myWorld Austria GmbH mit Urteil am HG Wien vom 13.11.2020 auch Teil des Schneeballsystems!

Was man schon immer auf der Hand lag, wurde nun gerichtlich bestätigt!

In einem Rechtsstreit vor dem HG Wien wurde der Zusammenhang der Unternehmen Lyconet International AG, Lyoness Europe AG und der mWA myWorld Austria GmbH gerichtlich hergestellt und abgeurteilt.

Die vorsitzende Richterin hat es in einem 38-seitigen Urteil hervorragend formuliert und den Zusammenhang rechtlich klar dargelegt.

Aus dem Urteil geht hervor,

der Erwerb von „Gutscheinen“ wie z. B. mVouchern, zielt darauf ab, als Marketer Shopping Points zu erwerben und damit im System der myWorld-Unternehmen vergütungsberechtigt zu sein. Somit besteht ein untrennbarer Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Gutscheine bei der myWorld Austria GmbH und der Teilnahme am Schneeballsystem.

Dass diese Vorgehensweise der myWorld-Unternehmen allein auf die Verwirrung der Mitglieder abzielt, liegt auf der Hand. Durch den undurchschaubaren Wechsel der Vertragspartner und unterschiedlicher Leistungserbringer soll die Klagbarkeit eines Anspruches erschwert werden. Abgesehen von geringfügigen Änderungen der Fantasienamen für die von den Beklagten vertriebenen Produkte, wurde ihr Geschäftsmodell nicht verändert.

Die Mitglieder der myWorld-Unternehmen werden in den Glauben versetzt, ihnen stehe nur ein Vertragspartner gegenüber. Durch ein mögliches Sperren von Mitgliedskontenkonten wird eine „Registrierung“ aufgezwungen und vollendet schließlich die sittenwidrige Vorgehensweise der beklagten Unternehmen.
Die myWorld Austria GmbH trat nach Außen zunächst gar nicht in Erscheinung und wurde erst auf den Rechnungen angeführt, stellt das Gericht klar.

Fortwährend behauptete myWorld keinerlei geschäftliche Verbindungen mit Lyoness oder Lyconet zu haben. Dies hat jetzt ein Ende.

Der Marketer hatte gegen die Lyconet International AG (Wien), Lyoness Europe AG (Schweiz) und mWA myWorld Austria GmbH (Graz/Österreich) zusammen geklagt und vollumfänglich Recht bekommen.

Die beklagten myWorld-Unternehmen versuchten auch hier die örtliche und internationale Zuständigkeit sowie den Rechtsweg infrage zu stellen, was aber verworfen wurde.

Der Marketer hatte in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt ca. 20.000 € in Rabattgutscheine und Clouds investiert. Das Gericht spricht auch hier deutlich von einer Investition.

Unter anderem stellt das Gericht fest, dass weder in den bekannten AGB oder dem Lyconet Compensation Plan (alt und neu) zu den dort genannten Shopping Ponits, Units, Balance Commission, Balance Bonus, Coach und Senior Coach Bonus usw. eine nachvollziehbare Gegenüberstellung oder Umrechnung in einen realen Geldwert zu finden sei.

Zwar behaupteten die myWorld-Unternehmen, dass durch die Rabattgutscheine erworbenen Shopping Points würden zu Einkaufsvorteilen bei Partnerunternehmen berechtigen, dem Gericht aber bleib man die Nachweise schuldig. Man erinnere sich an die angeblichen großen Partnerunternehmen!

