Die 16-monatige „Lyoness-Historie“ im Überblick !

Mai 2016:

Lyoness und das Debakel mit Indien

Während sich Lyoness noch in „vermeintlicher Unantastbarkeit“ sonnt, tauchen jetzt neben Deutschland auch in Indien große Probleme auf.

Der zunächst riesig erscheinende Markt in Indien hat für die Lyoness-Macher eine einträgliche Einnahmequelle dargestellt, aber dabei hat Lyoness die dortige Rechtslage unterschätzt. Die Gier war stärker und bevor eine Registrierung bzw. Genehmigung durch die Behörden vor Ort erfolgte, verkaufte man schon fleißig „Länder-Pakete-Indien“ als „passive Einkommensquelle“ an gutgläubige Lyonessen.

Am 21.05.2016 wurde ein „Opening Event“ im Hotel Regency/Neu Delhi gefeiert. Auch die Website „lyoness.in“ ist online, es werden aber nur Online-Shops angezeigt. Die am indischen Verrechnungsprogramm beteiligten Mitglieder sollen nach drei Jahren die Möglichkeit haben, dass Treueprogramm in Indien weiter zu empfehlen. Die indischen Behörden haben aber eine Genehmigung für die frisch gegründete Lyoness India Private Ltd., New Delhi, und alle im Zusammenhang stehenden Firmen aus der Lyoness-Struktur, dementiert. Hier wird aus der Not heraus mit dem Feuer gespielt, denn Lyoness hat bereits vor drei Jahren etwas verkauft, was es so nicht gibt und führt jetzt kleine Kunststücke für das weit entfernte Europa auf, um den Eindruck zu vermitteln, es ginge nun endlich los.

Juli 2016:

Trotz Abmahnung: Lyoness wirbt immer noch mit Mastercard

Lyoness wirbt überraschenderweise noch immer mit dem Mastercard-Namen. Wir sind der angeblichen Geschäftsbeziehung von Mastercard und Lyoness  auf den Grund gegangen. Laut Mastercard-Österreich-Chef Gerald Gruber hatte Mastercard nie eine direkte Geschäftsbeziehung mit Lyoness. Mastercard-Österreich-Chef Gruber habe, nachdem bekannt wurde, dass Lyoness wieder aktiv mit dem Namen Mastercard wirbt, wieder eine Abmahnung ausgeschickt. Mastercard sei „formal noch nicht vor Gericht gegangen, aber die entsprechenden rechtlichen Schritte wurden angedroht.“

Lyoness USA nur noch in Fort Lauderdale vertreten und Indien ist weg

Lyoness Indien war eine ganze Zeit von der Lyoness-Country-List verschwunden, obwohl der Markt seit drei Jahren offen sein sollte. Über die Problematik dort wurde bereits berichtet. Die Probleme in Indien sind für Lyoness größer als bisher angenommen. Inzwischen wurde dem Lyonessvertrieb dort die Tätigkeit untersagt. Dies bedeutet im Klartext: Lyoness hat wissentlich drei Jahre lang unter falschen Voraussetzungen die Gelder der Kunden eingesammelt und diese zweckentfremdet. Aktuell ist dort lediglich die Lyoness India Pvt Limited mit Unternehmenszweck „Buchhaltung“ geführt und im propagierten „Indien der Markt mir unendlichen Möglichkeiten“ sind aktuell (Stand: 04.09.2017) ganze 57 Einzelhändler aufgeführt die die Cahsback-Card akzeptieren.

Unsere Recherchen in den USA haben ergeben, dass lediglich noch die Lyoness Management Americas Inc. mit Sitz in Fort Lauderdale/Fl., in 474 3351 Delaware Secretary of State, in diesem Land vertreten ist und als Privatpersonenfirma eingetragen ist. Als Beteiligungen sind neben Lyoness Schweiz noch Ländergesellschaften mit Sitz in Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Deutschland und Schweiz angeführt. Die repräsentablen Vertretungen in Kalifornien und im Empire State Building sind verschwunden. In den Büroräumen in Fort Lauderdale war niemand anzutreffen, nach der Auskunft vor Ort würde es sich hier nur um ein virtuelles Büro handeln, mit der Option „Tagesbüros“ anbieten zu können.

