Informations- und Unterstützungsangebot für Betroffene ohne Zugriff auf ihre gespeicherten Daten
Nach den uns vorliegenden Informationen berichten zahlreiche Betroffene, dass sie seit August 2025 keinen Zugriff mehr auf die bei myWorld, Lyconet oder verbundenen Gesellschaften hinterlegten Daten haben. In vielen Fällen konnten wichtige Unterlagen, Backoffice-Inhalte, Vertragsdaten, Kommunikationsverläufe oder sonstige personenbezogene Informationen vor Verlust des Zugriffs nicht mehr gesichert werden.
Nach unserer Erkenntnissen betrifft dies zum Teil auch Personen, deren Daten bei der bereits seit Oktober 2023 insolventen Lyoness Europe AG mit Sitz in der Schweiz hinterlegt waren und auf die ebenfalls kein Zugriff mehr besteht.
Für diese Fälle besteht die Möglichkeit, dass BE Conflict Management auf Grundlage einer gesondert erteilten Vollmacht individuelle Auskunftsersuchen für die jeweils betroffene Person stellt.
Ziel des Auskunftsersuchens
Ziel solcher Auskunftsersuchen ist es, noch vorhandene und zur betroffenen Person gespeicherte Daten bei der jeweils verantwortlichen Stelle anzufordern. Dies kann – abhängig von der betroffenen Gesellschaft und dem jeweils anwendbaren Recht – insbesondere auf Grundlage von Art. 15 DSGVO oder, im Fall der Lyoness Europe AG in der Schweiz, auf Grundlage des anwendbaren schweizerischen Datenschutzrechts erfolgen.
Um welche Daten geht es?
Dazu können insbesondere gehören:
- Stammdaten
- Registrierungs- und Kontodaten
- Vertrags- und Mitgliedschaftsdaten
- Kommunikationsdaten
- Verifizierungs- bzw. KYC-Unterlagen
- Provisions-, Bonus-, Auszahlungs- oder Einzahlungsdaten
- sonstige personenbezogene Daten, soweit diese noch gespeichert und herausgabefähig sind
Zu beachten ist, dass ein solches Auskunftsersuchen stets individuell für die jeweils betroffene Person gestellt werden muss. Eine pauschale Sammelauskunft für mehrere Betroffene ist rechtlich regelmäßig nicht vorgesehen.
Welche Angaben werden benötigt?
Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, sollte nach Möglichkeit folgende Informationen zur Verfügung stellen:
- vollständiger Name
- frühere E-Mail-Adresse(n)
- Kundennummer / User-ID
- bekannte Telefonnummer(n)
- frühere Anschrift
- soweit erforderlich: Kopie eines Ausweisdokuments zur Identitätsbestätigung
Die organisatorische Abwicklung entsprechender Auskunftsersuchen kann dabei – je nach Fallkonstellation – über die BE-EWIV bzw. BE-EEIG erfolgen.
Pauschale für Datenbeschaffung
Für die Anforderung, Beschaffung, Sichtung und Aufbereitung der bei den insolventen Unternehmen noch vorhandenen personenbezogenen und vertragsbezogenen Daten wird eine einmalige Pauschale in Höhe von EUR 310,00 verrechnet.
Diese Pauschale umfasst ausschließlich den organisatorischen und administrativen Aufwand für die Anforderung, Entgegennahme, Zuordnung, Prüfung und Aufbereitung der vorhandenen Unterlagen und Datenbestände.
Nicht umfasst sind weitergehende Tätigkeiten, insbesondere die außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. Solche Schritte bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Im Fall einer späteren Beauftragung zur Durchsetzung von Forderungen wird die bereits bezahlte Pauschale in Höhe von EUR 310,00 auf die hierfür vereinbarte Vergütung voll angerechnet.
Betroffene, die seit August 2025 keinen Zugriff mehr auf ihre Daten haben oder deren Daten bei der Lyoness Europe AG in der Schweiz hinterlegt waren und ebenfalls nicht mehr gesichert werden konnten, können sich an uns wenden, damit geprüft wird, ob in ihrem Fall ein entsprechendes Auskunftsersuchen sinnvoll und möglich ist.
Kontakt
Die Formulare (Vollmacht, Vereinbarung) können Sie unverbindlich per E-Mail an [email protected] anfordern oder über das Kontaktformular auf www.bekm.eu anfordern.












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