Provisionsströme, Treuhandkonstruktionen, Token-Geschäfte – und im Hintergrund geht es weiter
Der öffentlich propagierte Neuanfang rund um Lyconet mit Cashback Universe verliert bei näherer Betrachtung die letzte Glaubwürdigkeit. Hinter Recovery-Narrativen und formellen Geschäftsführerwechseln verdichten sich Hinweise auf fortbestehende Provisionsströme und personelle Einflussnahmen. Im Fokus stehen dabei der EliteClub sowie Token- und eCredit-Modelle, die parallel zum klassischen Vertrieb als neues Wertversprechen positioniert wurden. Gleichzeitig rückt die EYEON GmbH in den Mittelpunkt, deren Gesellschafterstruktur und Geldflüsse bislang nur unzureichend transparent sind. Mit Peak Consulting d.o.o. aus Kroatien und EVRY VISION SOFTWARE TECHNOLOGIES L.L.C. S.P.C. aus Abu Dhabi treten dabei Gesellschaften aus Drittstaaten in Erscheinung, über die nach vorliegenden Informationen Ausschüttungen oder Lizenzzahlungen geflossen sind. Auffällig ist zudem die personelle Verdichtung um Patrick Wallner, der in mehreren Schlüsselgesellschaften Funktionen und Zustellrollen bündelte. Der formelle Rückzug zentraler Akteure wirkt vor diesem Hintergrund weniger wie ein Bruch als wie eine organisatorische Neuordnung.
Der formelle Rückzug – und die faktische Spur
Mario Kapun war bis zum 19. Juli 2022 Geschäftsführer der Lyconet Austria GmbH. Öffentlich wurde danach der Eindruck vermittelt, Kapun habe sich aus der operativen Verantwortung zurückgezogen. Intern zeigen sich jedoch Hinweise auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Beteiligung, insbesondere über die maltesische Gesellschaft ViewCon360 Ltd mit Sitz in Valletta.
Es spricht vieles dafür, dass Provisionen nicht nur direkt, sondern auch über diese Gesellschaft vereinnahmt wurden. Die Anteile an der ViewCon360 Ltd werden wiederum treuhändig von der Kanzlei Lexpractis Ltd gehalten, eine Konstruktion, die nach Einschätzung rechtskundiger Beobachter der Verschleierung der wirtschaftlichen Berechtigung dienen dürfte.
Geschäftsführerwechsel mit Beigeschmack
Zwar wurde die Geschäftsführung formell an Peter Gruber übergeben, nach vorliegenden Informationen soll Kapun jedoch weiterhin an Provisionsströmen partizipiert haben, mutmaßlich mit Wissen und Einvernehmen der neuen Führung, da entsprechende Finanzflüsse regelmäßig genehmigt werden mussten.
Darüber hinaus werden durch die fortschreitende Aktenauswertung zunehmend auch weitere Akteure sichtbar, die bislang im Hintergrund agierten.
Zustellungen, Funktionen, Schnittstellen: Die Rolle von Patrick Wallner
Einen weiteren Schlüsselpunkt bildet Patrick Wallner, der in mehreren für Lyconet relevanten Gesellschaften leitende Funktionen innehatte bzw. innehat:
- Geschäftsführer der Kaptrading GmbH (FN 362492b), an der Kapun als Gesellschafter beteiligt ist,
- Geschäftsführer der Lyconet mSP GmbH (vormals Lyconet Promotion GmbH), die 18,08 % an der myWorld International AG hält,
- Gesamtprokurist der Lyconet Austria GmbH,
- Geschäftsführer der EYEON GmbH.
Nach vorliegenden Informationen aus dem Umfeld von Kapun, der sich aus Österreich abgemeldet hat, sind Zustellungen über Wallner abwickeln lassen. Diese personelle Verdichtung legt nahe, dass Wallner als administrative und operative Scharnierfigur fungierte.
