hat nur ein bisschen weniger von kaum etwas wie der andere!
Einen Börsengang wird es ohnehin nicht geben, wie Freidl selbst äußerte. Die Aktien seien als Anreiz zu verstehen und Garantien gibt es bei Aktien ohnehin nicht. Damit hätte er auch recht, nur beim Umstieg auf Aktien wurde den Mitgliedern etwas anderes angepriesen. Wir erinnern uns, zuerst waren sich angeblich die Börsenexperten von Deloitte darüber einig, dass myWorld in ein paar Jahren mehrere Milliarden wert sei, wie Freidl vollmundig in einem Video mitteilt. Die von Lyoness selbst Jahr für Jahr selbst erstellten und veröffentlichten Charts, wo ständig die Chartkurve steil nach oben geht und den unglaublichen Anstieg von Kunden und kooperierenden Unternehmen zeigen sollte, kann jetzt nur noch als Verhöhnung der Mitglieder gewertet werden.
Was bleibt dem MyWorld-Aktionär:
Die myWorld International AG müsste erst einmal einen Gewinn erzielen, wovon derzeit nicht wirklich auszugehen ist. Als Erstes sollten sich die Aktionäre darüber im Klaren sein, dass das, was er als Aktie sein Eigen nennt, nicht frei handelbar ist. Er benötigt die Zustimmung von MyWorld und ein Gegenwert ist weder erkennbar noch an den Bilanzen im erforderlichen Umfang ansatzweise erkennbar. Jeder Vergleich mit Aktien auf dem freien Markt verbietet sich, denn es gibt für die myWorld-Aktie auf diesem Planeten keine offizielle Handelsplattform. So werden diese Aktienzertifikate nur intern bei myWorld International AG angeboten werden können oder das nicht offizielle Tochterunternehmen „Blocktrade“ bastelt sich etwas zusammen und nennt es „Handelsplattform“, was ebenfalls als wertlos einzustufen ist. Denn mehr als selbstbezahlte Imageartikel in Fachzeitschriften kam bisher auch nicht von denen.
Wie geht es weiter:
Entledigt man sich mit dem Konkurs der ungeliebten Cloudmitglieder, die einfach nicht mehr Geld in das Fass ohne Boden zahlen wollen, denn ein „passives Einkommen“ wird man sicher nicht ausbezahlen.
Es würde nicht verwundern, wenn den Cloudinhaber jetzt der Konkurs umhängt wird und als Begründung die zahlreichen verschiedenen AGB und Vereinbarungen als Grund angeführt wird. Man darf nicht vergessen, dass die Lyoness Europe AG und Lyoness International AG in vielen Firmen als Gesellschafterin eingetragen war. Freidl sind Cloudinhaber unbequem, da diese kein Geld mehr in das System investieren, was liegt da näher als sich mit juristischen Taschenspielertricks zu täuschen.
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