Lyoness/Lyconet – 21-seitiges Gutachten gerichtlich bestellter Wirtschaftsexperten.

Die österreichische „Zentrale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen und Korruption“ hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Gegenstand des Gutachten waren alle die von Lyconet angebotenen Cloud’s. Die bestellten Wirtschaftsexperten Frau Magister Andrea Komposch und Magister Christian Steiner erstellten ein 21-seitiges Gutachten. Wie dem Gutachten zu entnehmen ist wurde auch Schneeballsystem-Gründer Hubert Freidl befragt, der 12 von 14 Fragen nicht beantworten konnte oder wollte. 

Die österreichische Justiz lässt einmal mehr die Chance ungenutzt, ein in Auftrag gegebenes Gutachten bei gerichtlichen Beurteilungen heranzuziehen. Bei den zahlreichen Zivilverfahren gegen Lyoness/Lyconet/myWorld ist dieses Gutachten weniger von Bedeutung, da in Hunderten von bereits ergangenen Urteilen das Schneeballsystem abgeurteilt wurde.

Auszug aus dem Gutachten:

LEDV = Limited Edition Discount Voucher ; SP = Shopping Points ; Beklagte = Lyoness/Lyconet , KP = Klagende Partei

A.    ……. dort eingeholtes Gutachten der Wirtschaftsexpertin Mag. Andrea Komposch, welches sich mit dem hier klagegegenständlichen Modell beschäftigt und zum Ergebnis gelangt, dass Rabattgutscheine und LEDV ebenso wie die Clouds undefinierbar sind, die Werbeunterlagen der Beklagten unvollständig und irreführend sind und das Risiko des Totalverlusts besteht.

B.      Die Rabattgutscheine und Clouds wurden vom CEO der Beklagten (Hubert Freidl) kreiert. Er wurde dazu am 31.01.2017 vor der WKStA als Beschuldigter einvernommen. Auf insgesamt 14 Fragen konnte er nicht antworten, obwohl Idee und Entwicklung von ihm selbst stammen und er daher ohnehin bestens Bescheid wissen müsste. Die von ihm zur Beantwortung angekündigten schriftlichen Erläuterungen und Urkunden blieben aus. Damit weiß nicht einmal der Schöpfer über seine Phantasiekreationen Bescheid. Hauptsache ist, das Produkt klingt vielversprechend, es werden hohe Gewinne suggeriert und die gutgläubigen Investoren fallen drauf rein.

C.      Jedenfalls behauptet Freidl, dass das Geld als Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden ausgewiesen und nicht anderweitig verwendet wird (Antwort zu Frage 20).

D.     Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass die wesentlichen Faktoren, von welchen eigentlich der Erfolg der Veranlagung abhängt, unbestimmt sind und somit von der Beklagten willkürlich gesteuert werden können. Soweit im Folgenden auf Feststellungen aus dem Gutachten Bezug genommen wird, sind die entsprechenden Randziffern angeführt.

E.     Die Beklagte kann daher den Leistungsinhalt willkürlich bestimmen und so die Anleger prellen, was auch tatsächlich erfolgte.

F.      Die Beklagte hat es offensichtlich darauf angelegt, die Vorteile der Investition anzupreisen, aber die konkreten Parameter so unbestimmt zu formulieren, dass der Verlust der Investitionen vorprogrammiert ist. Die Beklagte kann nach freiem Ermessen die Anzahl der Kunden einer Cloud bestimmen und ebenso die Einkaufsumsätze willkürlich festsetzen. Der Anleger hat nicht die geringste Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen, er ist der Willkür der Beklagten ausgeliefert.

G.      Eine überprüfbare Dokumentation sowie Belege über die Anzahl der Kunden einer Cloud und deren Einkaufsumsätzen lieferte die Beklagte erst gar nicht. Sie begnügte sich damit, die Anleger einfach leer ausgehen zu lassen. Die Anleger verloren ihre Einsätze für die LEDVs und erhielten keine Ausschüttungen. Somit sind die Clouds nur eine Blase, welche als gewinnbringend verkauft wird, aber die Anleger leer ausgehen lässt. Der Betrugsvorsatz liegt auf der Hand.

H.     In den Werbeprospekten wird behauptet, dass alle registrierten Kunden ohne Empfehlungsgeber in der Cloud vereint werden.

