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NEXT STEP: Von der Interessenvertretung zur europäischen Institution – BECM erweitert seine Struktur um eine Genossenschaft für rechtliche Interessen (SCE)

31. Mai 2026

Mit der BE – Europäischen Genossenschaft für rechtliche Interessen (SCE) soll die grenzüberschreitende Interessenvertretung künftig transparenter, effizienter und noch internationaler organisiert werden.

Wenn Verantwortliche, Vermögenswerte und Geschäftsmodelle längst global agieren, müssen auch die Strukturen zu deren Aufarbeitung globaler werden.

Vier Ebenen – eine gemeinsame Zielsetzung

Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, sind wir dabei, unsere bestehende Organisationsstruktur gezielt auszubauen. Neben der BE-EWIV als europäischer Koordinationsplattform, der BECM Inc. für internationale Aktivitäten außerhalb Europas sowie der BEUB FlexKapG als organisatorischer Infrastruktur arbeiten wir derzeit an der Gründung der BE – Europäischen Genossenschaft für rechtliche Interessen (SCE).

Auf den ersten Blick wirkt eine Europäische Genossenschaft für rechtliche Interessen (SCE) wie ein rein europäisches Instrument. Tatsächlich ist sie jedoch gerade für Geschädigte aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika oder anderen Staaten außerhalb Europas von besonderem Interesse.

Warum „rechtliche Interessen“?

Bewusst wird dabei nicht von einer Anleger-, Verbraucher- oder Anspruchsgenossenschaft gesprochen.

Der Begriff „rechtliche Interessen“ ist deutlich weiter gefasst und eröffnet langfristig vielfältige Möglichkeiten.

Er umfasst beispielsweise:

  • Anlegerinteressen,
  • Verbraucherinteressen,
  • Gläubigerinteressen,
  • Aktionärsinteressen,
  • Auskunfts- und Transparenzrechte,
  • Datenschutzinteressen,
  • grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung,
  • gemeinsame Beschwerden gegenüber internationalen Behörden und Institutionen.

Was ist überhaupt eine SCE?

Die Abkürzung SCE steht für Societas Cooperativa Europaea, also die Europäische Genossenschaft.

Dabei handelt es sich um eine von der Europäischen Union geschaffene Rechtsform, die es Mitgliedern aus verschiedenen Staaten ermöglicht, sich in einer gemeinsamen europäischen Organisation zusammenzuschließen.

Anders als klassische Unternehmen dient eine Genossenschaft in erster Linie der Förderung gemeinsamer Interessen ihrer Mitglieder. Die SCE kann grenzüberschreitend tätig sein und bietet einen einheitlichen rechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union.

Für BECM soll die geplante BE – Europäische Genossenschaft für rechtliche Interessen (SCE) künftig als europäische Mitglieder- und Interessenplattform dienen, während die operative Koordination weiterhin über die bestehende BE-EWIV und die beteiligten Partnerkanzleien erfolgt.

Dadurch wäre die Organisation nicht auf einzelne Projekte oder bestimmte Fallgruppen beschränkt, sondern könnte langfristig als europäische Plattform für gemeinsame rechtliche Anliegen ihrer Mitglieder überall bestehen.

Mehr Transparenz für Mitglieder und Partner

Gleichzeitig schafft eine solche Struktur die Grundlage, um künftig offener über die Zusammenarbeit mit den von uns beauftragten und kooperierenden Anwaltskanzleien zu kommunizieren.

Während bisher viele Abläufe aus organisatorischen Gründen zentral koordiniert werden mussten, eröffnet eine institutionalisierte Mitgliederstruktur neue Möglichkeiten für Transparenz, Information und Beteiligung.

Eines der wichtigsten Ziele besteht darin, die Vertretung gemeinsamer Interessen auf eine noch breitere und transparentere Grundlage zu stellen.

Offenerer Umgang mit Kanzleipartnern

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Zusammenarbeit mit den beteiligten Kanzleien künftig noch sichtbarer gestaltet werden kann.

