Namensvorzugsaktien offiziell wert- und sinnlos?!
„Namensvorzugsaktien jetzt erhalten!
Ich habe verstanden, dass meine Anträge zum Erhalt der Namensvorzugsaktie der myWorld International AG angenommen wurden und unter corporate.myworld.com abrufbar sind.“
Verinnerlichen Sie sich was der Umstieg auf mSP für Sie bedeutet:
„Die gegenständlichen Namensvorzugsaktien sind keine (gesetzlichen) Finanzinstrumente. Sie sind nicht handelbar und nicht frei übertragbar. Die Übertragung ist an die Zustimmung von myWorld gebunden. Darüber hinaus bestätige ich, keine Beratungstätigkeiten zu den vorliegenden Namensvorzugsaktien durchzuführen und potenzielle Interessenten darauf hinzuweisen, dass vor Erwerb eine fachkundige Beratung eingeholt werden sollte. Für die Versteuerung, u.a. von Zinsen/Gewinnen, ist jeder Antragsteller selbst verantwortlich.“
Einfach wertlos!
Wohin ist das Geld verschwunden?
Die Mitglieder zahlten alle auf das Anlegerkonto der Lyoness Europe AG bei der UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT86 1200XXXXXXXX. Offenkundig hatte die myWorld Austria GmbH auf diesem Konto der Lyoness Europe AG die Verfügungsberechtigung, was ein Hinweis darauf sein könnte, wohin die zig Millionen Anlegergelder verschwunden sein könnten.
Die myWorld Austria GmbH hat einen Großteil der Anlegergelder einfach auf ihr Konto bei der UniCredit Bank Austria AG Kontonummer IBAN: AT02 12000 1XXXXXXX verfrachtet. Denn die myWorld Austria GmbH legte auch Rechnungen, auf welchen die Kontonummer der Lyoness Europe AG AT86 12000 5XXXXXXXXX aufscheint. Damit wird evident, dass die myWorld Austria GmbH über dieses Konto verfügen konnte.
Da die myWorld Austria GmbH – außer dem Verkauf wertloser Scheingutscheine – offiziell keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, könnte sie sich den enormen, omnipräsenten Werbeaufwand gar nicht leisten. Die Staatsanwaltschaft sollte daher ein Interesse haben, die Konten von Hubert Freidl, der Lyoness Europe AG, der myWorld Austria GmbH, der Lyconet Austria GmbH sowie auch der myWorld International AG bei der UniCredit Bank Austria AG zu öffnen, damit nachvollzogen werden kann, wohin die Abermillionen Anlegergelder verschwunden sind.
Auch die UniCredit Bank Austria AG hätte angesichts der auffälligen Kontobewegungen reagieren müssen und entsprechend den Geldwäsche-Richtlinien der Verschiebung enormer Summen Einhalt gebieten müssen.
Den Kontobewegungen lagen keine realen Geschäfte mit äquivalenter Gegenleistung zugrunde.
Jedenfalls hat sich Hubert Freidl beispielsweise aus dem Bilanzgewinn 2017 der mWS myWorld Solutions AG (der nunmehrigen myWorld International AG) eine Ausschüttung von EUR 3.000.000,00 entnommen. Dabei handelt es sich um die Entnahme aus lediglich einer einzigen Gesellschaft der Firmen-Matrjoschka von Freidl.
Laut Überschuldungsanzeige befand sich die Lyoness Europe AG bereits 2017 in Zahlungsschwierigkeiten, während sich Freidl nur aus einer seiner Firmen ein Monatssalär von € 250.000,00 gönnte.
Die Präsidenten von Freidl empfahlen den Anlegern, unter fiktiven Namen und Pseudonymen weitere Konten zu eröffnen, dabei sei egal, welchen Namen sie angeben, entscheidend sei nur, dass die Zahlung erfolgt.
Diese Geldeintreiber übernahmen auch die Anlage der Accounts, also einen Full Service „in den Diensten“ des Kunden. Federführend waren dabei wieder einmal GERRY UND WALTER SEEBACHER, die ohnehin schon seit Jahren die Akquise auf höchster Ebene erledigen. Eine Identitätsprüfung erfolgte nicht, ebenso wenig war der Nachweis für die fingierte Unternehmereigenschaft erforderlich.
Weil sich die Enterprise Cloud 1 mit diesen Tricks so gut verkaufen ließ und große Summen in die Taschen von Freidl spielte, wurden in kurzen Abständen gleich weitere Clouds in Serie 2 bis 8 aufgelegt.
Dies führt mit aller Deutlichkeit vor Augen, dass es Freidl nur darum ging, möglichst viel Geld in möglichst kurzer Zeit einzusammeln, egal wie und egal von wem. Unter dem Vorwand der beschränkten Verfügbarkeit der Clouds ließ er durch seine Anwerber („Präsidenten“) die Anleger dazu anstiften, auch für andere Personen Mitgliedskonten zu eröffnen, um noch mehr der angeblich heiß begehrten, aber limitierten Clouds zu erwerben.
Die Informationen legen nahe, dass eine detaillierte Untersuchung der Finanzaktivitäten und der beteiligten Unternehmen und Personen dringend erforderlich ist. Potenzielle Unregelmäßigkeiten könnten auf fragwürdige Geschäftspraktiken und mögliche Gesetzesverstöße hinweisen, auf Kosten der Anleger. Es ist entscheidend, dass die zuständigen Behörden diese Angelegenheit gründlich prüfen, um Transparenz zu schaffen und die Interessen der Anleger zu schützen.
Interessant dass das ganz normal gewesen ist.
Ich habe mich immer gewundert wie man mit dem Namen des Hundes oder von der Mutter welche nicht mehr Geschäftsfähig ist Konten eröffnet welche sogar Elitepartner wurden.