Insolvenz als Totalausfall: 98 % der Forderungen abgewiesen – nur 174.000 € von 7,9 Mio. € anerkannt.
Ein Bericht, der keine Illusionen mehr zulässt
Der weitere Bericht eines Masseverwalters vom 02. Februar 2026 zur Insolvenz der myWorld Austria GmbH lässt keinen Interpretationsspielraum. In ungewöhnlicher Klarheit bestätigt er, dass es keine relevante Insolvenzmasse, keine realistische Quote und keinen Spielraum für kulante Lösungen gibt. Von angemeldeten Forderungen in Höhe von rund EUR 7,9 Mio wurden lediglich rund EUR 174.000 anerkannt, etwa 98 % der Forderungen wurden bestritten. Damit wird klar, dass frühere Urteile vielfach ins Leere laufen, wenn sie nicht unmittelbar gegen die Schuldnerin selbst ergangen und insolvenzrechtlich anerkannt sind. Die festgestellte Masseunzulänglichkeit bedeutet, dass die vorhandenen rund EUR 110.000 vollständig durch Abwicklungskosten aufgezehrt werden. Marketer stehen besonders schlecht, da sie rechtlich nicht als klassische Verbraucher gelten und ihre Ansprüche regelmäßig an fehlender Passivlegitimation scheitern. myWorld-Gesellschaften schieben sich Verbindlichkeiten von rund 3,3 Mio. € gegenseitig zu. Wirtschaftlich erweisen sich diese Forderungen als wertlos. Das Insolvenzverfahren dient faktisch nur noch der formalen Abwicklung, eine Gläubigerbefriedigung ist ausgeschlossen.
Zahlen, die alles sagen: 98 % der Forderungen bestritten
Der Bericht dokumentiert eine konsequente, rechtlich zwingende Vorgehensweise der Insolvenzmasse:
- Angemeldete Forderungen: rund EUR 7,9 Mio
- Anerkannt: rund EUR 174.000 (≈ 2 %)
- Bestritten: rund EUR 6,84 Mio
Die Kernaussage ist eindeutig:
Über 98 % aller Forderungen werden bestritten.
Der Masseverwalter hält dazu unmissverständlich fest:
„Von den bislang angemeldeten Forderungen im Gesamtvolumen von rund EUR 7,9 Mio wurden lediglich Forderungen im Ausmaß von rund EUR 174.000 anerkannt; der überwiegende Teil der Forderungen wurde bestritten.“

Warum fast alles bestritten wird – die juristische Logik dahinter
Die massive Bestreitung erfolgt nicht pauschal und nicht willkürlich. Sie folgt einer klaren, höchstgerichtlich abgesicherten Argumentationslinie:
- Keine Vertragsübernahme von Lyoness-/Lyconet-Produkten
→ ausdrücklich gestützt auf mehrere OGH-Entscheidungen - Fehlende Passivlegitimation der Schuldnerin
- Konsumation nicht prüfbar
- Verjährung
- Kapitalerhaltungsrechtliche Nichtigkeit behaupteter Vertragsübernahmen
Der Bericht bringt diesen Punkt präzise auf den Punkt:
„Ein wesentlicher Teil der Forderungsanmeldungen musste bestritten werden, da es an der Passivlegitimation der Schuldnerin fehlt.“
Damit wird klar:
Formale Vertragspartnerfragen sind der zentrale Hebel zur Abwehr von Gläubigeransprüchen.
Frühere Urteile: Warum viele Titel ins Leere laufen
Besonders brisant ist die Konsequenz für Gläubiger, die bereits Urteile erstritten haben. Der Bericht macht deutlich:
- Rechtskräftige Urteile helfen nur dann,
- wenn sie gegen die myWorld Austria GmbH selbst ergangen sind und
- die Forderung insolvenzrechtlich anerkannt wird.
- Urteile gegen andere Konzerngesellschaften (z. B. Lyoness Europe AG, Lyconet)
→ begründen keine automatische Haftung der Schuldnerin.
