Blocktrade schweigt – CoinMetro legt Gesprächsstopp offen
Wie die vielverkündete Partnerschaft zwischen Blocktrade S.A. und CoinMetro im Sande verlief und warum das für ehemalige myWorld International AG/Lyconet International AG-Marketer eine rote Flagge ist
Vor wenigen Monaten sorgte der CEO von Blocktrade mit großmundigen Ankündigungen für Aufsehen: Man wolle sich als strategischer Partner von CoinMetro organisieren, um die regulatorische Zukunft unter MiCA/DORA-Auflagen zu sichern. (vgl. Artikel auf BEKM) Doch eine offizielle Stellungnahme von CoinMetro schlägt nun eine andere Richtung ein: Keine vertragliche oder technische Zusammenarbeit, kein Listing-Projekt mit dem Blocktrade-Token BTEX – und keine aktive Kommunikation mehr seit September 2025.
Was CoinMetro offiziell sagt
In einer detaillierten Antwort heißt es: (Mail liegt der Redaktion vor)
- Zwischen März und August 2025 habe CoinMetro Gespräche mit Blocktrade geführt.
- Die Kommunikation sei jedoch ab Anfang September 2025 vollständig eingestellt worden – „nach dem ersten Austausch erhielten wir keine weiteren Antworten oder Rückmeldungen“.
- Es bestehe derzeit keine vertragliche, technische oder organisatorische Zusammenarbeit mit Blocktrade oder dessen Muttergesellschaft FSR Group Pte Ltd (Singapur).
- CoinMetro habe in den letzten 18 Monaten keine Transaktionen, Token-Listings oder Integrationen im Zusammenhang mit Blocktrade oder BTEX/BTD-Token umgesetzt.
- Gespräche über Fusion, Übernahme oder Lizenz-/Technologie-Transfer seien zwar geführt worden, endeten aber ohne formelle Vereinbarung oder Dokumentation.
- Aktuell unterhalte CoinMetro keinen aktiven Kommunikationskanal zu Blocktrade.
Widerspruch zu bisherigen Aussagen
Blocktrade kommunizierte öffentlich eine „strategische Partnerschaft“ mit CoinMetro – inkl. möglichem Listing und Community-Beteiligung. Die CoinMetro-Antwort zeigt nun: Diese Aussagen beruhen offenbar auf vorläufigen Gesprächen, nicht auf verbindlichen Vereinbarungen.
Für Leser und Anleger heißt das: Wo bislang Vertrauen durch Marke und Partnerschaft erzeugt wurde, liegt nun Unsicherheit.
Regulatorische und operative Bedeutung
Eine echte Kooperation mit CoinMetro hätte für Blocktrade erhebliche Vorteile gebracht – etwa Zugriff auf CoinMetro’s Infrastruktur, Markt- und Lizenznetzwerke.
Dass nichts umgesetzt wurde, wirft Fragen auf zur Kapitalausstattung, zur Organisationsstruktur und zu den echten Ressourcen bei Blocktrade.
Bedeutung für Marketer der myWorld/Lyconet-Struktur
Blocktrade war in Teilen des myWorld/Lyconet-Netzwerks als vermeintlicher „Exit- oder Auszahlungskanal“ propagiert worden.
Nun zeigt sich:
- Anleger, die über myWorld/Lyconet Token-Beteiligungen oder Rechte erwarben, haben keinen direkten Account oder Vertrag mit Blocktrade.
- Eine Blocktrade-Kooperation mit CoinMetro hätte das Vertrauen gestärkt; ihr Ausbleiben zeigt hingegen: Vertragliche Sicherheit fehlt.
Fazit
Die neue Stellungnahme von CoinMetro liefert einen klaren Kernpunkt: Was öffentlich als große strategische Partnerschaft inszeniert wurde, war faktisch nur eine explorative Phase.
Für Blocktrade bleibt damit eine Herausforderung, nicht allein wegen operativer Umsetzung, sondern wegen Erwartungs- und Realitätslücke.
Für ehemaligen myWorld/Lyconet-Marketer heißt das: Das Versprechen von reibungslosen Auszahlungen oder Token-Liquidität über Blocktrade ist nicht durch eine solide vertragliche Infrastruktur gedeckt.
Die Frage bleibt: War dieser Schritt Rettung oder lediglich Rebranding?
Die CoinMetro-Antwort gibt darauf eine deutliche Antwort: Rebranding. Denn echte Abwicklung fand nicht statt.
Nach Angaben auf mehreren Social-Media-Kanälen sollen inzwischen Gespräche mit Banxa Holdings Inc. stattgefunden haben. Sobald unsere Recherchen hierzu abgeschlossen sind, informieren wir Sie umgehend.
Hinweis:
Diese Veröffentlichung stellt eine journalistische Analyse und rechtliche Erstbewertung dar. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Betroffene sollten sämtliche Nachweise (Überweisungen, Chatverläufe, Präsentationen, Vertragsunterlagen) sichern und sich zeitnah rechtlich beraten lassen – insbesondere, wenn Einzahlungen kreditfinanziert wurden oder kein vollständiger Dokumentennachweis vorliegt.












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