I.      Darin wird aber nicht konkretisiert, innerhalb welchen Zeitraums vor dem Start der Cloud die Registrierungen berücksichtigt werden. Für die Höhe des SP-Volumens ist dies (Anzahl der registrierten Kunden) jedoch von Bedeutung (Rz 50). Somit werden die Investoren über die Anzahl der Kunden getäuscht, es liegt ausschließlich im Ermessen der Beklagten, welche Kunden sie in die Cloud aufnimmt oder auch nicht.

J.      Auch bei der Zuteilung der SP gibt es Ungereimtheiten. Die Beklagte verspricht in den Werbeunterlagen, dass bei Erstzuteilung 1.500 bzw. 500,00 SP je LEDV gegen Discount Voucher im Wert von € 1.500,00 bzw. € 500,00 eingelöst und ausbezahlt werden. Der Gutachterin gegenüber erläuterte die Beklagte allerdings, dass dies lediglich eine Annahme sei, weil die Beklagte keinerlei Gewähr über Umfang und Ausmaß barer/unbarer Vorteile, die durch die Teilnahme an der Cloud entstehen können, übernimmt (Rz 36, 53).

K.     In welcher Form die Einlösung und Auszahlung beim Discount Voucher erfolgt, ist in den vorliegenden Unterlagen eben so wenig erklärt, wie die Zuweisung von SP-Volumen (Rz 54).

L.     Es ist den Unterlagen nicht zu entnehmen, ab welchem Zeitpunkt die Einkaufsumsätze der Zielländer für die anteilige Verteilung der daraus resultierenden SP berücksichtigt werden. Es ist darüber hinaus keine Erklärung zu entnehmen, wie die daraus generierten SP für Discount Voucher eingelöst und ausbezahlt werden können. Ebenso wenig ist enthalten, welche Anzahl an Units aus den SP resultiert.

M.      Es kann daher nicht erläutert werden, wie eine derartige Zuweisung erfolgt und was eine Zuweisung letztlich bewirkt (Rz 55).

N.     Aufgrund der vorliegenden Präsentationen von LYCONET hinsichtlich der Teilnahme an den sog. Customer Clouds kann nicht entnommen werden bzw. ist nicht konkret erläutert worden,

  • was der Kunde mit dem LEDV in Höhe von EUR 1.500,– tatsächlich erwirbt und welche Konsequenzen sich daraus, außer der Erfüllung der Voraussetzung zur Teilnahme an den Customer Clouds, letztlich für den Kunden ergeben?
  • ob dem Kunden die Möglichkeit zusteht, den Betrag von EUR 1.500,– für einen Einkauf zu verwenden oder ob er hinsichtlich dieser Summe keinen Anspruch auf Rückzahlung hat?
  • was die Formulierung hinsichtlich des LEDV, ,,Einlösbarer Wert: Bestellwert kann zu 100% eingelöst werden“ tatsächlich bedeutet?
  • aus der Beschreibung, ,,die ersten 1.500 SP pro LEDV werden gegen Discount Voucher im Wert von EUR 1.500,– eingelöst und ausbezahlt“ lassen sich keine konkreten Erklärungen entnehmen, zumal die Einlösung und Ausbezahlung offenbar nur im Ausmaß eines bereits vorhandenen Discount Voucher erfolgt. Auch können aus der Formulierung „Zuweisung von SP-Volumen“ im Ausmaß der Differenz (zwischen LEDV und Discount Voucher) keine hinreichenden Erklärungen entnommen werden.
  • aus welchen Gründen die erst zugeteilte Anzahl an SP im Ausmaß von 1.500 als angenommen bezeichnet worden ist?
  • innerhalb welchen Zeitraums vor dem Start der Cloud am 08.09.2016 die Registrierungen von LYONESS Mitgliedern tatsächlich berücksichtigt werden?

Für die Höhe des zuzuweisenden SP-Volumens und den daraus resultierenden SP ist dies von Relevanz. (Rz 57)

O.      Über das Totalausfallsrisiko der Investitionen in die Clouds wird nicht im Geringsten aufgeklärt, im Gegenteil die Veranlagung wird als sicher und risikofrei angepriesen. Das Gesamtbild der professionell gestalteten Prospekte erweckt den unrichtigen Eindruck, dass es sich bei den Rabattgutscheinen und den Clouds um eine erfolgsgarantierte und risikolose Veranlagung handelt.