Der Marketer wurde damals von einem Mann angesprochen und geworben, der sich als „Mitarbeiter von Lyconet“ vorstellte. Ihm ging es hauptsächlich um Informationen zu Investitionsmöglichkeiten mit den sogenannten „Clouds“. Dazu wurde ihm erklärt, man könne das Geld in Clouds anlegen und ab einem bestimmten Zeitpunkt bekomme man dann den ganzen Wert des angelegten Geldes plus EUR 300,– bis EUR 400,– monatlich zurück. Dies wäre ein passives Einkommen, ohne selbst etwas dazu tun zu müssen. Man kaufe einen Anteil eines Landes und profitiere dann von den Einkäufen der Menschen in diesem Land. Dies sei risikolos, da die Menschen immer einkaufen würden. Die Clouds seien wie ein Sparbuch zur Geldanlage. Wenn man weitere Personen bringe, die die Clouds kaufen würden, könne man auch daran mitverdienen. Er müssten aber monatlich Rabattgutscheine gekauft werden, damit er vergütungsberechtig bleibt.

Er zahlte im März 2018 zunächst einem Einstiegsbetrag von EUR 2.350,-. Darüber hinaus erwarb er seinen ersten „Rabattgutschein“ für 50 €. Für einen weiteren Erwerb der „Rabattgutscheine“ zahlte er jeweils monatlich 50 € von April 2018 bis April 2019. Die monatlichen Zahlungen waren erforderlich, um in die Clouds investieren und schließlich deren Ausschüttungen erhalten zu können. Darüber hinaus investierte er noch im März 2019 in vier Anteile bei der „S-E2CC“ für gesamt 6.000 €. 4.500 € zahlte er für drei Stück „German Customer-Clouds“ und für weitere EUR 1.500 € kaufte er im April 2018 Anteile an der „Italia Cloud“.

Als der Marketer die Ausschüttungen aus den Clouds hinterfragte, teilte man ihm bei den Meetings mit, es laufe nicht gut. Es gebe aber eine große Änderung, für die man nun für die jeweiligen Anteile nochmals EUR 500,– pro Anteil für die Clouds zahlen müsse. Die Ausschüttung der Gewinne würden sich nur um drei weitere Jahre verlängern. Man verdiene jetzt nicht mehr an einem Land, sondern an mehreren Projekten der Firma. Der Umstieg ermögliche die Investition in die neuen Projekte, wird es im Urteil ausgeführt.

Wie in den Meetings vorgeschrieben wurde, zahlte er weitere 4.000 € für seine acht Anteile an den bisher von ihm erworbenen Clouds, sohin EUR 500,– pro Anteil.

Im März 2019 beabsichtigte dann die Lyoness Europe AG eine Umstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einen Wechsel der Vertragspartner. Zu diesem Zweck sperrte sie die Online-Zugänge der Kunden, die die Lyconet-Vereinbarung vom März 2019 noch nicht akzeptierten. Dabei bewarb die Lyoness Europe AG die Umstellung wie folgt:

„Lyconet – NEW. Warum etwas Altbewährtes ändern, wenn es gut läuft? Weil es noch besser laufen kann! Lyconet öffnet Ihnen die Tür zu einer Welt mit noch mehr Chancen und Vorteilen. (…).“ Die üblichen Durchhalteparolen eben.

Der Kläger musste sich im März 2019 bei dem beworbenen „Lyconet NEW“ registrieren und durch Anklicken die „Lyconet-Vereinbarung“ akzeptieren, da er sonst keinen Zugriff mehr auf sein Mitgliedskonto gehabt hätte. Er vertraute auf die Bekundungen der Lifeline in den Meetings das diese richtig waren. Es war ihm nicht bewusst, dass ihm mit diesem Vorgang ein neuer Vertragspartner – Lyconet International AG – vorgesetzt wurde. In den Meetings wurde dies auch nicht mitgeteilt. Bei der Registrierung musste er auch bestätigen ein Unternehmer zu sein, da sonst keine Umstellung möglich wäre. Er war darüber verwundert, sah sich jedoch gezwungen dieses „Kästchen“ anzuklicken, weil er sonst keinen Zugriff mehr auf sein Mitgliedskonto gehabt hätte.

Ebenso musste er die Zusatzbedingungen zum Erwerb von mVouchern akzeptieren, wobei die mVoucher die monatlich bezogenen Rabattgutscheine ablösten. Dafür musste er ungelesen die Zusatzbedingungen zum Erwerb von mVouchern akzeptieren, stellt das Gericht fest.

