TÜRKEI – Lyoness als Schneeballsystem per Gericht verboten! Scheinfirma aufgeflogen / Lyoness Kart Hizmetleri Ltd. Sti. unter Konkursverwaltung / Steuerschulden in Millionenhöhe / Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und vorsätzlichen Bankrott.
Zum Zeitpunkt der erbärmlich niedrigen Zuteilung der S-E2CC im Juni 2020 wurden wir aus der Türkei über abgeschlossene und bereits seit Jahren laufende Verfahren informiert. Die Vorkommnisse und Verurteilungen von Lyoness in der Türkei haben es in sich, wegen der Sprachbarriere sind die Ereignisse wohl anderorts weniger bekannt geworden. Dies ändern wir jetzt.
Mittlerweile liegen uns über 300 Seiten an Dokumenten von türkischen Regierungsstellen vor, die wir in der nächsten Zeit erklärend und übersetzt veröffentlichen werden.
Bereits seit Zeiten der Länderpakete hat Lyoness in der Türkei offenbar alle Umsätze unversteuert direkt auf Konten in ganz Europa (Schweiz, Deutschland, Großbritannien oder UK Island Bankkonten) oder Fremdkonten transferiert, um Steuern zu vermeiden. Wie aus den Ermittlungsakten der türkischen Steuerbehörden hervorgeht, wurde allein in die Schweiz ein Betrag in Höhe von 70.355.352,55 TL, umgerechnet 16.915.399,49 Euro aus der Türkei wohl vorsätzlich unversteuert transferiert.
Lyoness ist belegt in der Türkei verboten. Wir wissen aber auch, das sich Lyoness/Lyconet-Marketer und myWorld selbst um staatliche Anordnungen nicht wirklich viel scheren oder gar von Aktivitäten abhalten lassen (wie in Norwegen auch). Die Behörden in der Türkei haben durch Kontrollen selbst festgestellt, dass verbotene Seminare abgehalten wurden. Bei diesen Seminaren wurde das Schneeballsystem weiter vertrieben und die Teilnehmer aufgefordert, neue potenzielle Mitglieder auf das „sicherste Geschäft der Welt“ aufmerksam zu machen. Als Gegenleistung wird den Teilnehmern versprochen eine noch höhere Provision zu erhalten.
Nachstehend ein Auszug aus dem Beschluss vom 18. Oktober 2018

In einem weiteren Beschluss des Handelsgerichts Istanbul vom 17.01.2019 (Auszug siehe unten) heißt es, dass der Konkurs von Lyoness bekannt gegeben und die Kontrolle des Unternehmens mit sofortiger Wirkung offiziell an ein Istanbuler Verwaltungsbüro übertragen wird.
Nachdem der türkische Staat auch Anklage wegen Steuerhinterziehung eröffnet hat, gründete der Anwalt von Lyoness in der Türkei ein Scheinunternehmen der Lyoness Europe AG und erklärte, dass die transferierten Gelder an die Unternehmen in Europa nicht dem Unternehmen gehörten und beantragte, dass die Zwangsvollstreckungen und Strafen aufgehoben werden. Die türkischen Regierungsstellen sind dem nicht gefolgt.
Nach einer Reihe von Einwendungen ist unseren bisherigen Informationen zufolge, dieser Beschluss seit März 2020 rechtskräftig. Wir veröffentlichen diesen Beschluss in Kürze komplett als beglaubigte Übersetzung
Auszug aus dem BESCHLUSS (Seite 9 von 11) vom 17.01.2019 DATUM DER NIEDERSCHRIFT
„Mit der offenen Verhandlung über des Insolvenzverfahrens vor unserem Gericht, wurde folgendes für RECHT ERKANNT UND ENTSCHIEDEN: Aus dem Klageantrag des Prozessbevollmächtigten der Klägerin geht folgendes zusammengefasst hervor: Die Mandantin Lynoss Kart Hizmetleri Tic. Ltd. Şti. ist im Direktorat des Handelsregisters Istanbul unter der Registrierungsnummer 707436 eingetragen. ………. Aufgrund der Geschäfte der Mandantin wurden für sie hohe Beträge an Steuern fällig und ihr Steuerstrafen auferlegt……………… Zur Eintreibung der fällig gewordenen öffentlichen Forderungen, wurden Pfändungsvorgänge eingeleitet, die GmbH war nicht mehr dazu in der Lage, ihre Handelsaktivitäten fortzuführen. Die Bevollmächtigten der Mandantin, der GmbH haben aufgrund dessen mittels eines Steuerberaters zur Bewertung der finanziellen Situation der GmbH gemäß Artikel 179 des Betreibungs- und Insolvenzgesetzes, eine Bewertung auf Grundlage der Finanzdaten durchführen lassen, mit welcher festgestellt wurde, dass die Aktiva der GmbH 1.935.471,49,-TL (Stand 19.01.2019, 309.675,43 €) betrug und die Summe der Passiva 94.620.938,59 TL (Stand 19.01.2019, 16.139.350,35 €) beträgt. Dies zeigt, dass die Passiva der GmbH die Aktiva um 92.685.467,10 TL (Stand 19.01.2019, 15.829.674,09 €) übersteigt und sie bankrott ist. 4. HANDELSGERICHT ISTANBUL.„
Was Hubert Freidl und Marco Sedovnik mit dem damaligen Geschäftsführer in der Türkei veranstalteten, nämlich ihm alles in die Schuhe zu schieben, werden wir mit weiteren Veröffentlichungen, Zeugenaussagen, Anklageschriften und persönlichen Interviews vor Ort zeitnah veröffentlichen. Fortsetzung folgt……………………………..
Danke für die Information. Aber was genau hat jetzt die kostenlose Cashback-Card mit dem verbotenen Schneeballsystem zu tun, um das es hier i Artikel geht? Niemand macht hier ein Fass auf wegen der Cashback Word bzw. der Cashback-Karte an sich. Mittlerweile sollte ja jeder wissen, dass die nur eine Fassade für das dahinterliegende Vertriebssystem ist, wo die wirklichen Gelder generiert werden.