TSSB hebt Eilverfügung gegen Apertum auf – aber ein Freispruch ist das nicht
Austin / 1. August 2025 – Die texanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Texas State Securities Board, TSSB) hat laut einem Beschluss vom 31. Juli 2025 ihre Notfallverfügung gegen die Apertum Foundation und die in diesem Zusammenhang genannten Personen Josip Heit, Dirc Zahlmann, Bruce Innes Wylde Hughes und Dennis Loos aufgehoben.
Bemerkenswert ist, dass der Beschluss ausschließlich die Apertum Foundation betrifft – nicht jedoch DAO1, ein Projekt, das laut Branchenanalysen Verbindungen zu GSPartners aufweist und ebenfalls über die Token APTM und WAPTM Kapital einwirbt.
Rechtsexperten betonen, dass die Aufhebung keine Entlastung im Sinne einer gerichtlichen Feststellung der Unschuld darstellt. Der Fall ist juristisch weiterhin offen, und zentrale Fragen bleiben ungeklärt.
Hintergrund: Notfallverfügung wegen mutmaßlichen Wertpapierbetrugs
Die ursprüngliche Notfallverfügung vom 20. März 2025 warf den Betroffenen nach Angaben der TSSB vor, nicht registrierte Wertpapiere angeboten und verkauft, als nicht lizenzierte Händler agiert und dabei unzutreffende bzw. irreführende Aussagen gemacht zu haben.
Diese Vorwürfe standen im Zusammenhang mit dem „APTM“-Token der Apertum Foundation.
Rechtsgrundlage waren die Bestimmungen des texanischen Securities Act, insbesondere §§ 4003.001, 4004.051 und 4001.058, die Vorschriften zu Registrierungspflichten, Betrug und Marktmanipulation enthalten.
Aufhebung mit offenen Fragen
Nach Angaben aus dem Aufhebungsbeschluss, dem die Betroffenen zugestimmt haben, argumentierten deren Vertreter,
- es seien keine Wertpapiere angeboten worden,
- es habe keine Händlertätigkeit stattgefunden,
- der APTM-Token sei kein Wertpapier im Sinne des texanischen Rechts.
Die TSSB akzeptierte diese Argumentation offenbar in einem Umfang, der für die formelle Aufhebung der Eilverfügung ausreichte. Eine abschließende Klärung des Sachverhalts ist damit jedoch nicht verbunden.
Kein Freispruch – keine abschließende Klärung
Rechtsanwälte betonen, dass die Aufhebung einer Notfallverfügung in diesem Stadium eine verfahrensrechtliche Maßnahme ist und keine gerichtliche Entscheidung über Schuld oder Unschuld.
Der Beschluss ersetzt die ursprüngliche Eilverfügung, enthält aber keine Feststellung, dass keine Gesetzesverstöße vorlagen.
Im Rahmen des Beschlusses verpflichteten sich die Betroffenen, die Wertpapiergesetze einzuhalten, ein Vorgehen, das in der Praxis häufig genutzt wird, um eine sofortige Anhörung oder weitere Ermittlungen zu vermeiden.
Offene Fragen zu DAO1
Nach Einschätzung von Marktbeobachtern ist bemerkenswert, dass der Beschluss ausschließlich die Apertum Foundation betrifft, nicht jedoch DAO1, ein Projekt, das laut Branchenanalysen Verbindungen zu GSPartners aufweist und ebenfalls über die Token APTM und WAPTM Kapital einwirbt.
Mehrere Finanzaufsichten – unter anderem in Australien und Neuseeland – haben öffentlich vor DAO1 gewarnt. Diese Warnungen sind ein Indiz dafür, dass internationale Bedenken fortbestehen.
DAO1 gibt nach eigenen Angaben an, keine Angebote an US-Bürger zu richten. Fachleute weisen allerdings darauf hin, dass sich geografische Zugangsbeschränkungen technisch umgehen lassen, was eine unabhängige Überprüfung solcher Behauptungen erschwert.
Einordnung
Wer aus der Aufhebung der texanischen Notfallverfügung den Schluss zieht, dass DAO1 oder vergleichbare Projekte rechtlich unbedenklich seien, verkennt nach Einschätzung von Juristen und Aufsichtskennern die Lage.
Der TSSB-Beschluss basiert nicht auf einer Beweisaufnahme mit Freispruch, sondern auf einer verfahrensrechtlichen Abwägung vor einer möglichen Anhörung.
Fortsetzung: GSPartners-Anhörung im November
Parallel dazu bleibt der Fall GSPartners / G999 auf der Agenda der TSSB.
Die bereits angesetzte Anhörung wegen mutmaßlichen Wertpapierbetrugs ist vom 3. bis 6. November 2025 terminiert.
In diesem Verfahren könnte es zu einer der ersten gerichtlichen Entscheidungen über ein Geschäftsmodell kommen, das nach Einschätzung von Kritikern strukturelle Parallelen zu Projekten wie Apertum und DAO1 aufweist.
Fazit
Die Aufhebung der texanischen Eilverfügung gegen die Apertum Foundation ist aus juristischer Sicht kein Freispruch, sondern ein taktischer Schritt im Vorfeld einer möglichen Eskalation.
Für Anleger bedeutet dies: Eine genaue rechtliche Prüfung jedes einzelnen Projekts, Tokens oder Programms bleibt notwendig, insbesondere dann, wenn mit Begriffen wie „Blockchain“ oder „Dezentralisierung“ argumentiert wird, um regulatorische Vorschriften zu umgehen.
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Quellen:
Coin World (AInvest):
Morningstar+9AInvest+9AInvest+9
Cointelegraph (via Chainwire):
Texas State Securities Board+15Cointelegraph+15The Crypto Times+15
CryptoTimes:
Cointelegraph+4The Crypto Times+4Whiteford Law+4
Texas State Securities Board (TSSB), Emergency Cease and Desist Order ENF‑25‑CDO‑1889
Texas State Securities Board (TSSB), Order ENF-25-CDO-1891.pdf
Texas State Securities Act (Tex. Rev. Civ. Stat. Ann. art. 581-1 et seq.)
→ Gesetzliche Grundlage für die in der Verfügung zitierten Rechtsverstöße.
TSSB-Mitteilungen und Tweets von Joe Rotunda, Enforcement Director der TSSB
→ Offizielle Bekanntmachung der Anhörungstermine im Docket No. 312‑25‑16274.
Frühere TSSB-Verfügungen zu GSB Gold Standard Bank und GSPartners
→ Kontext der in der aktuellen Verfügung angesprochenen Parallelen zu früher untersagten Geschäftsmodellen.











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