Lyconet/myWorld-Insolvenz – Warum die offizielle Begründung der Geschäftsleitung so nicht korrekt sein kann
Die Insolvenz der myWorld International AG wurde in den offiziellen Begründungen u. a. mit einem „rückläufigen Einkaufsverhalten während der Corona-Pandemie“ erklärt. Vor der Staatsanwaltschaft verwies die Verteidigung zusätzlich auf ein angeblich mangelndes Verständnis der eigenen Marketer.
Für viele Vertriebspartner wirkt diese Darstellung widersprüchlich: Gerade in einer Zeit, in der Online-Shopping und digitale Dienstleistungen deutlich gewachsen sind, erscheint die Erklärung wenig überzeugend und legt den Eindruck nahe, dass Verantwortung verschoben werden soll.
Die offizielle Darstellung:
„Die Insolvenz ist auf ein rückläufiges Einkaufsverhalten während der Corona-Pandemie zurückzuführen.“
„Viele Probleme entstanden durch mangelndes Verständnis und Fehlverhalten einzelner Marketer.“
Schon diese Begründung legt nahe, dass die Verantwortung nicht bei der Unternehmensführung, sondern bei äußeren Umständen und Vertriebspartnern gesucht wird.
Marktdaten sprechen eine andere Sprache

Die These vom „rückläufigen Einkaufsverhalten“ ist mit Blick auf globale Trends kaum haltbar. Die These vom „rückläufigen Einkaufsverhalten“ ist mit Blick auf globale Trends kaum haltbar. Während Amazon & Co. Rekordgewinne einfuhren, scheiterte myWorld und legt die Verantwortung nun ausgerechnet denjenigen auf, die das System getragen haben.
Der wahre Knackpunkt: fehlender Zufluss neuer Marketer
Naheliegender ist, dass die „Rückläufigkeit“ weniger die Endkundenumsätze betraf, sondern den Zufluss neuer, zahlender Marketer.
Das Geschäftsmodell war auf kontinuierliche Rekrutierung angewiesen. Sobald dieser Strom endgültig versiegte, brach die Struktur – unabhängig vom Konsumtrend – zusammen.
Die Schuldumkehr: Auszüge aus der Stellungnahme Freidls
„Es liegt in der Eigenverantwortung der Marketer, wie sie das Geschäftsmodell nach außen darstellen.“
„Viele Probleme sind nicht durch die Unternehmensstruktur entstanden, sondern durch das Verhalten einzelner Marketer.“
„Das Unternehmen hat nie Garantien gegeben; falls dennoch solche Zusagen verbreitet wurden, stammen sie ausschließlich von Marketern.“
Muster erkennbar: Strukturelle Ursachen werden ausgeblendet, die Schuld systematisch den Vertriebspartnern zugeschoben.
Juristischer Realitätscheck (§ 8 Abs. 2 UWG)
„Werden Zuwiderhandlungen von einem Beauftragten begangen, so haftet der Unternehmer wie für eigene Handlungen.“ BGH, I ZR 27/22 (2023): Auch Affiliate- und Handelsvertreter-Handlungen sind zurechenbar.
Konsequenz: Selbst wenn einzelne Marketer überzogene Zusagen machten, bleibt die Unternehmensführung rechtlich verantwortlich.
Fazit: Drei Punkte, die hängen bleiben
- ✔️ Der Onlinehandel boomte – die Begründung „Pandemie“ trägt nicht.
- ✔️ Wahrscheinlicher Grund: Wegfall neuer zahlender Marketer.
- ✔️ Die Schuldumkehr auf Vertriebspartner ist juristisch kaum haltbar.
Während Amazon & Co. Rekordgewinne einfuhren, scheiterte myWorld – und legt die Verantwortung nun ausgerechnet denjenigen auf, die das System getragen haben.
Hinweis / Rechtliches Dieser Beitrag dient der Information, journalistischen Analyse und unabhängigen Meinungsbildung im Sinne von Art. 5 GG sowie Art. 10 EMRK. Zitate stammen aus internen Unterlagen der myWorld-Gruppe; Wiedergabe erfolgt gemäß § 51 UrhG (Zitatrecht). Alle Angaben beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen, offiziellen Mitteilungen und redaktioneller Prüfung. Eine abschließende rechtliche Bewertung ersetzt dieser Beitrag nicht.
Quellen:
eMarketer: Global E-Commerce Update 2021. Link (Abruf: 22.08.2025).
Oberlo: Amazon Sales Growth Statistics 2023. Link; Wikipedia: Amazon (company). Link (Abruf: 22.08.2025).
Wikipedia: Economic impact of the COVID-19 pandemic. Link (Abruf: 22.08.2025).
Omsels, Beauftragtenhaftung, § 8 Abs. 2 UWG. Link (Abruf: 22.08.2025).
BGH, Urteil vom 26.01.2023 – I ZR 27/22. dejure.org (Abruf: 22.08.2025).
Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 018/2023, Affiliate-Haftung. Link (Abruf: 22.08.2025).










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