P.     Das Gutachten bestätigt, dass die Werbeunterlagen der Beklagten unvollständig und irreführend sind, die Beklagte es in der Hand hat, wie die Anlegergelder verwendet werden und was ausgeschüttet wird und ein Totalausfallsrisiko besteht.

Q.      Es besteht für die Rabattgutscheine kein realer Gegenwert (Rz 69).

R.      Der Wert des LEDV kann nicht sofort in Gutscheinform gegen Waren getauscht werden, sondern hängt dies von zukünftigen SP ab (Rz 72).

S.     Der Erfolg der Customer Clouds hängt maßgeblich vom Aufbau eines Kundenstocks ab (Rz 77) und dieser erfolgt durch die Beklagte.

T.     Der wirtschaftliche Misserfolg der Investition in die Customer Clouds als Ganzes bedingt zwingend den Veranlagungsverlust der jedes Einzelnen und aller Anleger (Rz 74, 77).

U.     Die Anleger erhalten eine der Höhe nach unbestimmte Forderung, diese Forderung entsteht erst zu einem späteren Zeitpunkt (Rz 81).

V.      Das Geschäftsmodell sowie die Berechnung der Shopping Points ist weitgehend intransparent (Rz 81),

W.     Es liegt ein erheblicher Zeitraum zwischen Erwerb und Ausschüttung erster Shopping Points (Rz 81)

X.     Es besteht jedenfalls ein das allgemeine Insolvenzrisiko übersteigendes Totalausfallsrisiko, etwa wenn keine oder nicht ausreichend Kunden geworben werden oder diese nicht in entsprechenden Mengen kaufen bzw. Shopping Points generieren (Rz 81)

Y.      Die Verwaltung des für die Customer Clouds eingesetzten Kapitals erfolgt nicht durch die Anleger selbst, sondern ausschließlich durch die Beklagte, diese verwendet die vereinnahmten Gelder zur Durchführung der Customer Clouds ohne Mitwirkung der teilnehmenden Anleger. Die Anleger können nicht selbst bestimmen, in welche Projekte usw. die Gelder fließen (Rz 86).

Z.      Es bestehen in Summe keinerlei Hinweise darauf, dass die Anleger ernstzunehmenden Einfluss auf die Verwendung des Gelds nehmen können (Rz 87). 

19 Kommentare
  1. Jan Knittle
    Jan Knittle sagte:

    Hallo Benecker

    Mir hat ein zukünftiger BCR Millionär ( lol ) diesen Text gesendet:
    WELCOME BACK NORWEGEN! Nachdem die “Glücksspielbehörde” 2 Jahre lang gegen uns geklagt hat, wurde nun heute das Urteil gefällt – wir sind OFFIZIELL kein “illegales Pyramidensystem” sondern eine ganz saubere Firma von A bis Z! Alle Medien, die jemals geschrieben haben das wir illegal sind, werden jetzt ihr blaues Wunder erleben wenn sie von dieser Nachricht hören…

    Wiedermal haben wir gewonnen, und somit sind wir weiterhin seit 17 Jahren in jedem Land in den wir operieren zu 100% Legal

    Was ist deine Meinung dazu ?

    Lg

    Antworten
    • Ben Ecker
      Ben Ecker sagte:

      Hallo Jan,

      es ist unglaublich wie diese Typen eine bewusst gestreute Fehlinformation aufschnappen und weitertragen 🙁 Das BCR-Großmaul Andreas Matuska wird sich vor Gericht erklären müssen was er sich dabei gedacht hat, hier vorsätzlich gelogen zu haben. Die Klage ist raus.

      BG B. Ecker

      Antworten
      • Jan
        Jan sagte:

        Okay Danke für die Antwort. Habe mir schon denken können das es deine Lügen sind. Beweise dafür konnte er mir komischerweise nicht liefern.

        Antworten
      • Thomas
        Thomas sagte:

        Hallo, jemand gesehen das A. Matuska jetzt großes Geschäft mit diesem „Multimilliardär“ Karl Ess macht???

