Stellungnahme Hubert Freidl! Kreativ aber vergesslich und lächerlich.

Freidl äußert sich gegenüber der WKStA entweder kreativ oder verwirrt.

Hubert Freidl steht derzeit, wie bereits bekannt, wegen des Verdachts des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs mit Ermittlungsverfahren im Fokus verschiedener Staatsanwaltschaften. Im Januar dieses Jahres äußerte sich Freidl über seine Anwälte Brandl & Talos in Form einer schriftlich verfassten 73-seitigen Stellungnahme zu Fragen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und ist sich keiner Schuld bewusst.

Dass es den Lyoness, Lyconet und myWorld-Unternehmen nicht an Kreativität mangelt, dürfte mittlerweile bekannt sein. Scheinfirmen, Strohgeschäftsführer, häufige Wechsel und Austausch der Vertragspartner, ausgeklügelte Täuschungshandlungen, leere Versprechungen oder mutmaßliche Insolvenzverschleppung sind gängige Methoden, um Haftungen, Klagen und damit einhergehenden Rückzahlungen entgehen zu wollen. Das mutmaßlich betrügerische Geschäftsmodell, welches der Kapitalbeschaffung aus den Einzahlungen der „Mitglieder“ dient, muss dringend am Laufen gehalten werden, nur so dreht sich das Rädchen im System weiter.

Schon rein rechnerisch und nach verschiedenen Wirtschaftsgutachten ist das System von Freidl nicht in der Lage belastbare Bilanzen nachzuweisen.   

Unvollständige oder gar nicht vorhandene Buchführungen, ständig wechselnde Firmen- und Produktnamen, sowie Verschachtelungen in Form einer Matrjoschka erschweren es den Behörden, das System zu durchblicken und ordentliche Untersuchungen durchzuführen. Die Liste der Hindernisse kann endlos weitergeführt werden: permanente Änderungen der AGB und ständig neue Zusatzvereinbarungen, auffällige Umfirmierungen und Umstrukturierungen, ständige Umbenennung der identen Veranlagungsprodukte, bewusst undurchsichtige und irreführende Beschreibung des Geschäftsmodells und so weiter …

Durch die Scheintrennung der Einkaufsgemeinschaft Lyoness und in Lyconet als Marketing-Programm versuchte man den Verbraucherschutz und damit einhergehende strengere Gesetze im Falle einer Klage zu umgehen.

Zur Stellungnahme:

Um die Vorwürfe gegen ihn zu widerlegen, nutzt Freidl bzw. die Kanzlei Brandl Talos in der Stellungnahme originelle und fantasievolle Argumentationsmethoden, die die bisherigen Einlassungen mitunter ad absurdum führen. Man bemüht sich natürlich, die Tarnung und allgemeine Intransparenz aufrechtzuerhalten, da sich die Schlinge immer weiter zuzieht. Mittlerweile ergreifen zahlreiche Mitglieder der oberen Geschäftselite die Flucht und legen ihre offizielle Funktion zurück, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen.

Nachdem das trügerische System genauer untersucht wurde, wird jedoch klar, dass das Hauptaugenmerk bei Freidls Geschäftsmodell auf der Akquise neuer zahlender Mitglieder liegt und nicht auf dem Verkauf von Produkten und Nutzen von Cashback. Die Koppelung mit einer Einkaufsgemeinschaft dient lediglich der Tarnung, um weitere Mitglieder als zahlende Marketer anzuwerben.

Freidl betont in seiner Stellungsahme wiederholt, zwar wirtschaftlicher Eigentümer besagter Unternehmen zu sein, er habe sich aus dem operativen Geschäft aber bereits 2015 zurückgezogen. Etwaige Missverständnisse in Bezug auf das Verständnis des Systems und Geschäftsmodells habe er nicht verursacht, führt er weiter aus. Dabei thematisiert er die erhebliche Größe des Unternehmens und etwaige Social Media Fake Accounts. Um Unklarheiten und Verwirrungen zu vermeiden, sei es aufgrund der vermeintlich riesigen Mitgliederzahl wichtig, das Geschäftsmodell immer einheitlich zu erklären und zu präsentieren. Die Marketer seien dazu verpflichtet, nur offizielles Material für die Präsentation des Systems zu verwenden, um neue Mitglieder anzuwerben. Die Verbreitung von Falschinformationen vollständig zu kontrollieren bzw. abzuwenden sei nicht gänzlich möglich.

Freidl betont, ihn persönlich treffe keine Schuld, da er die klagenden Parteien nie persönlich getroffen oder informiert habe und sie auch nicht kenne.

Er sieht demnach eher die Schuld bei den Marketern, die falsche Versprechungen bei Interessenten äußern und die sollten rechtlich in die Pflicht genommen werden.

Wir werden die Stellungnahme in folgenden Beiträgen genauer erläutern und publizieren, ohne dabei das laufende Verfahren zu gefährden.

Bleiben Sie also dran, es lohnt sich! Wir setzen uns für Sie ein!

2 Kommentare
  1. Melanie Jäger
    Melanie Jäger sagte:

    Kann man das Geld noch zurückfordern oder ist es verloren? Ich hatte schon ein komisches Bauchgefühl, fand die Marketerin so sympathisch und habe daher nicht eher interveniert, obwohl ich oft darüber nachgedacht habe.

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