Der Masseverwalter formuliert dazu klar:
„Die im Insolvenzantrag angegebenen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erweisen sich im Hinblick auf den Zusammenbruch der myWorld- bzw. Lyconet-Gruppe als de facto durchwegs uneinbringlich.“
Masseunzulänglichkeit: Warum es keinen Spielraum gibt
Ein zentrales Faktum des Berichts ist die fortdauernde Masseunzulänglichkeit. Die verfügbare Insolvenzmasse beträgt lediglich rund EUR 110.000 – und wird vollständig aufgezehrt:
„Alleine für die Datensicherung sind Kosten von rund EUR 30.000 budgetiert. Weitere Kosten für Datenanalyse, Buchprüfung und Anspruchsverfolgung werden die vorhandene Ist-Masse vollständig aufzehren.“
Ergänzend heißt es:
„Nach aktuellem Informationsstand ist aus den vorhandenen Vermögenswerten keine substantielle Massemehrung mehr zu erwarten.“ „Die Insolvenzmasse wird vollständig durch Abwicklungskosten aufgebraucht; eine nennenswerte Gläubigerbefriedigung ist nicht zu erwarten.“
Entscheidend ist dabei:
Das ist keine Prognose, sondern eine Tatsachenfeststellung – mit zwingender Folge:
Jede Forderung, die nicht rechtlich zweifelsfrei besteht, muss bestritten werden.
Warum Marketer besonders schlecht stehen
Der Bericht zeigt klar: Marketer sind keine klassischen Verbraucher, sondern agieren systembedingt unternehmerisch.
Das bedeutet weniger Konsumentenschutz, strengere rechtliche Zurechnung und eine höhere Darlegungs- und Beweislast.
Viele Forderungen scheitern daher bereits an fehlender Passivlegitimation, unklarer Anspruchsgrundlage oder an der Einordnung als unternehmerisches Risiko.
Besonders aufschlussreich ist der Blick auf konzerninterne Forderungsanmeldungen, die nahezu geschlossen bestritten wurden:
- myWorld International AG: EUR 1.030.903,04
(selbst insolvent und masseunzulänglich – kein Prüfungsprozess) - myWorld Hungary Kft.: EUR 1.354.719,00
- myWorld d.o.o.: EUR 424.266,00
- Lyoness Italia s.r.l.: EUR 509.040,00
Gesamtsumme: rund EUR 3,3 Mio
Keine Anerkennung, kein wirtschaftlicher Wert
Vom Geldabfluss zur Gläubigerrolle – ein bekanntes Muster
Besonders widersprüchlich wirkt die aktuelle Gläubigerrolle jener Konzerngesellschaften, die über Jahre hinweg erhebliche Mittel an die Lyoness Europe AG in der Schweiz abgeführt haben – eine Gesellschaft, die mittlerweile selbst insolvent ist.
Der Geldfluss ist klar dokumentiert:
nicht horizontal, sondern konsequent nach oben, weg von den operativen Einheiten.
Dass dieselben Unternehmen nun im Insolvenzverfahren als Gläubiger auftreten, ist wirtschaftlich kaum erklärbar. Es handelt sich nicht um klassische Leistungsbeziehungen, sondern um konzerninterne Abschöpfung und Finanzierung.
Die Systematik ist eindeutig:
Geld wurde zentralisiert, Risiken dezentralisiert – und am Ende blieb überall Leere.
Fazit: Bestreiten ist Pflicht – nicht Strategie
Die massive Bestreitung von Forderungen ist weder Konzernschutz noch politische Linie.
Sie ist die zwingende Folge von:
- faktisch nicht vorhandener Insolvenzmasse,
- klarer OGH-Judikatur zur Vertragsübernahme,
- und den strengen Pflichten des Insolvenzrechts.
Oder in einem Satz:
Nicht der Masseverwalter ist das Problem, sondern die rechtliche und wirtschaftliche Realität, die er umzusetzen hat.
Für Gläubiger, insbesondere für Marketer, bedeutet das nüchtern und klar:
In diesem Insolvenzverfahren gibt es keine realistische Aussicht auf Befriedigung.
Hinweis:
Dieser Beitrag stellt eine journalistische Analyse dar. Er beruht auf derzeit vorliegenden Informationen, Dokumenten und Hinweisen Dritter. Tatsachenbehauptungen und Bewertungen sind getrennt dargestellt. Betroffene haben jederzeit die Möglichkeit zur Stellungnahme oder Gegendarstellung (Art. 5 GG / Art. 10 EMRK).














Stellt sich di Frage, wo die über Jahre ergaunerten Gelder sind.