Lyoness Asia

Genauso düster das Bild in Thailand. In Bangkok gibt es 23 Einzelhändler, die die Lyoness-Cashback-Card akzeptieren, in ganz Thailand gerade einmal 24 Einzelhändler. Im gesamten asiatischen Raum gibt es noch nicht einmal 500 kleine Einzelhändler, die die Karte akzeptieren. Bei den repräsentativen Büroräume in CentralWorldCenter stehen seit Monaten die Büromieten aus – das kennen wir doch auch schon aus Graz….

 August 2016:

Handelsketten distanzieren sich von Lyoness

Lyoness schmückt sich gerne mit fremden Federn und listete auf der Website etliche „Partner“ auf – wie zum Beispiel Kika/Leiner, Booking.com, Lego, Microsoft, Nike,  Nordsee, OMV, Stiefelkönig, Palmers, Swarovski… und noch viele mehr. Ralph Lauren etwa zählt zu jenen, denen gar nicht bewusst war, dass er „Partner“ ist. Auch Douglas und Palmers, wehren sich dagegen mit Lyoness zusammenzuarbeiten. Auch Toys’R’Us, Delka, Salamander und Vögele,… wollen nicht als Partner von Lyoness bezeichnet werden. Die Handelsketten wehren sich und es werden von einigen rechtliche Schritte gegen Lyoness vorbereitet. Lyoness verliert zusehends seine großen, werbewirksamen Zugpferde und die Luft wird für die Einkaufsgemeinschaft immer dünner.

 Wie Lyoness seine Mitglieder in und mit „Asien/Arabien“ für dumm verkauft!

Im Zuge des Kontinentalstarts der Region Asia-Pacific gab es die Buchungsaktion „Asia Pacific“ mit einem enorm langem Buchungszeitraum von 17.07.2012 bis Januar 2014. Es bestand für Premium-Mitglieder die Möglichkeit, Mitgliedsvorteile aus vollständig bezahlten Einkäufen bzw. voll- sowie an-/teilbezahlten Gutscheinbestellungen im Treueprogramm Asiens zu buchen. Mit den Anzahlungen sollten die Mitglieder an den Einkäufen der ihnen zugeteilten Kunden auf dem asiatischen Markt profitieren. Nur gibt es in Thailand eben keine Einkaufsgemeinschaft. Es gibt zwar eine Lyoness Siam Co., Ltd., doch ist dies nur eine Alibi-Gründung um den getäuschten Kunden eine Repräsentanz vor Ort vorführen zu können. Das Büro dieser Gesellschaft befindet sich im Einkaufszentrum Central World, No.999/9, Suite ML1711, 17th Floor, Rama 1 Road, Bangkok 10330. Diese ist nahezu verwaist und nach Auskunft in der Informationszentrale nur sporadisch besetzt.

Beim Central World Center (früher World Trade Center) handelt es sich um das größte Einkaufzentrum in Südostasien und das sechstgrößte Shopping Center der Welt und es verwundert, dass nicht ein einziger der zahlreichen Shops in dieser Mega-Mall ein Partnerunternehmen von Lyoness ist und die Lyoness Cashback-Karte akzeptiert. Dasselbe gilt für die übrigen großen Shopping Malls in Bangkok wie Siam Paragon, Siam Discovery Center, MBK, Siam Center oder Emporium Shopping Mall, wo ebenso kein Händler mit Lyoness in Verbindung steht. Die Liste der Händler, welche eine Kooperation mit Lyoness haben, ist beschränkt auf – sage und schreibe 25 Stück – in ganz Thailand! Doch es handelt sich hierbei weder um bekannte noch um große Geschäfte, sondern um äußerst unbedeutende Kleinsthändler und -gewerbe ohne Rang und Namen.Dass es vor Ort keine Einkaufsgemeinschaft Lyoness gibt, wird auch daraus evident, dass alle Zahlungen in Thailand nicht an die Lyoness Siam gehen, sondern die Verrechnung durch die Lyoness Group AG, Grazbachgasse 87-93, 8010 Graz, Austria, erfolgt.