Aus dem Urteil geht weiter hervor, dass der Vertragswechsel für die Mitglieder nicht nachvollziehbar war. Die Lyconet International AG nennt sich so, wie schon zuvor die Lyoness Europe AG in den AGB bezeichnet wurde („Lyconet“). Die Mitgliedsnummer des Mitglieds und die Zahlungsmodalitäten blieben stets gleich. Auch die Kontonummer des Empfängers lautete immer auf die Lyoness Europe AG. Die Website für den Login Zugang lautete immer auf www.lyconet.com. Dem Mitglied stand stets „Lyconet“ gegenüber (vgl die „Lyconet-Vereinbarungen“). Die Vertragsformblätter verweisen wechselseitig aufeinander und können nicht unabhängig voneinander gelesen werden. Die myWorld Austria GmbH wird auch nicht unabhängig von Lyconet oder Lyoness tätig.

Dass er als Marketer regelmäßig Lyoness/Lyconet-Seminare/Webinare und Veranstaltungen besuchte, wurde von myWorld etc. noch als Beweis für sein Unternehmertum nachteilig ausgelegt. Seine Investitionen diente alleine zu Zwecken der Geldanlage für seine Pensionsvorsorge. Die Seminare/Webinare hat er nur besucht, um seine Investitionen zu verfolgen, versicherte er, was nachvollziehbar ist und das Gericht auch folgte.

Weiter führt das Gericht aus:

Die myWorld Austria GmbH, Lyconet International AG und die Lyoness Europe AG erweckten im Verfahren wissentlich den Eindruck, es lägen unterschiedliche Sachverhalte und verschiedene Kaufverträge vor. Für den Kläger war der Wechsel der Verträge nicht nachvollziehbar. Ihm stand „Lyconet“ gegenüber. Wie sich aus den AGBs ergibt, ist dieser Effekt von den myWorld-Unternehmen durchaus gewollt. So nennt sich das grundlegende Vertragswerk seit Beginn „Lyconet-Vereinbarung“, obwohl zunächst die Lyoness Europe AG als Vertragspartnerin dahinterstand. Auch das Marketing Programm wird „Lyconet“ genannt. Schließlich propagierte die Lyoness Europe AG auf ihrer Website einen notwendigen „Umstieg“. Die Mitglieder hatten keine Wahl, beim ursprünglichen Vertrag zu bleiben und mussten die neue „Registrierung“ durchführen, zumal sie sonst keinen Zugriff auf ihre Daten und Zahlungsübersichten gehabt hätten. Zur Verschleierung des hier tatsächlich stattfindenden Vertragswechsel nennt sich die neue Vereinbarung auch wieder „Lyconet-Vereinbarung“. Um eine weitere Verwirrung der Mitglieder zu erzeugen, ist der neue Vertragspartner wieder Lyconet International AG. Damit wird der Anschein erzeugt, es habe sich nichts verändert. Die Mitgliedsnummer und Zahlungsmodalitäten blieben stets gleich.

Der Erwerb der sog „Rabattgutscheine“ und „Clouds“, die als sichere Geldanlage beworben wurden, ist erst durch Abschluss der „Lyconet–Vereinbarung“ möglich. Zunächst wurden diese Gutscheine von der Lyoness Europe AG und nach „Umstieg“ von der myWorld Austria GmbH verkauft. Die unterschiedlichen Vertragspartner, die beim Kauf der „Rabattgutscheine“ und später „mVouchern“ gegenüberstehen, sind für Mitglieder nicht leicht erkennbar. Zwar musste das Mitglied hier wieder AGB akzeptieren, doch diese verweisen wieder auf die „Lyconet-Vereinbarung“.

Haben Sie alles verstanden? So sieht vertragliche Transparenz bei der myWorld-Unternehmensgruppe aus.

