Steuerliche Risiken bei Lyconet/myWorld: Marketer im Visier – Selbstanzeige oder Strafverfahren?

Die Aufarbeitung des Lyoness-/Lyconet-Komplexes nimmt weiter Fahrt auf und für viele könnte es ein böses Erwachen geben. Während sich manche Strafverfolgungsbehörden in der Vergangenheit zurückhielten, agieren die Finanzbehörden nun deutlich entschlossener. Steuerprüfungen und Ermittlungen greifen international aus und setzen dabei nicht nur die Strippenzieher unter Druck, sondern auch all jene, die als Marketer kräftig mitverdient haben.

Marketer tragen Verantwortung – und könnten sich strafbar gemacht haben
Viele Vermittler, die sich über satte Provisionen freuten, verdrängten die steuer- und strafrechtlichen Konsequenzen ihres Tuns. Die Realität: Die erzielten Einkünfte durch das Anwerben neuer Marketer, oft in fünf- oder sechsstelliger Höhe, waren und sind voll zu versteuern. Finanzämter in Österreich und anderen Ländern haben bereits begonnen, entsprechende Nachforderungen zu stellen. Zahlreiche Finanzbescheide liegen vor. Diejenigen, die bislang untätig geblieben sind, sollten dringend über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachdenken, bevor die Finanzverwaltung auf sie aufmerksam wird.

Die Spur führt nach Monaco – und zu einer möglichen Wegzugsbesteuerung
Ein aktuelles Beispiel zeigt, wie tiefgreifend die Ermittlungen inzwischen sind: Philanthrop Hubert Freidl, der Gründer der Lyoness/Lyconet7myWorld-Gruppe, war offiziell lange in Österreich gemeldet, hatte seine tatsächliche Verlegung des Lebensmittelpunkts nach Monaco aber wohl strategisch gesteuert. Wie aktuelle internationale Auskünfte belegen, war Freidl bereits seit dem 1. Oktober 2016 in Monaco ansässig und hätte deshalb einer sogenannten Wegzugsbesteuerung unterliegen müssen.

Ein Auszug aus einem aktuellen Finanzakt macht die Brisanz deutlich:
„Mit Antwortschreiben von Monaco am 28.01.2025 wurde bestätigt, dass Herr Freidl und seine Gattin seit 1.10.2016 aktenkundig in Monaco ansässig seien. (…) Es besteht der Verdacht, dass Herr Freidl die Einbringung seiner Anteile so zeitlich gestaltet hat, dass der Eindruck entstand, die stillen Reserven blieben in Österreich steuerhängig. Tatsächlich dürfte die Bemessungsgrundlage der nicht erklärten Kapitalertragsteuer im zweistelligen Millionenbereich liegen.“

Systematische Verschleierung?
Freidl soll seine Aktien an der Lyoness International AG erst am 15. März 2017 in die Lyoness Group AG eingebracht haben, während seine offizielle Abmeldung aus Österreich auf den 20. März 2017 datiert. Alles so gesteuert, dass keine Wegzugsbesteuerung anfällt? In Wahrheit, so heißt es in internen Papieren, war Freidl zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr in Österreich ansässig. Seine Angaben zum Verdienst sind wenig glaubhaft.

Zeugenschutz und Kronzeugenregelung als Rettungsanker?
Inzwischen beginnen einzelne Insider unter dem Druck der Finanzbehörden zu reden – nicht zuletzt, um sich selbst zu retten. Zeugenschutz und Kooperation mit den Behörden erscheinen plötzlich attraktiver als die uneingeschränkte Loyalität zu Freidl. Wer ihm letztlich den entscheidenden Schlag versetzen wird, ist nur eine Frage der Zeit.

Fazit:
Marketer, die an den Systemen von Lyoness, Lyconet & Co. mitgewirkt haben und steuerliche Pflichten missachtet haben, sollten nicht länger hoffen, unentdeckt zu bleiben. Der Wind hat sich gedreht. Eine Selbstanzeige kann das Schlimmste verhindern – bevor die Finanzbehörden an der Tür klopfen.

Hinweis: Und wie immer gilt, die Betroffenen können sich gerne dazu äußern, oder wenn jemand mehr oder andere Informationen dazu hat, kann er sie uns gerne mitteilen. Wir sind nicht daran interessiert, falsche Behauptungen aufzustellen und unser vorrangiges Ziel bleibt die Bereitstellung einer vollständigen Dokumentation.

Dieser Artikel basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere dem Bericht des Amts für Betrugsbekämpfung vom 26.03.2025. Es gilt die Unschuldsvermutung.

2 Kommentare
  1. Paul Füglistaler
    Paul Füglistaler sagte:

    Ihr Titel „Steuerhölle…“ und der ganze Artikel sind so gestaltet, dass man den Eindruck bekommt, dass Lyconet / myWorld eine kriminelle Organisation ist. Letztlich geht es aber nur darum, dass sich Einzelpersonen allenfalls (es ist eine Annahme!) strafbar gemacht haben, weil sie ihre Einkünfte nicht versteuert haben. Das ist etwas ganz anderes und kommt überall vor, nicht nur im Network-Marketing.
    Interessant ist der letzte Satz: Es gilt die Unschuldsvermutung!…

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    • Dolphin Media Production
      Dolphin Media Production sagte:

      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Selbstverständlich gilt in jedem einzelnen Fall die Unschuldsvermutung, das ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats, das auch wir journalistisch respektieren.
      Gleichzeitig ist es legitim und notwendig, auf Strukturen hinzuweisen, die über bloße individuelle Steuervergehen hinausgehen: Lyconet/myWorld steht seit Jahren unter massiver Kritik. Verschiedene Gerichte haben das System bereits als Schneeballsystem eingestuft, Staatsanwaltschaften ermitteln in mehreren Ländern, unter anderem wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug, was einer kriminellen Vereinigung gleichzusetzen ist. Diese Entwicklungen werfen Fragen auf, die über Einzelfälle hinausgehen.
      Wenn Sie sich weiter mit den rechtlichen Hintergründen und den zahlreichen internationalen Verfahren befassen, werden Sie vermutlich zu ähnlichen Einschätzungen kommen. Dabei wünsche ich Ihnen viel Glück und einen klaren Blick.

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