In Dubai hält man ein Büro im Emaar Business Park, Building 4, 6th Floor, P.O. Box 390490, Sheikh Zayed Road Dubai, United Arab Emirates. Auf der Website von „Lyoness.com/ae“ steht im Impressum die Lyoness Europe AG, vor Ort auf der Firmentafel ist jedoch die „Lyoness Management GmbH“ mit Sitz in Graz aufgeführt und auch dieses Büro ist nur sporadisch mit einer Postsammelstelle besetzt. Mit der Shoppingsituation in VAE ist es ähnlich wie im asiatischen Raum bestellt. So findet man z. B. in Dubai „The Mall“, in einem Shoppingcenter mit einer gigantischen Größe von insgesamt 1 Millionen Quadratmetern und 1.200 Geschäften, nur 1 Geschäft, das „Pink Panther Store“, das laut Kennzeichnung die Cashback-Card akzeptieren würde. Die seit drei Jahren dort tätige Dame in diesem Store bedankte sich dafür, dass ihr die Bedeutung eines „Lyoness-Cashback“-Aufklebers im Eingangsbereich erläutert wurde, denn damit eingekauft habe noch niemand.

Oktober 2016:

Lyoness als „Schneeballsystem“ verurteilt

 Ein weiteres Urteil – Az. 21 C 311/15m – des Bezirksgericht für Handelssachen Wien vom 08.09.2016 bestätigt nun bereits zwei vorangegangene Urteile und festigt die bisherigen Entscheidungen zu Lyoness als Schneeballsystem. … mehr Details dazu finden Sie hier!

Auch in der Schweiz ist mit einer bravourösen Begründung am 20.09.2016 ein Urteil des Kantonsgericht Zug ergangen. Auszüge des Urteils finden Sie hier!

Juni 2017:

Hubert Freidl und seine neue Firma „Organic+“

Hubert Freidl vertreibt neben seinen klassischen Lyoness-Produkten nun Nahrungsergänzungsmittel mit einer neuen Firma, namens „Organic+“. Das Impressum auf der Organic-Website zeigt die Verbindung zu Lyoness auf. Als Medieninhaber ist nicht die Organic+ selbst angeführt, sondern die Lyoness Europe AG in Buchs (CH). Bei Bestellung auf der Organic-Website wird man auch noch direkt auf die Lyoness-Website weitergeleitet.Auch in der Welt des Sportsponsorings ist das neue Unternehmen von Hubert Freidl schon zu finden. Das „Lyoness Open“ wird offensichtlich nicht mehr direkt von Lyoness gesponsert, sondern neuer Sponsor ist – Überraschung! – die Firma Organic+!

Österreichischer Golf-Verband hat keine Kooperation mehr mit Lyoness!

Zwischen dem österreichischen Golfverband (ÖGV) und Lyoness besteht keine Kooperation mehr, wie uns Herr Generalsekretär Herr Robert Fiegl vom ÖGV schriftlich bestätigte. Lyoness kündigte bereits im März 2015 eine wegweisende und langfristige Partnerschaft mit dem ÖGV und seinen 100.000 Mitgliedern an. Die „langfristige“ Partnerschaft hat aber gerade mal ein Jahr gehalten. Der Verband hat scheinbar bald erkennen müssen, dass eine Kooperation mit Lyoness nichts bringt und, dass Lyoness scheinbar auch kein verlässlicher Partner ist.

Hubert Freidl investiert 2 Mio. in Fa. Kendlbacher Getränkevertriebs GmbH!

Der CEO und Lyonessgründer Hubert Freidl hat über seine asiatische Firmierung/en ganze 2 Millionen Euro in „Omis Apfelstrudel“ investiert. Zwar ist Hubert Freidl in Österreich nicht mehr gemeldet, aber als großzügiger Investor bei „Omis Apfelstrudel“, Fa. Kendlbacher Getränkevertriebs GmbH aus 8792 Sankt-Peter Freienstein, legt er „sein Geld“ wohl gerne in der Heimat an.