        Karl Ess sagt wie toll nich Matuska ist, heute postet er auf IG eine Story in der er eine „Ansage“ an ALLE Scamnetworks macht und droht sie ALLE steuerlich und juristisch zu verfolgen!

        Aber Matuska und das größte Scamnetwork ohne jegliches Produkt ist vertretbar…

        Unglaublich der Zirkus…

        Antworten
        • Philipp
          Philipp sagte:

          Es wird wirklich immer lächerlicher. Es kann doch nicht so schwer sein dieses Scam Netzwerk zu zerschlagen und die Betrüger Andreas Matuska, Sebastian Hager, Giuliano Esposito,…. zu verhaften.

          Diese Gauner haben Tausende von Menschen um ihr Geld gebracht und laufen immer noch frei herum.
          Jetzt holen sie auch noch Karl Esscam in ihr sinkendes Lyconet Bot.
          Karl Esscame will jetzt den Betrug den Kampf ansagen. Dazu bräuchte er sich und seine Freunde nur selbst anzeigen. Der Fall wäre erledigt. Die Welt wird immer skurriler.

          Antworten
    • XD
      XD sagte:

      Hallo knittle

      Ja das ist schon richtig Lyconet ist überall komplett erlaubt und nirgendwo verboten auch nicht in Norwegen. Wird Lyconet bald komplett überall verboten ? Nein, davon träumen die ganzen lyconet hater schon seid Jahren aber ist nie was passiert. Und warum sollte Norwegen Lyconet verbieten wenn myworld marketplace dort bald öffnet und die Firma mal richtig die Wirtschaft dort helfen wird die sind nicht dumm.

      Lg

      Antworten
      • Ben Ecker
        Ben Ecker sagte:

        Hallo XD,
        wie kommen Sie darauf das Lyconet in Norwegen erlaubt ist? Nur weil es von myWorld angeboten wird? Die Rechtslage ist eindeutig und indiskutabel? Wie verblendet muss man sein? Bitte belegene Sie uns das myWorld/Lyconet in Norwegen erlaubt ist!

        Antworten
          • Ben Ecker
            Ben Ecker sagte:

            Oh wie interessant!

            Selbst dort mit einer norwegischen ID unterwegs oder nur gehört? Wenn Sie dem „BCR-Lügenmaul“ Andreas Matuska glauben werden Sie bald eines besseren belehrt werden.

      • Thomas
        Thomas sagte:

        Oh Gott, wieder jemand der in seinen 20igern mit Millionenversprechen geblendet wurde und nun hofft auch einen Lamborghini zu fahren in kurzer Zeit (denn Lyoness/lyconet/myworld steht ja erst am Anfang, ist ja quasi noch ein Startup mit Gründung 2003).

        Auch auf die Gefahr hin das ich mich wiederhole, frag doch einen deiner Gurus dir mal Einblick in sein Backoffice zu geben?
        Und dann schau dir an wie viele seiner SP für die Karriere aus Anzahlungen kommt (hieß damals halt Businesspaket) und wie viel aus Einkaufsumsätzen…

        Erschüttert wirst du feststellen das Einkaufsumsätze so klein sind wie nie zuvor und Leute immer noch 100mal lieber Rabattgutscheine ausschneiden oder PayBackpunkte sammeln…

        Die Wirtschaft ankurbeln? Wahnsinn wie unreflektiert man sein kann.
        Wenn du glaubst das Lyoness die Wirtschaft in einem Land ankurbeln kann, das Lyoness der Grund ist warum Leute Geld ausgeben dann tut es mir wirklich Leid, aber dann hast du es verdient dir das Geld aus der Tasche ziehen zu lassen

        Antworten
        • XD
          XD sagte:

          Hay Thomas
          Ich bin schon seid paar Jahren bei Lyconet dabei. Der Marketplace boomt gerade in dieser, es passieren Milliarden Umsätze. Ich weiß nicht von welchen kleinen Umsätzen du sprichst, wahrscheinlich sind das wieder hate Behauptungen.

          Lg

          Antworten
          • Nicole Conrad
            Nicole Conrad sagte:

            Wieder jemand der nur seiner Upline nachplappert. Im Gegensatz zu euch Sektenjüngern hat Herr Ecker immer die entsprechenden Belege. Von euch Lyonesen kommen nur immer große Ankündigungen und Versprechen die sich dann wieder zerschlagen.

