Neuer Lösungsansatz für Freidls myWorld? Gesellschaft zur Schadensregulierung vorgeschlagen!
Nach vorliegenden Informationen unserer Redaktion kam es Ende Mai zu einem direkten Austausch zwischen Lyoness/Lyconet-Gründer Hubert Freidl und CEO Ben Ecker. Ecker präsentierte dabei einen Vorschlag, der sowohl die laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen entschärfen als auch das angeschlagene Image von myWorld verbessern könnte. Ziel sei es, eine tragfähige Lösung zu finden, um die bestehenden Konflikte zu lösen.
Gesellschaft soll Rückforderungen regeln
Kern des Plans ist die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft, die unter beidseitiger und unparteiischer Aufsicht internationale Verpflichtungen gegenüber Marketern koordinieren und nach und nach erfüllen soll, beispielsweise durch Teilzahlungen oder Ratenzahlungen. Diese Gesellschaft könnte dazu beitragen, Rückforderungen zu regulieren, ohne dass myWorld ein Schuldanerkenntnis abgeben müsste. Ein Modell, das bereits vor rund zehn Jahren im Austausch mit österreichischen Juristen diskutiert, damals jedoch verworfen wurde. Die Befürworter des Plans betonen jedoch, dass sich die Rahmenbedingungen inzwischen erheblich geändert hätten.
Vorteile für alle Beteiligten
Befürworter der Lösung sehen darin einen Vorteil für alle Seiten. Zum einen könnten bestehende Konflikte entschärft und künftige Verfahren vermieden werden, die für myWorld erhebliche finanzielle und reputative Risiken bergen. Zum anderen könnte eine solche Einigung auch für mutmaßlich Geschädigte ein starkes Zeichen setzen und eine faire, gesichtswahrende Lösung eröffnen.
„Die juristischen Auseinandersetzungen kosten nicht nur viel Geld, sondern belasten auch das Image von myWorld massiv. Es wäre an der Zeit, sichtbare Konsequenzen aus den Fehlern der Vergangenheit zu ziehen“, heißt es in dem Schreiben an Hubert Freidl. Dort wird darauf verwiesen, dass Freidl selbst wiederholt öffentlich eingeräumt habe, es habe in der Unternehmensführung Fehler gegeben, aus denen man gelernt habe.
Lösungskurs könnte Verfahren steuern
Der Vorschlag sieht vor, dass eine konstruktive Lösung nicht nur viele Konflikte außergerichtlich beilegen könnte, sondern auch einen positiven Eindruck in den zahlreichen laufenden Ermittlungsverfahren hinterlassen würde. Ebenso wird eine begleitende mediale Kommunikation in Betracht gezogen, die sowohl myWorld als Unternehmen als auch Hubert Freidl persönlich in einem lösungsorientierten und positiveren Licht darstellen könnte.
Hintergrund: Hohe Schadenersatzforderungen
Die myWorld Group, ehemals Lyoness, steht seit vielen Jahren in der Kritik. Zahlreiche ehemalige Vertriebspartner, auch ehemalige Top-Leader, fordern Rückzahlungen für Investments oder Gebühren, die sie im Rahmen des Netzwerkmarketings geleistet haben. Die Rede ist teilweise von Millionenbeträgen. Mehrere Ermittlungen gegen Freidl laufen in verschiedenen Ländern, unter anderem in Österreich, Deutschland, Spanien und weiteren Ländern.
Die Schaffung einer eigenständigen Gesellschaft könnte aus Sicht der Initiatoren helfen, das komplexe Geflecht aus Forderungen und potenziellen Klagen strukturiert zu lösen und damit sowohl rechtliche Risiken als auch Imageschäden für myWorld zu reduzieren.
Fazit
Ob Hubert Freidl und die myWorld Group letztendlich diesen Vorschlag tatsächlich aufgreifen, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Angesichts der wachsenden Zahl von Auseinandersetzungen und Ermittlungen scheint eine umfassende Lösung mehr denn je nötig. Der nun vorliegende Plan der BE Konfliktmanagement könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, das stark angeschlagene Image der myWorld Group zumindest in Teilen wiederherzustellen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information, journalistischen Analyse und unabhängigen Meinungsbildung im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes sowie § 51 UrhG (Zitatrecht). Sämtliche Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, offiziellen Mitteilungen und sorgfältiger redaktioneller Recherche. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der enthaltenen Informationen.
Die Nennung von Unternehmen, Personen oder Projekten erfolgt auf der Grundlage überprüfbarer Recherchen sowie deutlich als solche gekennzeichneter Meinungsäußerungen. Die Veröffentlichung steht unter dem Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Pressefreiheit. Mitwirkende Quellen unterliegen dem redaktionellen Quellenschutz gemäß journalistischer Standards.













Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!