Juli 2017:

Lyoness AGB „NULL UND NICHTIG“ / OGH Wien hat Revision verworfen

Der Oberster Österreichische Gerichtshof in Wien hat am 18. Mai 2017 unter dem Gz. 10 Ob 45/16i, in einem 53-seitigen und längst überfälligen Urteil (Urteil OHG) zu den Lyoness AGB, Recht gesprochen und die von Lyoness eingelegte Revision verworfen. Das von Lyoness lange hinausgezögerte Urteil hat eine starke Signalwirkung. Neben der Tatsache, dass Lyoness bereits ein rechtskräftig verurteiltes Schneeballsystem ist, wurde nun auch in letzter Instanz festgestellt, dass alle Verträge/AGB von 2007, 2009, 2012 von und mit Lyoness „null und nicht“ sind.

Lyoness Presseaussendung zu AGB-Urteil ist falsch!

Wir beleuchten die aktuelle Presseaussendung von Lyoness, in der Lyoness zu dem Urteil des OGH betreffend der AGB Stellung nimmt. Wir treten zur Gegendarstellung an, decke Unwahrheiten in der Presseaussendung auf und erklären, warum viele Aussagen falsch sind. Das Urteil in seinen 53 Seiten ist eindeutig. Das vorliegende rechtskräftige OGH-Urteil steht in einer Linie mit den vielen Zivilurteilen und deckt sämtliche Mitglieder (nicht nur unternehmerisch tätige Personen) ab, da der OGH explizit darauf eingegangen ist, dass eben nicht zwischen angeblichen Unternehmern und Konsumenten zu unterscheiden ist. Lyoness behauptet hier das Gegenteil! Unsere Gegendarstellung im Detail lesen Sie bitte hier!

Lyoness/Lyconet! Gericht sieht „AGB Neufassung 2014“ als sittenwidrig und intransparent wie vorangegangene AGB!

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Gerichtsabteilung 5, hat als Berufungsgericht durch die Richterinnen Dr. Clementschitsch (Vorsitz), Mag. Janisch und Dr.  Unterberger, in der Rechtssache 5 R 212/16g  am 18.01.2017 der klagenden Partei (einer Gastronomiefachfrau) für Recht erkannt. Der von Lyoness eingebrachten Berufung wird nicht Folge gegeben und eine Revision sei nach § 502 Abs 2 ZPO ebenso unzulässig. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Auszüge aus dem Urteil finden Sie hier!

OGH-Urteil zu Lyoness-AGB findet sich bereits in ersten Verfahren wieder!

Das Handelsgericht Wien, Abteilung 58.1 Wien hat am 20. Juli 2017 durch Richterin Mag. Mathilde Beranek, AZ: 581 Cg 44/16y-11 als Schneeballsystem erkannt und die AGB als nichtig erklärt. Das OGH-Urteil zu den AGB vom 18.05.2017 fand bereits bei ersten Entscheidungen Eingang. Mehr Details finden Sie hier!

August 2017:

Lyoness – Cashback World / ohne gültige AGB auf dem Markt?

Die AGB von Lyoness aus der Vergangenheit wurden per Gericht als „null und nichtig“ erklärt, aber auch die aktuellen AGB wurden inzwischen ebenso als sittenwidrig eingestuft. Welche AGB den neuen Mitgliedern jetzt vorgelegt werden, ist wohl einfach zu beantworten. Die bereits abgeurteilten AGB werden „rotzfrech“ weiterverwendet, es zählen eben nur die Einnahmen über die Clouds, ungeachtet der sich nun anbahnenden nächsten Klagewelle mit den zur Zahlung fälligen Clouds. Erste „Cloud-Geschädigte“ klagen bereits ihr Leid, von Lyoness/Lyconet „geradezu bedrängt“ zu werden und auf eine Auszahlung der Gelder zu verzichten. Die Argumentation von Lyoness/Cashback World es betreffe ja nicht das Cashback-Geschäft ist reine Makulatur, da sich das Unternehmen seit jeher über den Verkauf von Länder-, Businesspaketen oder der jetzigen Cloud finanziert hat. Rein rechnerisch ist dies mit den Umsätzen aus dem Cashback-Bereich und den von Lyoness „gefakten Mitgliederzahlen“ schon nicht möglich.

 

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