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Jahre bis zur Haftung – Warum MLM- und Krypto-Verfahren so lange dauern und der Fall Lyoness zeigt, warum Zeit kein Zufall ist

26. März 2026

Und weshalb Abwarten für Geschädigte selten eine strategische Lösung ist

Zivilrechtliche Verfahren gegen international organisierte MLM- und Krypto-Netzwerke zählen zu den komplexesten und langwierigsten Auseinandersetzungen im Wirtschaftsrecht, deren Dauer maßgeblich durch grenzüberschreitende Strukturen, schwierige Zuständigkeitsfragen und aufwendige Beweisführungen geprägt ist. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass selbst bei bestehenden Ansprüchen die tatsächliche Durchsetzung oft durch begrenzte Insolvenzmasse, verschobene Vermögenswerte und schwer nachweisbare Verantwortlichkeiten erschwert wird. Für geschädigte Anleger stellt sich daher die zentrale Frage, ob Abwarten eine sinnvolle Strategie ist oder ob dadurch zusätzliche Risiken entstehen. Der Fall Lyoness / Lyconet / myWorld verdeutlicht exemplarisch, wie Zeit in solchen Systemen eine eigenständige Rolle spielen kann – insbesondere im Hinblick auf Verjährung, Beweisverlust und die langfristige Durchsetzbarkeit von Ansprüchen.

Komplexe Strukturen statt klarer Zuständigkeiten

Ein wesentlicher Grund für die lange Dauer solcher Verfahren liegt in der internationalen Struktur der betroffenen Systeme. Anders als bei klassischen Zivilverfahren mit klar identifizierbaren Vertragspartnern verteilen sich MLM- und Krypto-Netzwerke regelmäßig auf mehrere Jurisdiktionen.

Typischerweise befinden sich:

  • operative Gesellschaften in Offshore-Gebieten,
  • Zahlungsdienstleister in Drittstaaten,
  • Marketing- und Vertriebsstrukturen in Europa.

Bereits die Klärung der gerichtlichen Zuständigkeit kann dadurch Monate oder Jahre in Anspruch nehmen. Beklagte nutzen regelmäßig prozessuale Möglichkeiten, um Verfahren zu verzögern oder Zuständigkeiten anzufechten.

Beweisführung unter erschwerten Bedingungen

Ein weiterer Zeitfaktor ist die Beweisführung. In klassischen Verfahren sind Vertragsverhältnisse, Zahlungsflüsse und Verantwortlichkeiten meist klar dokumentiert.

Bei internationalen MLM- und Krypto-Strukturen hingegen:

  • existieren Verträge häufig nur digital oder fragmentiert,
  • verschwinden Plattformen nach Systemzusammenbrüchen,
  • verlaufen Zahlungsflüsse über Kryptowährungen oder mehrere Intermediäre.

Die juristische Aufarbeitung erfordert daher oft:

  • Rekonstruktion von Geldflüssen,
  • Auswertung interner Kommunikation,
  • Analyse von Marketingversprechen und Disclaimern.

Dieser Aufwand ist erheblich – und zeitintensiv.

Organhaftung: Der entscheidende, aber schwierige Hebel

Besonders komplex ist die Durchsetzung der persönlichen Haftung von Verantwortlichen (Organhaftung). Während Kapitalgesellschaften grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften, setzt eine persönliche Haftung voraus:

  • konkrete Pflichtverletzungen,
  • nachweisbare Entscheidungsbefugnis,
  • kausalen Zusammenhang zum Schaden.

Gerade in MLM-Strukturen wird diese Verantwortung häufig bewusst verschleiert. Offizielle Geschäftsführer agieren teilweise nur formal, während tatsächliche Entscheidungsträger im Hintergrund bleiben.

Die Folge: Der Nachweis faktischer Kontrolle wird zum zentralen – und oft langen – Streitpunkt.

Warum „Abwarten“ selten zum Ziel führt

Vor diesem Hintergrund erscheint es für viele Geschädigte naheliegend, zunächst abzuwarten, ob andere Anleger ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen. In der Praxis ist diese Strategie jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.

Zivilrechtliche Ansprüche sind stets individuell zu prüfen, gleichzeitig bestehen Verjährungsrisiken, da Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht und rechtzeitig gehemmt werden müssen, was in der Praxis häufig übersehen wird. In der Berechnung der jeweiligen Verjährung werden meist Fehler gemacht, da relevante Kriterien nicht berücksichtigt werden.

Hinzu kommt, dass sich mit zunehmendem Zeitablauf die Beweislage verschlechtert und Vermögenswerte weiter verlagert oder aufgezehrt werden können, wodurch die tatsächliche Durchsetzbarkeit bestehender Ansprüche zusätzlich erschwert wird.

Sonderfall: Lyoness / Lyconet / myWorld – Wenn Zeit Teil des Systems wird

Wie sich die zuvor beschriebenen strukturellen Faktoren in der Praxis auswirken können, zeigt exemplarisch ein Fallkomplex, der in der Branche seit Jahren beobachtet wird: das Netzwerk rund um Lyoness, Lyconet und myWorld.

