Schock für myWorld-Gläubiger: Shopping Points, Cloud-Produkte, Shares und Ähnliches im Insolvenzverfahren nicht rückforderbar
Die Insolvenz rund um die myWorld-/Lyconet-Gruppe entwickelt sich zunehmend zu einem wirtschaftlichen Totalschaden mit juristischer Sprengkraft. Ein aktuelles Schreiben des KSV1870 zeigt nun schonungslos, was viele Gläubiger bislang verdrängt haben dürften: Ansprüche aus Shopping Points, Cloud-Produkten, Shares und ähnlichen Konstruktionen sind im Insolvenzverfahren faktisch wertlos. Während gleichzeitig Masseunzulänglichkeit herrscht und keine Quote zu erwarten ist, beginnt hinter den Kulissen bereits die forensische Aufarbeitung zu Haftungs- und Zahlungsstromfragen.
Besonders brisant ist dabei eine Passage des KSV-Schreibens:
„Die Forderungen der privaten Gläubiger werden durch die Insolvenzverwalter bestritten, da die Ansprüche aus Shopping Points, Cloud-Produkten, Shares und Ähnlichem nicht im Insolvenzverfahren zurückgefordert werden können.“
Das ist keine bloße technische Randnotiz.
Das ist die eigentliche Schocknachricht der gesamten Insolvenz.
Shopping Points, Cloud-Produkte, Shares: Was bleibt für die Gläubiger übrig?
Genau darin liegt die eigentliche Brisanz. Für die Marketer – NICHTS!
Denn viele Betroffene dürften davon ausgegangen sein, dass:
- Shopping Points,
- Cloud-Produkte,
- Beteiligungsmodelle
- oder interne „Shares“
im Insolvenzverfahren zumindest teilweise rückforderbar wären.
Das KSV-Schreiben stellt klar, dass genau diese Erwartungen nicht erfüllt werden können.
Das wäre für viele Betroffene eine zweite Eskalationsstufe nach der Insolvenz selbst, da sich diese Hoffnung nun nicht erfüllen lässt.
Gleichzeitig laufen bereits Haftungs- und Zahlungsstromprüfungen
Besonders bemerkenswert:
Parallel dazu verschärft sich laut Insolvenzberichten auch die juristische Aufarbeitung innerhalb der Unternehmensgruppe.
Wie bereits von BEKM berichtet, laufen inzwischen:
- forensische Analysen der Zahlungsströme,
- Prüfungen möglicher Haftungsansprüche,
- Untersuchungen konzerninterner Finanzierungen
- sowie Vorbereitungen möglicher Geschäftsführerhaftungen.
Selbst die Insolvenzverwaltung spricht mittlerweile offen von:
- „anfechtungs- bzw. haftungskritischen Zahlungsflüssen“,
- problematischen Jahresabschlüssen
- und der Frage des Zeitpunkts der materiellen Insolvenz.
Das eigentliche Problem beginnt erst jetzt
Die vielleicht härteste Passage des KSV-Schreibens lautet allerdings an anderer Stelle:
„Derzeit besteht Masseunzulänglichkeit.“
Übersetzt bedeutet das:
Derzeit reicht die vorhandene Insolvenzmasse nicht einmal aus, um sämtliche laufenden Massekosten sicher abzudecken.
Und weiter heißt es:
Mit dem derzeitigen Stand könne „keine Quote zur Ausschüttung“ erwartet werden.
Für viele Gläubiger zeigt sich nun die bittere Erkenntnis:
Das eigentliche Problem der myWorld-/Lyconet-Insolvenzen ist womöglich nicht nur die fehlende Insolvenzmasse, sondern die Frage, ob zentrale Geschäftsmodelle und Produktkonstruktionen überhaupt jemals insolvenzfest durchsetzbare Ansprüche geschaffen haben.
Damit verschiebt sich die gesamte Causa zunehmend: weg von einer gewöhnlichen Unternehmensinsolvenz hin zur juristischen Aufarbeitung eines internationalen Firmengeflechts.
Hinweis: Dieser Artikel stellt eine journalistische Analyse auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen, Insolvenzunterlagen und Mitteilungen des KSV1870 dar. Sämtliche genannten Personen gelten bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung als unschuldig. Der Artikel trennt nach bestem Wissen zwischen dokumentierten Tatsachen, Zitaten und journalistischer Einordnung.
Quellen: Aussendung KSV1870 zur Insolvenz












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