Das Urteil ist erstinstanzlich und alle drei myWorld-Unternehmen werden sicher in Berufung gehen, aber wie in Norwegen oder der Türkei wird das Verfahren nur in die Länge gezogen da man ein zeitnahes rechtskräftiges Urteil vermeiden möchte.

7 Kommentare
  1. Ernst
    Ernst sagte:

    Komisch ist das man sehrwohl noch auf sein altes Dashboard zugreifen kann, also man muss gar nichts akzeptieren

    Man sieht hier wieder wie dilettantisch die Gerichte vorgehen

    Von wem wurde dem Marketer die Clouds verkauft ? Von Lyconet oder von einem
    Marketer der einfach keinen Tau hat vom ganzen Geschäft?? Wie kann man überhaupt Versprechen machen was solche Clouds brings – hier ist es unlauterer Wettbewerb des werbenden Marketers und dieser müsste vor Gericht gestellt werden ???

    Ich Tipp ja stark auf so einen BCR Affen
    Die haben ja die Geldvermehrung ohne Arbeit und Co erfunden …..

    Antworten
    • Josef
      Josef sagte:

      Wo wird denn bei Lyoness anders gearbeitet? Ich kann mich an keine Veranstaltung bei denen Clouds beworben wurden erinnern, wo diese nicht als „Sponsoring“ mit der Idee verkauft wurden, fix nach X Jahren das zur Verfügung gestellte Kapital wieder zu erhalten, dann aber auch noch monatlich davon zu profitieren. Natürlich ohne jemals irgendetwas getan zu haben, einfach nur weil, man ja das Projekt damit finanziell unterstützt hat und die Leute ja einkaufen gehen müssen. Die Umsätze wären so immens gigantisch, da geht das schon. Zudem solle man ja noch Easy Shop Plus mit 150€ im Monat buchen, damit man den maximalen Gewinn aus der Sache schlagen könne. Wer nur 50€ bucht, habe das System nicht verstanden hat es geheißen.

      Ein Bekannter ist auch nur deswegen eingestiegen, weil die Rede davon war, ein sicheres Investment tätigen zu können, bei dem du dein Geld im System arbeiten lassen könntest und es wäre ja auf jeden Fall lukrativer als ein Sparbuch oder Bausparer. Dass dafür Leute geworben werden müssten etc, wurde jedem immer erst dann klar, wenn keine Ausschüttungen passierten bzw. das Geld längst weg war.

      Es lässt sich ja recht simpel durch das Beobachten des Geschehens herausfinden, wie der Hase läuft. Wer nur Geld hineinsteckt und wartet, geht leer aus. Wer massig Leute wirbt, die auch einzahlen, bekommt einen Teil vom Kuchen. Wer die meisten Dummen findet, wird Präsident. Um welches Produkt ging es nochmal schnell? Ahja, es gibt keines und nein, die kostenlose Karte ist kein Produkt sondern nur ein Vorwand und Schutzschild für den dahinterliegenden „Vertrieb“.

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      • Ernst
        Ernst sagte:

        Lieber Josef

        Wie gesagt – und so wie es sich auch von deinem Bekannten anhört – klingt es sehr nach der Matuska Bande!

        Das die alle nicht ganz frisch sind, das weiß mittlerweile jeder!
        Das die viel Schwachsinn verbreitet haben weis auch jeder!

        Nur eines erwähnt hier logischerweise niemand – LYCONET hat NIEMALS irgendwelche Versprechen gemacht was Clouds bringen, NIEMALS!!!!

        Die Zahlen entspringen den Phantasien unseriöser Marketer, die sich Gott sei Dank aktuell selbst eliminieren!!!

        Lyconet selbst stellt auch in den Factsheets klar das es KEIN Investment ist!
        Wenn ich es mir als invest verkaufen lasse dann muss ich meinen eigen geistigen Horizont hinterfragen, bevor ich tausende Euros in so eine Sache stecke !

