WKStA-Ermittlungen gegen Gründer Freidl offenbar vor dem Abschluss!
Nach Informationen unserer Redaktion steht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Wien mit ihrem Ermittlungsverfahren gegen Freidl und weitere Personen unmittelbar vor dem Abschluss. Dieser wird für den Sommer 2025 erwartet. Die Ermittlungen haben sich mehrfach verzögert, unter anderem durch erneute Anzeigen. Zuletzt soll auch eine weitere Anzeige wegen des Verdachts auf Finanzbetrug gegen Freidl eingebracht worden sein. Ob diese zu zusätzlichen Ermittlungen führt, ist derzeit unklar.
Er präsentiert sich als visionärer Unternehmer und Innovator im digitalen Shopping: Hubert Freidl, Gründer der myWorld Group und früher Kopf hinter dem umstrittenen System Lyoness. Doch hinter der glänzenden Fassade verdichten sich offenbar nun die rechtlichen Probleme.
Verdacht auf versteckte Anlegergelder
Im Raum steht zudem der Verdacht, dass Anlegergelder in sogenannten „Clouds“ angelegt oder mutmaßlich verschoben worden sein könnten. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung könnten betroffene Anlegerinnen und Anleger sogenannte Beraterhaftungsklagen einbringen, gegen jene Personen, die ihnen entsprechende passive Einkommensmöglichkeiten empfohlen oder vermittelt haben.
Auch in Deutschland ermitteln nach Informationen unserer Redaktion verschiedene Staatsanwaltschaften gegen Freidl und die myWorld-Strukturen. In Spanien wurde Medienberichten zufolge bereits eine Klage vor dem Nationalen Obersten Gerichtshof zugelassen.
AfB-Bericht belastet Freidl schwer
Besonders brisant: Ein interner Bericht des österreichischen Amts für Betrugsbekämpfung (AfB) vom 26. März 2025 belastet Freidl schwer. Demnach soll der Unternehmer in den Jahren 2015, 2016 und 2021 Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie geldwerte Vorteile in erheblichem Ausmaß nicht ordnungsgemäß erklärt haben.
Schwer wiegt laut dem Bericht insbesondere der Vorwurf, eine Einbringung von Kapitalanteilen an der Lyoness Group AG im Jahr 2017 sei lediglich zum Schein erfolgt. Hier steht eine mutmaßliche Steuerverkürzung in Höhe von rund 27,9 Millionen Euro allein für dieses Jahr im Raum. Ob die Vorwürfe zutreffen, muss ein mögliches Strafverfahren klären.
Parallelen zu bekannten Fällen
Manche Beobachter fühlen sich bereits an historische Fälle erinnert: Auch der berüchtigte US-Gangster Al Capone wurde letztlich nicht wegen seiner vielfältigen sonstigen Delikte verurteilt, sondern wegen Steuerhinterziehung. Ob Freidl ein ähnliches Schicksal droht, ist noch offen.
Die Staatsanwaltschaft Graz führt nach Informationen unserer Redaktion ein Verfahren unter dem Aktenzeichen 16 ST 47/25 g. Offizielle Stellungnahmen zu den laufenden Ermittlungen liegen bislang nicht vor.
Fazit
Hinter den großen Versprechen der myWorld Group und dem undurchsichtigen Firmengeflecht von Hubert Freidl rückt das gesamte Konstrukt zunehmend in den Fokus der Justiz. Es scheint nur eine Frage der Zeit, bis sich klären wird, wie belastbar die Vorwürfe tatsächlich sind. Die kommenden Wochen und Monate dürften entscheidend werden.
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