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Verfahren gemeinsam mit spezialisierten Rechtsanwälten in verschiedenen Ländern vorbereitet und begleitet. Gleichzeitig zeigte sich jedoch, dass internationale Großverfahren mit einer Vielzahl von Beteiligten besondere organisatorische Anforderungen mit sich bringen.

Die neue Struktur soll dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern, Koordinationsstellen und externen Kanzleien transparenter und effizienter zu gestalten, ohne die notwendige professionelle Steuerung komplexer Verfahren aufzugeben.

Der Hintergrund

Der Grund dafür liegt in der Struktur vieler internationaler Geschäftsmodelle der vergangenen Jahre.

Zahlreiche Verantwortliche stammen ursprünglich aus Europa oder verfügen über enge Verbindungen in europäische Staaten. Gleichzeitig werden ihre Geschäftsmodelle häufig gezielt in klassischen MLM-Hochburgen außerhalb der Europäischen Union vertrieben und beworben. Die betroffenen Teilnehmer, Kunden und Investoren befinden sich daher häufig in Nordamerika, Europa, Australien, Afrika und Asien, während die rechtlichen Anknüpfungspunkte der jeweiligen Sachverhalte über verschiedene Jurisdiktionen verteilt sind.

Hinzu kommt, dass Verantwortliche ihre Wohnsitze nicht selten außerhalb der Europäischen Union verlegen, während Vermögenswerte über internationale Banken, Holdingstrukturen, Trusts, Stiftungen, Kryptowährungen oder andere grenzüberschreitende Konstruktionen verteilt werden.

Genau hier wird eine Europäische Genossenschaft für rechtliche Interessen einen entscheidenden Vorteil bieten.

Vorteile einer solchen Struktur

Zu den Vorteilen zählen insbesondere:

  • stärkere Verhandlungsposition gegenüber Behörden,
  • europaweite Bündelung gleichgelagerter Ansprüche,
  • langfristige institutionelle Vertretung von Geschädigten,
  • größere Transparenz durch demokratische Mitwirkungsrechte,
  • Trennung zwischen Mitgliederinteressen und operativer Verfahrensführung,
  • Schaffung einer dauerhaften Infrastruktur für grenzüberschreitende Anspruchsdurchsetzung.

Besonders bei internationalen Sachverhalten wie myWorld, Lyoness, Safir, Zeniq, VOO, Homnifi, Mining Grid, Mining Race, TAGMarkets usw. oder vergleichbaren Strukturen eröffnet ein solcher Ansatz künftig neue Möglichkeiten.

„Gerade bei internationalen Sachverhalten zeigt sich immer wieder, dass die größte Herausforderung nicht in einem einzelnen Verfahren liegt, sondern in der Vielzahl unterschiedlicher Zuständigkeiten, Rechtsordnungen, Behörden und Vermögensstrukturen“, erklärte BECM-CEO Ben Ecker bei einem Gruppenmeeting, in dem die neue Struktur vorgestellt wurde.

Während einzelne Geschädigte aus Australien, Kanada, den USA oder Südafrika häufig kaum die Möglichkeit haben, sich selbst in komplexe europäische Verfahren einzubringen, könnte eine europäische Interessenplattform diese Interessen bündeln und koordinieren.

Fazit:

Die geplante Genossenschaft für rechtliche Interessen soll sich daher ausdrücklich nicht nur an Menschen innerhalb der Europäischen Union richten.

Vielmehr soll sie eine Plattform schaffen, über die Personen aus aller Welt ihre gemeinsamen rechtlichen Interessen effizient bündeln können, sofern diese einen Bezug zu Europa haben.

Damit könnte erstmals eine dauerhafte Brücke zwischen weltweit betroffenen Personen und den oftmals in Europa liegenden rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Anknüpfungspunkten geschaffen werden.

Wir sind bereit.

Hinweis:

Die BE – Europäische Genossenschaft für rechtliche Interessen (SCE) ist keine Anwaltskanzlei und wird keine Rechtsberatung erbringen. Die rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt ausschließlich durch zugelassene externe Rechtsanwälte und Partnerkanzleien.

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