„Eure Hoffnungen, Verluste und Versprechen? Selber schuld – Freidls schräge Verteidigung vor der Staatsanwaltschaft
„Mit seiner ergänzenden Stellungnahme hat Hubert Freidl etwas geschafft, was vielen Geschädigten wie blanker Spott vorkommen muss: Er dreht den Spieß einfach um. Aus Investitionen werden Rabattgutscheine, aus Versprechungen über passives Einkommen angebliche Missverständnisse und aus Tausenden Betroffenen plötzlich Menschen, die nur ‚falsche Vorstellungen‘ hatten.“, so unser CEO Ben Ecker
Die von Hubert Freidl Mitte Juli 2025 eingereichte, 25-seitige ergänzende Stellungnahme liest sich nicht nur wie eine juristische Verteidigung, sondern für viele Geschädigte wie eine schallende Ohrfeige.
Anstatt Verantwortung zu übernehmen, erklärt Freidl die Clouds kurzerhand zu bloßen „kostenlosen Zugaben“ und die Limited Edition Discount Voucher (LEDV) zu einem risikolosen Rabattinstrument. Wer von einem Investment, von Rendite oder von passivem Einkommen gesprochen habe, sei fehlgeleitet gewesen; verantwortlich seien inoffizielle Marketer oder „falsche Vorstellungen“ der Betroffenen.
Für jene, die mit konkreten Werbematerialien, Präsentationen und sogar Videoaufnahmen in der Hand stehen, wirkt diese Argumentation wie blanker Hohn. Menschen, die mit Versprechungen wie „monatlich mindestens 300 Euro pro Cloud“ oder „bis zu 16.000 Euro passives Einkommen“ geworben wurden, lesen nun, dass es solche Zusagen offiziell nie gegeben habe. Selbst wenn Freidl persönlich auf Events oder in Seminaren ähnliche Begriffe benutzt haben sollte, behauptet er heute, dafür existiere „kein einziges Beweismittel“. Uns liegt eine Vielzahl entsprechender Aussagen samt vollständigem Kontext vor, etwa folgende:
Diese Verteidigungslinie bedeutet für die Betroffenen nichts anderes, als dass ihre Erfahrungen, ihre Dokumente und ihre Verluste nun als Einbildung hingestellt werden. Wer investiert hat, habe laut Freidl keinen Schaden erlitten, sondern Rabattgutscheine erhalten, eine Argumentation, die die Realität Tausender Marketer ins Gegenteil verkehrt.
Damit vermittelt die Stellungnahme weniger den Eindruck einer nüchternen juristischen Klarstellung, sondern vielmehr den einer zynischen Verdrehung: Diejenigen, die jahrelang Zahlungen geleistet haben, werden nicht als Geschädigte anerkannt, sondern als fehlgeleitete Konsumenten abqualifiziert. Für viele dürfte dieser Schriftsatz daher wie eine Verhöhnung wirken, als wolle der einstige Gründer ihnen im Nachhinein einreden, dass sie Opfer ihrer eigenen Illusionen geworden seien.
Diese ergänzende Stellungnahme ist nicht nur juristische Haarspalterei, sie ist die brutale Botschaft von Hubert Freidl an die eigenen Leute: Ihr habt nie investiert, ihr habt eingekauft. Eure Hoffnungen, Versprechen und Verluste? Selber schuld.
In einem weiteren Beitrag setzen wir uns detailliert mit den einzelnen Punkten der zynischen Verdrehungen auseinander und belegen diese anhand der vorliegenden Stellungnahme.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information, journalistischen Analyse und unabhängigen Meinungsbildung im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes sowie § 51 UrhG (Zitatrecht). Sämtliche Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, offiziellen Mitteilungen und sorgfältiger redaktioneller Recherche. Trotz größter Sorgfalt übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der enthaltenen Informationen.
Quellen
[1] Ergänzende Stellungnahme von Hubert Freidl, vertreten durch Brandl Talos Rechtsanwältinnen GmbH, eingebracht am 11.07.2025 im Ermittlungsverfahren 33 St 2/23m bei der WKStA.
[2] Ermittlungsverfahren WKStA 33 St 2/23m, Verdacht nach §§ 146 ff StGB, Stand Juli 2025.
[3] Marketingunterlagen und Präsentationen aus dem Lyconet-/myWorld-Umfeld (2016–2022), eigene Sichtung: PowerPoint-Präsentationen, WhatsApp-Chats, Seminaraufzeichnungen, Videomaterial.
[4] Unternehmensunterlagen der myWorld International AG und Lyconet Europe AG (2018–2024), u. a. zu Enterprise Clouds, mSP-Programmen und Share Program.
[5] Zivilverfahren gegen Lyoness Europe AG (2016–2019), Urteile österreichischer Gerichte zur Verbrauchereigenschaft und Vertragsgestaltung.
[6] Interviews und Aussagen von betroffenen Marketern (2022–2025), eigene Dokumentation.











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