„Cashback Universe“ nach myWorld-Konkurs – Zwischen Phoenix-Versprechen und Gläubigergefährdung
Am 14. August 2025 wandte sich Max Galler in einem Community-Call an die verunsicherten Marketer von „Cashback Universe“. Offiziell sollte der Termin Orientierung nach dem Konkurs der myWorld International AG bieten. Doch die Analyse der Aussagen zeigt: Statt Transparenz dominierten Schuldzuweisungen, überzogene Versprechungen und gefährliche Signale für jene, die schon einmal Geld und Vertrauen verloren haben.
Die Insolvenzverwalterin als Sündenbock
Galler zeichnete die Insolvenzverwalterin in einer Doppelrolle: Einerseits als mögliche Mitstreiterin eines neuen Asset-Deals, andererseits als Verantwortliche für angeblich blockierte Provisionen. „Sie hat nicht verstanden, dass die Umsätze von uns kommen“, erklärte er und suggerierte, die Verwalterin habe die Provisionen der Marketer „in der Masse verbucht“.
Juristisch ist das irreführend: Provisionen sind Insolvenzforderungen und müssen gleichrangig mit allen anderen Gläubigern behandelt werden. Wer hier Sonderrechte verspricht, stellt das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung infrage. Die Darstellung Gallers birgt die Gefahr, dass Marketer ihre Forderungssituation falsch einschätzen und die Schuld an eigenen Verlusten auf die Verwalterin projizieren, statt auf die Unternehmensführung.
Überzogene Quotenversprechen
„50 bis 60 Prozent der offenen Forderungen werden sicher gedeckt“, kündigte Galler an, eine Quote, die im Insolvenzalltag nahezu utopisch ist. Begründet wurde sie mit „gesperrten Millionen“ und vorhandenen Assets.
Solche Aussagen sind gefährlich: Wer sich auf Quotenversprechen verlässt, anstatt den offiziellen Insolvenzakt abzuwarten, könnte unrealistische Hoffnungen entwickeln und falsche finanzielle Dispositionen treffen. Gläubiger laufen Gefahr, erneut in ein Erwartungsmanagement hineingezogen zu werden, das nicht auf belastbaren Fakten beruht.
Der Asset-Deal als „Rettung“ verkauft
Ein Kernstück des Calls war die Aussicht auf einen Kooperationspartner, der zusammen mit der Insolvenzverwalterin Händler-, Kunden- und Systemdaten „herauskaufen“ und in eine neue Struktur übertragen soll. Dies soll aktuell wohl Enigmatic Smile LLC mit Sitz in London sein. Fragen dazu beantwortet Mr. Bish jedoch nur ungern.
Doch genau hier liegt das höchste Risiko:
- Gläubigerbenachteiligung: Wenn werthaltige Assets in eine neue Gesellschaft verschoben werden, während alte Forderungen zurückbleiben, entsteht das klassische Muster einer „Phoenix Company“.
- Datenschutz: Die Übertragung von Kundendaten ohne klare Rechtsgrundlage könnte gravierende Verstöße gegen die DSGVO bedeuten.
- Wiederholungseffekt: Marketer, die bereits Verluste erlitten haben, könnten durch die Aussicht auf einen „reibungslosen Übergang“ verleitet werden, erneut Zahlungen in ein neues System zu leisten.
Schuldumkehr statt Aufarbeitung
Statt eine klare Aufarbeitung der Ursachen des myWorld-Konkurses vorzulegen, verlegte sich Galler auf Schuldumkehr:
- Die Insolvenzverwalterin habe blockiert.
- Das Finanzamt habe „den Todesstoß versetzt“.
- Der Vertrieb habe alles richtig gemacht.
Für die bisherigen Marketer ist dies ein gefährliches Narrativ. Es lenkt vom eigentlichen Problem ab: Jahrelang wurden Zahlungen in Strukturen gelenkt, deren Nachhaltigkeit fraglich war. Anstatt Verantwortung für die Geschäftsmodelle zu übernehmen, wird nun suggeriert, ein Neustart könne die Verluste auffangen.
Die verdeckte Gefahr für Marketer
Die Kombination aus Quotenversprechen, Schuldzuweisungen und der Aussicht auf einen „Neustart“ birgt für die bisherigen Marketer erhebliche Gefahren:
- Irreführung über Ansprüche: Wer glaubt, 50–60 % seien garantiert, könnte auf rechtliche Schritte verzichten.
- Anreiz für neue Zahlungen: Die Aussicht auf einen „reibungslosen Übergang“ könnte dazu führen, dass alte Geschädigte erneut investieren.
- Verlust der Gläubigerrechte: Wenn Assets in neue Strukturen überführt werden, ohne dass Gläubiger angemessen berücksichtigt werden, droht eine faktische Entrechtung.
Damit steht das Risiko im Raum, dass die alten Muster, Geld einsammeln, Versprechen auf künftige Kompensation, Verschiebung von Verantwortlichkeiten fortgesetzt werden.
Fazit: Phoenix-Gefahr statt Neuanfang
Der Call vom 14. August 2025 verdeutlichte einmal mehr: Statt transparenter Aufklärung setzt „Cashback Universe“ auf Rettungsversprechen, Schuldumkehr und emotionale Bindung der Marketer.
Die Verwalterin wird als Blockiererin dargestellt, während gleichzeitig eine Übernahme durch einen „Kooperationspartner“ in Aussicht gestellt wird – mit allen Risiken einer Fortführung unter neuem Namen. Für die Marketer bleibt die Gefahr, dass sie erneut zum Finanzierungsfaktor eines Systems werden, das ihre alten Forderungen im Insolvenzverfahren zurücklässt.
Wer wirklich Klarheit will, sollte nicht auf Community-Calls vertrauen.
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Quellen / Stand
- Cashback Universe Call, 14.08.2025 (eigene Mitschrift / Auswertung)
- Insolvenzordnung (Österreich, Deutschland): §§ 47 ff IO / InsO – Aussonderungsrechte, Gläubigergleichbehandlung
- DSGVO: Art. 6, 21 – Rechtsgrundlagen der Datenweitergabe
- Eigene Recherchen, Stand 16.08.2025













Max Galler und Konsorten ist definitiv nicht zu trauen, sein Vater Andi Galler war einer der ersten Lyoness Vertriebler und hat Millionen verdient! Hier wird nun versucht einen neuen Geldfluss aufzubauen, da der Alte ja nun bekanntlich versiegt ist!
Die Frage ist Wann und Wie, wird Rechenschaft walten von den Personen Freidl, Sedovnik, Teissl, Freidinger, Galler, die Orregia Brüder, Domini, Müller, Saldanha, Dusent, Larsen, Steinkellner usw..!