WISE verurteilt: Neo-Bank muss umfassende DSGVO-Auskunft erteilen und Verfahrenskosten tragen
Ein österreichisches Gericht hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Bankkunden und der Wise Europe SA/NV mehrere Klagebegehren stattgegeben. Der Kläger forderte von WISE Auskunft über sämtliche Buchungsvorgänge seines Bankkontos, die Überweisung des sich daraus ergebenden Kontostands sowie eine umfassende Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO, einschließlich der Information über die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.
Das Gericht verpflichtete WISE in einem 14-seitigen Urteil, innerhalb von 14 Tagen eine umfassende DSGVO-Auskunft zu erteilen, einschließlich der Übermittlung einer digitalen Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten des Klägers. Zusätzlich wurde WISE verurteilt, dem Kläger die Prozesskosten zu ersetzen.
Der Kläger hatte argumentiert, dass ihm der Zugang zu seinem Konto verweigert wurde, ohne über die Gründe informiert zu sein. Dies sei unrechtmäßig und nicht nachvollziehbar geschehen, durch die plötzliche Zugangsverweigerung zu seinen Geschäfts- und Privatkonten seien erhebliche geschäftliche Nachteile entstanden. Darüber hinaus behielt WISE die teils hohen Kontenguthaben über fast zwei Monate ohne Angaben von Gründen zurück und zahlte erst nach wiederholten Aufforderungen der Anwälte des Kunden aus. WISE bestritt die Vorwürfe und verwies auf eine „interne Risikobewertung“, die zur Sperrung des Kontos geführt habe, weigerte sich jedoch, die Rahmendaten bzw. Grundlagen dieser Risikobewertung zu benennen. Der Kläger war bereits seit sieben Jahren Bankkunde mit hohen Umsätzen und ohne jegliche Beanstandung.
Das Gericht stellte fest, dass der Kläger als Verbraucher im Sinne der europäischen Verbraucherschutzbestimmungen zu betrachten sei und daher das österreichische Gericht für den Fall zuständig sei. Es wurde festgestellt, dass die Rechtswahlklausel von WISE, die belgisches Recht vorsah, missbräuchlich sei, da sie den Kläger nicht ausreichend über den Schutz zwingender Verbraucherschutzbestimmungen informierte.
Letztlich musste WISE dem Kläger die Prozesskosten erstatten und eine umfassende DSGVO-Auskunft erteilen.
Hinweis: Und wie immer gilt, die Betroffenen können sich gerne dazu äußern, oder wenn jemand mehr oder andere Informationen dazu hat, kann er sie uns gerne mitteilen. Wir sind nicht daran interessiert, falsche Behauptungen aufzustellen und unser vorrangiges Ziel bleibt die Bereitstellung einer vollständigen Dokumentation.
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