Apertum scheitert mit Eilantrag – Gericht weist juristische Kritik an Pressebericht zurück
Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 17. Juni 2025 einen Antrag auf einstweilige Verfügung der Apertum Holding Ltd. gegen das Medienportal BE CONFLICT MANAGEMENT LIMITED (BEKM.eu) zurückgewiesen. Eine Beschwerde gegen den Beschluss wurde innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht eingelegt, womit der Beschluss rechtskräftig ist. Das Unternehmen mit Sitz auf den Marshallinseln wollte auf juristischem Weg gegen die kritische Berichterstattung von BEKM.eu vorgehen, jedoch ohne Erfolg. Das Gericht lehnte den Antrag ab und auferlegte dem Kläger die Kosten des Verfahrens.
Die Entscheidung ist ein klares Signal gegen rechtlich motivierte Einschüchterungsversuche, wie sie bei sogenannten SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) zunehmend diskutiert werden. Schon in unserem Artikel vom 6. Mai 2025 („Mit Anwalt statt Argument – wie Apertum versucht, Kritik mundtot zu machen“) hatten wir die Strategie der Apertum Holding beleuchtet, auf anwaltliche Mittel statt auf inhaltliche Auseinandersetzung mit Kritik zu setzen. Offenbar fühlte sich das Unternehmen durch unsere Recherchen zu seinen Verflechtungen im Umfeld von GSPartners und DAO1 etc. unter Druck gesetzt und reagierte mit einem juristischen Vorgehen, das nun erfolglos blieb.
Die Pressefreiheit bestätigt
Die Entscheidung des Gerichts zeigt einmal mehr: Der Rechtsstaat schützt eine kritische Öffentlichkeit, gerade im Bereich strukturierter Vertriebsmodelle (MLM). Die Presse darf (und muss) berichten, wenn Unternehmen in intransparente oder regulatorisch fragwürdige Geschäftsmodelle eingebunden sind, Anleger mit hochgesteckten Erwartungen anziehen oder durch Offshore-Konstruktionen behördlicher Aufsicht zu entgehen versuchen. Dass dabei unbequeme Fragen gestellt oder pointierte Formulierungen verwendet werden, ist Bestandteil zulässiger journalistischer Kritik.
Ein weiterer Fall im Spannungsfeld zwischen Berichterstattung und juristischem Druck
Der Vorgang steht exemplarisch für eine zunehmende Zahl von Fällen, in denen internationale Firmen oder risikobehaftete Investmentprojekte versuchen, kritische Medien mit juristischen Mitteln unter Druck zu setzen. Diese Entwicklung ist besorgniserregend, vor allem dann, wenn die Verfahren nicht primär der Rechtsdurchsetzung, sondern der Abschreckung dienen.
Für BEKM.eu ist die gerichtliche Entscheidung nicht nur eine Bestätigung, sondern auch ein Ansporn: Kritischer Journalismus erfordert nicht nur sorgfältige Recherche, sondern mitunter auch Standhaftigkeit gegenüber rechtlichem Gegenwind.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information, journalistischen Analyse und unabhängigen Meinungsbildung im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes sowie § 51 UrhG (Zitatrecht). Sämtliche Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, offiziellen Mitteilungen und sorgfältiger redaktioneller Recherche. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der enthaltenen Informationen.
- Quellen: Landgericht Frankfurt am Main – Beschluss vom 17. Juni 2025
(Quellenvermerk: Beschluss liegt der Redaktion vor) - BEKM.eu – Artikel vom 6. Mai 2025
„Mit Anwalt statt Argument – wie Apertum versucht, Kritik mundtot zu machen“
URL: https://www.bekm.eu/mit-anwalt-statt-argument-wie-apertum-versucht-kritik-mundtot-zu-machen/ - EU-Kommission – Bericht zu SLAPP-Klagen (2022)
Titel: „A stronger EU against SLAPP – Strategic lawsuits against public participation“
URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52022PC0177 - Reporter ohne Grenzen – SLAPP-Dossier (2023)
Titel: „Einschüchterung durch Klagen – Wie SLAPPs die Pressefreiheit bedrohen“
URL: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/themen/slapps - Netzwerk für kritischen Journalismus / Netzwerk Recherche
Dossier: „Pressefreiheit unter Druck – Rechtliche Angriffe auf investigative Medien“
URL (allgemein): https://netzwerkrecherche.org








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