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Börsengang in Trümmern – Blocktrade versinkt in Klagen und Cryptix-Altlasten?

5. November 2025

Nach der Übernahme durch FSR und dem Zusammenbruch des myWorld-Systems rücken nun auch frühere Eigentümer in den Fokus rechtlicher Prüfungen.

Klagewelle gegen Blocktrade – Anleger fordern ihr Geld zurück, Börsengang in weiter Ferne

Zwischen Rückforderungen, Rechtsstreit und zerplatzten Versprechen

Was einst als europäischer Krypto-Vorzeige-Case galt, entwickelt sich zunehmend zum juristischen Krisenfall: Blocktrade S.A. steht vor einer Welle von Rückforderungs- und Schadensersatzklagen, während der vielfach angekündigte Börsengang inzwischen faktisch vom Tisch ist.

Nach übereinstimmender Einschätzung von Kapitalmarktexperten gilt ein Listing derzeit als ausgeschlossen – es fehlen nicht nur zugelassene Prospekte und geprüfte Abschlüsse, sondern auch die regulatorische Grundlage, auf der ein solches Verfahren überhaupt genehmigt werden könnte. Zudem teilten uns auf Nachfrage sämtliche relevanten Börsen mit, dass ihnen weder ein Antrag noch eine Anfrage zu einem geplanten Börsengang vorliegt.

Solange gegen das Unternehmen offene Ansprüche anhängig sind, wäre ein Börsengang rechtlich wie reputationsseitig unhaltbar. Kein Aufsichtsorgan in Luxemburg, Singapur oder anderswo würde eine Zulassung erteilen, solange unklare Eigentumsverhältnisse und offene Haftungsrisiken bestehen.

Anleger fordern ihr Geld zurück

Mehrere Investoren haben in den vergangenen Monaten rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Einlagen oder Zeichnungssummen aus den Jahren 2018 bis 2024 zurückzufordern.
Zur Begründung führen sie an, dass sich die wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Unternehmens grundlegend verändert hätten, etwa durch den mehrfachen Eigentümerwechsel, das Ausbleiben angekündigter Funktionen oder die Verlagerung der Kontrolle nach Singapur.

In den Klagen wird unter anderem geprüft, ob Anleger im Vertrauen auf unvollständige oder irreführende Angaben investierten, etwa in Bezug auf die angeblich bevorstehende Börsennotierung oder die „starke Unterstützung“ durch die FSR Group. Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, entstehen daraus Rückabwicklungs- oder Schadensersatzansprüche, insbesondere wenn Investoren bei vollständiger Kenntnis der tatsächlichen Umstände vom Erwerb Abstand genommen hätten.

Fachanwälte sehen angesichts der dokumentierten Eigentumswechsel, fehlender geprüfter Jahresabschlüsse und der anhaltenden Informationslücken erhebliche Haftungsrisiken für die Verantwortlichen und Anteilseigner.

Verflechtungen mit Lyconet und myWorld

Mit der Insolvenz von Lyconet und myWorld International AG im August 2025 wurde erstmals sichtbar, in welchem Umfang frühere Marketer im Rahmen interner Programme oder Umtauschaktionen zu Blocktrade weitergeleitet worden waren.
Zahlreiche Betroffene berichten, sie hätten im Vertrauen auf eine fortbestehende Unternehmensverbindung zwischen myWorld, Lyconet und Blocktrade Konten eröffnet oder Einzahlungen vorgenommen – vielfach in der Annahme, es handle sich um eine von myWorld initiierte oder abgesicherte Weiterentwicklung.

Das tatsächliche Ausmaß dieser Weiterleitung wurde erst nach der Insolvenz deutlich, als die Lyconet-Systeme abgeschaltet und interne Nachweise unzugänglich wurden.

Erst der Zusammenbruch der ursprünglichen Strukturen machte sichtbar, wie eng die Vertriebslogik von Lyconet und Blocktrade in der Praxis ineinandergreifen konnte – und wie wenig Transparenz über Eigentum, Zuständigkeiten und Risiken tatsächlich bestand.

Nach Angaben mehrerer Anlegeranwälte prüfen derzeit Kanzleien, ob diese Weiterleitung ohne ausdrückliche Zustimmung oder Risikoaufklärung als irreführend oder rechtswidrig einzustufen ist.
Damit rückt Blocktrade zunehmend in den Fokus der Aufarbeitung eines Systems, in dem interne Loyalität und wirtschaftliche Interessen bewusst miteinander verschränkt worden sein könnten.

Altlasten aus der Cryptix-Ära – Haftung für frühere Einzahlungen nicht ausgeschlossen

Zwischen 2020 und 2023 stand Blocktrade S.A. unter der Kontrolle der Cryptix-Gruppe, die das Unternehmen als Teil ihres „Digital Asset Ecosystems“ positionierte.
In diesem Zeitraum wurden europaweit Einzahlungen und Beteiligungen eingeworben – unter anderem über Plattformen wie Conda und die hauseigene Website blocktrade.com.

Nach derzeitiger Einschätzung mehrerer Rechtsexperten wird geprüft, ob die damalige Eigentümerstruktur der Cryptix-Gruppe eine Mithaftung für diese Einzahlungen begründen könnte.

Die Grundlage dafür bilden insbesondere die Bestimmungen der EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129 und die nationalen Kapitalmarktgesetze, wonach Emittenten und Prospektverantwortliche für unrichtige oder unvollständige Angaben haften.

Sollte sich herausstellen, dass Anleger in dieser Zeit im Vertrauen auf unvollständige oder irreführende Informationen investiert haben – etwa zur Risikolage, Eigentümerstruktur oder zum Charakter der angebotenen Beteiligungen –, könnten Rückforderungsansprüche auch gegen ehemalige Eigentümer oder Verantwortliche geltend gemacht werden.

Juristisch geprüft wird dabei insbesondere, ob die damaligen Marketingunterlagen und Zeichnungshinweise den tatsächlichen wirtschaftlichen Zustand und die rechtliche Einbindung von Blocktrade korrekt wiedergaben.
Bislang liegt dazu keine gerichtliche Entscheidung vor, doch mehrere Kanzleien bereiten laut Recherchen entsprechende Prüf- und Sammelverfahren vor.

Fazit

Blocktrade steht an einem Scheidepunkt:
Zwischen anhängigen Klagen, offenen Haftungsfragen und einem unrealistischen Börsengang droht das Unternehmen den letzten Rest an Glaubwürdigkeit zu verlieren.
Was einst als reguliertes Fintech mit europäischem Anspruch begann, steht heute exemplarisch für eine Branche, in der mehr Versprechen als Substanz existieren.

Ob die Verantwortlichen in Luxemburg, Singapur oder in der früheren Eigentümerstruktur der Cryptix-Gruppe den rechtlichen und reputationsbezogenen Schaden noch begrenzen können, wird sich erst zeigen, wenn die anhängigen Verfahren entschieden sind.
Für viele Anleger dürfte es dann allerdings zu spät sein.

Hinweis:
Dieser Artikel ist eine journalistische Analyse. Er basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen, u. a.

  • CSSF Luxemburg: „First Supplement to the Growth Prospectus“, 11. November 2024
  • Öffentliche Register Luxemburg, Estland, Schweiz und Singapur (Stand: Oktober 2025)
  • Insolvenzunterlagen Lyconet/myWorld (August 2025)
  • Rückforderungsverfahren und Anlegerauskünfte (September–November 2025)
  • EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129 und nationale Kapitalmarktgesetze
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