Liebhaberei im Steuerrecht – warum viele Promoter bei XPRO, VOO & Co. ins offene Messer laufen können.
„Krypto ist die Zukunft!“, „Werde Teil der Revolution!“ Die Versprechen klingen groß. Und die Präsentationen sind vollgepack davon. Doch hinter vielen dieser Vertriebsmodelle – sei es bei XPRO, VOO oder copper.one – lauert ein unsichtbarer Feind: das Steuerrecht. Genauer gesagt: die sogenannte „Liebhaberei“.
Was ist steuerliche Liebhaberei?
In Österreich (und vielen anderen Ländern) prüft das Finanzamt, ob eine Tätigkeit tatsächlich mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Ist das nicht klar erkennbar, gilt sie als „Liebhaberei“ – also quasi als steuerlich irrelevantes Hobby.
Die Konsequenzen?
- Verluste dürfen nicht steuerlich geltend gemacht werden.
- Gewinne können dennoch steuerpflichtig sein.
- Vorsteuern entfallen – und Rückforderungen drohen.
- Das gesamte Geschäftsmodell wird als privat motiviert eingestuft – ohne steuerliche Vorteile.
Was viele nicht wissen:
Die Finanz erkennt sogenannte Anlaufverluste nur in den ersten Jahren an – aber nur, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ein Gesamtgewinn in Sichtweite ist. Und da beginnt das Problem.
XPRO VOO & Co.: Zwischen Versprechen & Realität
Bei Systemen wie XPRO, VOO oder Copper.One wird mit Strukturvertrieb gearbeitet. Versprochen wird viel: Wer sich reinhängt, könne mit Provisionsmodellen „finanziell frei“ werden. Doch hinter der Fassade steckt oft nichts als ein Abhängigkeitsverhältnis, das steuerlich brandgefährlich ist.
Denn:
- Die meisten Promoter erwirtschaften keine nachhaltigen Gewinne.
- Einnahmen kommen fast ausschließlich aus der eigenen Downline.
- Es gibt keinen echten Unternehmensplan – nur motivierende Zoom-Calls.
- Werbungskosten wie Fahrten, Technik oder Events werden geltend gemacht, obwohl nachhaltige Einnahmen fehlen.
Das reicht dem Finanzamt nicht: Wer über Jahre Verluste macht, aber keine klare Strategie oder Prognoserechnung liefert, dessen Aktivitäten werden steuerlich als „Liebhaberei“ eingestuft.
Und jetzt wird’s unangenehm
Viele im unteren Teil der Struktur arbeiten unbezahlt für das System. Sie pumpen Zeit, Geld und Energie in eine vermeintliche Selbstständigkeit – während die Profite ganz oben abgeschöpft werden. Das nennt man nicht Unternehmertum, sondern Instrumentalisierung.
Es wird vorgegaukelt, man sei „Teil eines digitalen Ökosystems“. Tatsächlich agieren viele nur als Vertriebserweiterung für ein zentrales Betrigssystem, ohne rechtlich oder steuerlich auf sicheren Beinen zu stehen. Ohne Buchhaltung, ohne Plan, ohne Gewinnerzielungsabsicht – aber mit jeder Menge steuerlichem Risiko.
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Was das Finanzamt konkret sehen will:
- Eine schriftliche Prognoserechnung (über ca. 5–10 Jahre), die einen Gewinn ausweist.
- Eine nachvollziehbare Struktur der Geschäftstätigkeit.
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Ausweitung des Marktes, strategische Zielgruppenbearbeitung.
- Klare Trennung von privaten und geschäftlichen Aktivitäten.
Fehlt das alles? Dann wird das, was viele als ihr „Business“ bezeichnen, vom Staat als priva
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Die finale Frage bei XPRO VOO & Co: Wer ist hier eigentlich frei?
Es wird von „finanzieller Freiheit“ und Unabhängigkeit gesprochen – doch vielen XPRO- und VOO-Promotern droht am Ende steuerlich ein böses Erwachen, ohne Rechtsschutz, ohne unternehmerische Absicherung, ohne nachhaltige Struktur.
Wirklich frei ist hier nur das Geld derer, die oben in der Pyramide sitzen. Wer diese Systeme promotet, sollte sich bewusst sein: Nicht alles, was auf der Bühne glänzt, hält einer steuerlichen Betriebsprüfung stand. Und der Slogan „Du bist dein eigener Chef“ wird spätestens dann zur Farce, wenn das Finanzamt die Liebhaberei ausruft – und die Rückforderungen kommen.
Hinweis: Und wie immer gilt, die Betroffenen können sich gerne dazu äußern, oder wenn jemand mehr oder andere Informationen dazu hat, kann er sie uns gerne mitteilen. Wir sind nicht daran interessiert, falsche Behauptungen aufzustellen und unser vorrangiges Ziel bleibt die Bereitstellung einer vollständigen Dokumentation.
Bildquelle: www.bekm.eu
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