          • Josef
            Josef sagte:

            …und verdienst du auch schon ordentlich mit an diesen Milliardenumsätzen, OHNE die Einnahmen zu rechnen, die durch das Anwerben und Einzahlungen neuer Marketer dazukommen? 😉

          • Thomas
            Thomas sagte:

            Wie schon mehrmals erwähnt, es geht nicht um hate oder sonst etwas das mit Missgunst zu tun hat. Ich kenne dich doch nicht einmal, wie soll ich da auf irgendetwas einen Hass haben?

            Merkst du eigentlich das das immer der letzte Ausweg ist für Menschen die wie du sagst schon Jahre dabei sind und immer noch kein Geld verdienen?
            Dann bist du halt ein Hater…

            Ich gönne dir von Herzen deine Millionen und Luxusautos, Luxusyacht, Luxusurlaub, Luxusleben, Luxusalles, denn egal was du persönlich hast oder nicht hast, mein Leben beeinflusst es in keinster Weise…

            Aber gut, deine Aussage mit Milliarden werden umgesetzt bestätigt mir wieder mal das du absolut verblendet wurdest.
            Du kannst scheinbar nicht einmal rechnen denn dann würdest du relativ schnell merken das das so nicht der Realität entspricht.

            Wahrscheinlich weisst du nicht mal das der marketplace zu 100% der englischen Limited von myworld gehört die ein Stammkapital von 100 Pfund hat…

            Aber es macht keinen Sinn, du scheinst so geblendet das ich mir sicher bin du weisst gar nicht weisst wie Lyoness damals aufgebaut wurde, mit wem und wie das alles funktioniert hat…das ich hier schon mehrfach erklärt habe das ich von Anfang an dabei war mit Freidinger, Freidl, Kaiser, Kapun, Stradner, Galler, Seehofer, Oregia…

            Naja, „together you make them rich“, so sollte der Slogan lauten…

  2. Robert Schmitt
    Robert Schmitt sagte:

    Gibt es für diese Milliardenumsätze irgendwelche stichhaltige Nachweise? Warum berichten die Medien nicht darüber? Wenn wirklich in Österreich ein Amazon Konkurrent heranwächst, warum nimmt niemand Notiz davon? Wo sind sind die großen Werbeanzeigen in Print und Online?

    Antworten
    • Philipp
      Philipp sagte:

      Die Medien haben sich bestimmt alle gegen Lyoness verschworen, deswegen schreibt niemand von diesen Milliarden Umsätzen. Es ist leider viel zu einfach junge Menschen mit leeren Versprechungen zu ködern. Ich wurde selbst vor einigen Jahren für das nächste Facebook geködert, es nannte sich Sitetalk/OPN. Seitdem verfolge ich die Szene und bin immer wieder über die großen Visionen erstaunt 😀 Viele MLM Firmen erschaffen einfach die nötige Fantasie ,um naiven Menschen etwas vorzugaukeln. Mit einer Vision lässt sich am meisten Geld abzocken, dass ist meine Erkenntnis in all den Jahren.

      Antworten
      • xD
        xD sagte:

        Phillip Es gibts Berichte über myworld einfach googeln. Und Thomas es ist mir egal wielange du Lyoness kennst. Lyoness lebt nicht in der Vergangenheit sonder in der Zukunft

        Antworten
        • Thomas
          Thomas sagte:

          Tja hoffentlich ist es dir egal, denn wie sollte sonst deine Upline Geld an dir verdienen.
          Es ist wirklich erstaunlich wie einfach und wirkungsvoll die psychologischen Tricks funktionieren.

          Sag das mal den Leuten die aufgrund von Lügen ihr vermögen verloren haben bei Lyoness.
          Weisst du wie das Verrechnungssystem funktioniert?
          Du kannst ja mal durchrechen wie viel Einkauf DU selbst generieren müsstest um die Positionen (heute SP) zu generieren die ins System fallen wenn jemand 2000Euro anbezahlt…

          Falls du das kannst…

          Wenn du dann nicht verstehst das das System zu 90% aus Einzahlungen finanziert wird, dann sollest du nochmal die Schulbank drücken

          Antworten

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