Dringend: Rückmeldung nur bei bereits erfolgter eigener Anmeldung oder Kontaktaufnahme
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, sehr geehrte Geschädigte,
im Zusammenhang mit den laufenden Insolvenzverfahren betreffend Unternehmen der Lyoness-/Lyconet-/myWorld-Gruppe wurden wir von Seiten der Insolvenzverwaltung dazu aufgefordert, bekanntzugeben, welche von uns vertretenen Betroffenen ihre Forderungen in den jeweiligen Verfahren bereits angemeldet haben.
Wir ersuchen daher ausschließlich jene von uns vertretenen Betroffenen um unverzügliche Rückmeldung, die
- zusätzlich eine Forderung in einem der Insolvenzverfahren angemeldet haben,
- bereits direkt mit einem Insolvenzverwalter, dem Gericht, einem Gläubigerschutzverband oder einer sonstigen Verfahrensstelle Kontakt aufgenommen haben,
- oder bereits Unterlagen, Erklärungen oder Nachweise unmittelbar an eine solche Stelle übermittelt haben.
Hintergrund ist, dass nicht abgestimmte Parallelmeldungen oder direkte Kontaktaufnahmen im Einzelfall zu Unklarheiten, widersprüchlichen Angaben oder unnötigen Doppelgleisigkeiten führen können. Dies betrifft insbesondere die bereits eingebrachten Forderungen, die angegebene Schadenshöhe, die übermittelten Unterlagen und Zahlungsnachweise sowie die Frage, in welcher Form eine Vertretung bereits angezeigt oder wahrgenommen wird.

Falls Sie bereits selbst entsprechende Schritte gesetzt haben, ersuchen wir Sie, uns dies spätestens bis 31.03.2026 per E-Mail an [email protected] oder [email protected] mitzuteilen.
Bitte geben Sie dabei kurz an,
- in welchem Verfahren Sie sich gemeldet haben,
- wann die Anmeldung oder Kontaktaufnahme erfolgt ist,
- und welche Unterlagen Sie dabei übermittelt haben.
Soweit uns bis zum Ablauf dieser Frist keine Mitteilung zugeht, gehen wir nach unserem derzeitigen Kenntnisstand davon aus, dass keine eigenständige Anmeldung oder sonstige direkte Kontaktaufnahme Ihrerseits erfolgt ist.
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Ihr BEK-Teeam











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