EYEON GmbH: Gesellschafter, Geldflüsse und offene Fragen
Bis zum 28. März 2025 war Jürgen Anderle Geschäftsführer der EYEON GmbH. Als langjähriger Buchhalter aus dem Lyconet-Umfeld stellt sich, insbesondere vor dem Hintergrund der nun auszuwertenden Unterlagen, eine zentrale Frage:
In welchem Umfang sind aus der EYEON GmbH Gelder an ihre Gesellschafter geflossen – und auf welcher Grundlage?
Als Gesellschafter werden genannt:
- Peak Consulting d.o.o. (Kroatien),
- EVRY VISION SOFTWARE TECHNOLOGIES L.L.C. S.P.C (Abu Dhabi).
Zu prüfen sind insbesondere Dividenden, Darlehen, Beratungs- oder Lizenzzahlungen, die, je nach wirtschaftlicher Lage, eine Umgehung von Gläubigerinteressen darstellen könnten.
EliteClub, Tokens und eCredits: Ein zweiter Ermittlungsstrang
Über den klassischen Provisionsbereich hinaus rückt ein weiterer Komplex in den Fokus: Token- und eCredit-Modelle, die im Umfeld der Lyconet- bzw. EliteClub-Mitgliedschaften beworben wurden.
Hier werden insbesondere genannt:
- Blocktrade S.A.,
- cryptix LABS GmbH,
- Cryptix Holding AG,
- Web3 Investco AG.
Diese Gesellschaften stehen nach vorliegenden Informationen im Zusammenhang mit Mario Oreggia sowie Anja Frauwallner, der ehemaligen Prokuristin der myWorld International AG.
Zu klären sind derzeit insbesondere mögliche Zahlungsströme zwischen Lyconet-nahen Gesellschaften und diesen Token-Anbietern, etwa in Form von Kickbacks, Provisionsmodellen oder Marketingkooperationen.
Warum diese Fragen relevant sind
Sollten sich die geschilderten Strukturen bestätigen, ergäbe sich ein Bild fortgesetzter wirtschaftlicher Einflussnahme trotz formellen Rückzugs, kombiniert mit:
- Auslandsgesellschaften,
- Treuhandkonstruktionen,
- personeller Mehrfachverflechtung,
- parallelen Krypto- und Token-Modellen.
Gerade im Umfeld laufender Insolvenzen und offener Gläubigerforderungen wären solche Konstellationen rechtlich wie aufsichtsrechtlich hoch relevant.
Fazit
Die weiteren Erkenntnisse verändern das bisher bekannte Bild erheblich.
Ob es sich dabei um zulässige Geschäftsmodelle oder um die Umgehung von Haftung, Transparenz und Gläubigerinteressen handelt, ist eine Frage, die nun der behördlichen Beurteilung unterliegt.
Die grundsätzliche Aufklärungsmotivation der Behörden ist durchaus gegeben, zugleich wird die Komplexität der Lyconet-/myWorld-Insolvenzen als erheblich eingeschätzt. Für viele Beteiligte rächt sich nun das Versagen der Jahre 2014/2015, als die WKStA die Fortführung dieses Schneeballsystems hätte unterbinden können.
Die damalige formelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens, unter anderem aufgrund gravierender Fehler in der Anklageschrift, versäumter Fristen sowie der Nichtberücksichtigung eigener, in Auftrag gegebener Wirtschaftsgutachten, wirkt bis heute nach. Über zwei Jahrzehnte hatte Hubert Freidl gemeinsam mit seinem Umfeld, unterstützt durch die Anwaltskanzlei Reif aus Graz, Zeit, ein globales, intransparentes Netzwerk aus Unternehmen und Bankkonten aufzubauen.
Hinweis / Rechtliches
Dieser Beitrag stellt eine journalistische Analyse dar. Er beruht auf derzeit vorliegenden Informationen, Dokumenten und Hinweisen Dritter. Tatsachenbehauptungen und Bewertungen sind getrennt dargestellt. Betroffene haben jederzeit die Möglichkeit zur Stellungnahme oder Gegendarstellung (Art. 5 GG / Art. 10 EMRK).
Quelle:
WKStA / Ermittlungsverfahren
Unternehmensregister / Handelsregister Drittstaaten Kroatien, UAE, Schweiz
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