Mit Anwalt statt Argument: Wie Apertum versucht, Kritik mundtot zu machen.

Ein Kommentar von CEO Ben Ecker zur Abmahnung gegen unsere DAO1-Recherche:

„Die Berliner Kanzlei Irlemoser hat im Auftrag der Apertum Holding Ltd. eine Abmahnung gegen unsere Redaktion ausgesprochen. Gefordert werden die Löschung unseres Artikels „DAO1 und Apertum: Krypto-Versprechen mit Täuschung?“ sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit, den wir mit aller Deutlichkeit zurückweisen.

„Die Berliner Kanzlei Irlemoser hat im Auftrag der Apertum Holding Ltd. eine Abmahnung gegen unsere Redaktion ausgesprochen. Gefordert werden die Löschung unseres Artikels „DAO1 und Apertum: Krypto-Versprechen mit Täuschung?“ sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit, den wir mit aller Deutlichkeit zurückweisen.

Kern des Vorwurfs: Unser Artikel enthalte angeblich „nachweislich unwahre“ und „geschäftsschädigende“ Tatsachenbehauptungen. Dabei bleibt die Argumentation der Kanzlei in weiten Teilen vage, teilweise sogar widersprüchlich und vor allem ignoriert sie die grundlegenden Prinzipien journalistischer Sorgfaltspflicht.

Unsere Recherche stützt sich auf öffentlich zugängliche Quellen, darunter Mitteilungen von Aufsichtsbehörden wie der Texas State Securities Board, die gegen DAO1 eine bindende Unterlassungsverfügung verhängt hat. Auch wenn Apertum diese Verfügung bestreitet, wie im Artikel erwähnt, bleibt sie dennoch eine überprüfbare Tatsache, die Eingang in eine ausgewogene Berichterstattung finden muss.

Die Darstellung einer angeblich „rein persönlichen Motivation“ der US-Behörde durch die Kanzlei wirkt wie ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver. Wir werden diesen schwerwiegenden Vorwurf separat prüfen und eine Stellungnahme der texanischen Finanzaufsicht einholen.

Die Intransparenz der Unternehmensstruktur, etwa die mangelnde Auffindbarkeit der Apertum Holding Ltd. unter der angegebenen Adresse auf Madeira, wurde von uns dokumentiert. Eine Recherche, die sich jederzeit reproduzieren lässt. Die Anwälte wiederum erklären nun, das Unternehmen sei „nicht auf Madeira registriert“ und habe dies „niemals behauptet“. Dass eine solche Diskrepanz selbst Anlass für kritische Fragen sein muss, scheint der Kanzlei entgangen zu sein.

Auch der Hinweis auf mögliche Schneeballsystem-Elemente basiert nicht auf willkürlicher Polemik, sondern auf strukturellen Hinweisen, etwa der Frage, inwieweit Erlöse primär aus Produktverkäufen oder aus neuen Mitgliedschaften stammen. Genau diese Frage steht im Zentrum regulatorischer Bewertungen weltweit und wird auch von Finanzaufsichtsbehörden regelmäßig als Risikofaktor eingestuft.

Die Forderung nach einer Löschung des Artikels sehen wir daher als unzulässigen Versuch, journalistische Arbeit zu delegitimieren, mit juristischen Mitteln statt mit inhaltlicher Auseinandersetzung. In Zeiten zunehmender Krypto- und Finanzspekulationen, die nicht selten im Graubereich agieren, ist kritische Berichterstattung kein Luxus, sondern Pflicht.

Wir lehnen die geforderte Unterlassungserklärung entschieden ab. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, werden wir die Richtigkeit unserer Aussagen mit umfangreichem Belegmaterial untermauern. Einschüchterungsversuche durch anwaltliche Drohkulissen werden uns nicht davon abhalten, dort hinzusehen, wo andere lieber wegschauen.

Denn Aufklärung ist kein Verstoß, sie ist Voraussetzung für eine informierte Öffentlichkeit.

B. Ecker CEO“

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