        Es ist auch möglich ohne Clouds & Co Geld zu verdienen – sogar sehr gut

        Daher auch der Fokus auf Shopping mit Marketplace & Travelworld

        Antworten
        • Nicole Conrad
          Nicole Conrad sagte:

          Hallo Ernst,

          Sie machen es sich aber recht einfach.
          ———„Lyconet selbst stellt auch in den Factsheets klar, dass es KEIN Investment ist“————————–

          Nur, wenn Lyconet sagt, dass es kein Investment ist heißt es noch lange nicht, das es keines von Rechtswegen her ist.

          Und diese Versprechen von diesen Marketern sind sicher kein Einzelfall, ohne diesen Versprechungen würde doch sonst niemand mit klarem Verstand den Müll unterschreiben. „Passives Einkommen“ „Verdiene beim Einkauf bei allen anderen mit“ „Alles geht durch die Decke“, dieser Schwachsinn wird doch seit Jahren erzählt.

          Was schimpft man über die „Matuska-Bande“ wenn Andreas Matuska dann bei den Event „über den Teich“ gelobt, geehrt und ausgezeichnet wird?

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        • Thomas
          Thomas sagte:

          Oh mann, wieder so einer der versucht rational zu klingen und das ganze jetzt auf die Keiler abzuwälzen.

          1. Sind ALLE erfolgreichen Strukturen bei Lyoness, Lyconet, myworld etc. von Keilern aufgebaut worden (Orregia, Matuska, Galler, Hofer, Freidinger, Helbig, Steve (der Schweizer mir fällt sein Nachmame gerade nicht ein), Gergic usw.

          2. Hat Hubert selbst nicht gesagt Positionen Positionen Positionen, einfache Cashbackkartenmitglieder schreibe ich am Pool, es geht ums Geld…?

          3. Wirbt Lyconet nicht selbst immer wieder mit faslchen Tatsachen? Falschen RIESENPARTNERN die eigentlich nur ein kleiner Franchiseladen der Kette sind?
          Wenn unbeabsichtigt (was ich weiß das es nicht so ist) dann hat die Firma jegliche Berechtigung zu existieren, vor allem in dieser Größenordnung, verloren, denn dann sind sie einfach unfähig!
          Mastercard-Lüge?

          4. Wirbt Hubert und Lyconet selbst nicht mit ach wie vielen Millionen Menschen?
          Was denkst du welche Teams diese Menschen registriert haben?
          Was denkst du wie viele dieser Personen Geld einbezahlt haben und die Karte nicht öfter als 1 mal genutzt haben? (Spoiler ich sage es dir: ca. 75%)

          5. Hat Lyconet selbst das Firmenkonstrukt das nicht mal von Gerichten in einzelheiten genau nachvollzogen werden kann aufgebaut? oder Matuska und Co?

          6. hat Lyconet nach unendlich vielen Klagen und Rückzahlungen immer wieder AGB geändert und nahezu 100% der Verantwortung an eie Holding übergeben die nicht Fassbar ist für die betrogenen? und wenn dann geht die einfach Pleite weil die hat e nur 100Pfund Kapital…

          Also wenn du hier schon so differenziert klingen möchtest, dann bitte zeige beide Seiten der Medaille.
          Lyconet kann nur von Keilern und Betrug leben, denn nur vom einkaufen, das interessiert keine Sa*…

          Schau dir allein die JÖ Karte an, innerhalb von 6 Monaten 10 mal so viele Kunden wie Lyoness und vor allem kunden die die Karte nutzen, weil sie an jeder Kasse in nahezu jedem Geschäft danach gefragt werden…

          Antworten
          • Mario
            Mario sagte:

            Herr Ernst ..Und jetzt erklär mir mal
            Bitte wie man die Clouds bei euch verkaufen sollte wenn man es nicht als das beste überhaupt verkauft das ist doch das einzige was ihr habt und worum es bei euch geht in euren Schneeball Network !

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