Nach Einschätzung von Rechtsexperten und auf Basis vorliegender Insolvenz- und Ermittlungsunterlagen lässt sich feststellen, dass sich dieses System über einen außergewöhnlich langen Zeitraum hinweg entwickeln und international ausbreiten konnte. Ein möglicher Grund dafür liegt darin, dass staatliche Kontrollmechanismen in verschiedenen Jurisdiktionen entweder verspätet griffen oder aufgrund der komplexen, grenzüberschreitenden Struktur nur eingeschränkt wirksam waren.

Hinzu kommt, dass externe Faktoren, insbesondere die Pandemiezeit, eine zusätzliche Zäsur darstellten. Während in den Jahren davor in einzelnen Fällen noch außergerichtliche Lösungen oder Vergleichsmodelle mit Lyconet-Strukturen möglich waren, kam es mit Beginn der pandemiebedingten Einschränkungen zu erheblichen Verzögerungen und faktischen Stillständen in der Anspruchsdurchsetzung.

Gerade dieser Zeitraum muss als besonders relevant eingeordnet: Gerichtsverfahren verzögerten sich, internationale Abstimmungen wurden erschwert, und individuelle Durchsetzungsmaßnahmen kamen teilweise zum Erliegen. Parallel dazu wurden in dieser Phase strukturelle Veränderungen innerhalb der Unternehmensgruppe umgesetzt, die schließlich in mehreren Insolvenzverfahren mutmaßlich vorsätzlich endeten.

In der insolvenzrechtlichen Realität zeigt sich die Folge dieser Entwicklung deutlich. Forderungen werden häufig bestritten, unter anderem mit Verweis auf fehlende Passivlegitimation oder unklare Vertragsverhältnisse, während gleichzeitig die verfügbare Insolvenzmasse begrenzt ist und hinter den tatsächlichen Anspruchsvolumina zurückbleibt .

Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang regelmäßig diskutiert wird, ist die Rolle von Verjährungsfristen. Juristisch gilt: Ansprüche müssen innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden, andernfalls können sie dauerhaft ausgeschlossen sein. Aus Sicht von Anwälten besteht daher die Möglichkeit, dass in lang laufenden, komplex strukturierten Systemen auch mit diesen zeitlichen Faktoren kalkuliert wird, insbesondere dann, wenn sich Verfahren über Jahre hinweg verzögern.

Für geschädigte Anleger ergibt sich daraus eine zentrale Konsequenz: Nicht zwingend sofortiges Handeln, aber eine bewusste und informierte Auseinandersetzung mit der eigenen Anspruchssituation ist entscheidend. Denn unabhängig vom Ausgang einzelner Verfahren gilt, dass Verjährung nur durch aktive rechtliche Schritte gehemmt werden kann und sich die individuelle Ausgangslage von Fall zu Fall erheblich unterscheidet.

Vor diesem Hintergrund sehen viele Juristen im Lyoness-/Lyconet-/myWorld-Komplex nicht nur einen Einzelfall, sondern ein Beispiel dafür, wie Zeit selbst zu einem maßgeblichen Faktor werden kann – sowohl auf Seiten der Anspruchsgegner als auch auf Seiten der Geschädigten.

Fazit: Zeit ist ein Faktor – aber kein neutraler

Die Erfahrung aus internationalen Verfahren zeigt ein konsistentes Bild:
Die Dauer solcher Prozesse ist nicht Ausdruck von Untätigkeit, sondern Folge struktureller Komplexität.

Gleichzeitig ist Zeit kein neutraler Faktor:

  • Sie kann Chancen eröffnen (z. B. durch neue Erkenntnisse),
  • aber auch Risiken erhöhen (Verjährung, Vermögensverlust, Beweisprobleme).

Für geschädigte Anleger bedeutet das: Nicht das schnellste Handeln ist entscheidend – sondern ein informiertes, strategisches Vorgehen auf Basis der eigenen Situation.

Hinweis:

Dieser Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Informationen, insolvenzrechtlichen Unterlagen sowie allgemeinen rechtlichen Einschätzungen im Bereich des internationalen Wirtschafts- und Kapitalmarktrechts. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Tatsachen, Einschätzungen und Meinungen werden getrennt dargestellt. Zitate erfolgen im Rahmen des § 51 UrhG.

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2 Kommentare
  1. Christopher De Podolinsky
    Christopher De Podolinsky sagte:
    1. April 2026 um 13:18

    I would like to be able to speak with or communicate directly via email with the lawyers directly involved in the class action lawsuit against Hubert Freidle and associated management team of the Myworld/Lyconet/Lyoness claim for compensation to marketers who are subjected to losses due to collapse of the entire organisation. Is it possible to be connected directly with the legal professionals involved?

    Antworten
    • Dolphin Media Production
      Dolphin Media Production sagte:
      20. April 2026 um 14:43

      Our approach is based on a structured, international pooling of claims, which is essential for efficient and economically viable enforcement. Communication is deliberately centralized to ensure a unified and coordinated approach.

      Of course, you are always free to engage your own lawyer for individual legal advice or representation.

      Antworten

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